5. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen 5.1. Prüfung von in Österreich ausgestellten Präferenznachweisen 5.1.1. Grundsätzliches Um die richtige Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sicherzustellen, obliegt es der Zollbehörde, das Zutreffen der in Österreich ausgestellten Präferenznachweise zu prüfen. Da…
5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Christoph Schmolmüller und Dr. Alois Winklbauer über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH, 6900 Bregenz, Wolfeggstr. 1, vom 20. Mai 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes…
Auf Befragen des Referenten, wie der Ablauf einer Bestellung bei der Bf. vor sich gehe, gab Dr. C. bekannt, dass einerseits nach Auftragserteilung die Fertigung nach Kundenwünschen erfolge, jedoch auch von der Bf. selbst entwickelte Gestricke produziert würden, welche dann erst Kunden zum Kauf angeboten…
…Die ungarische Zollverwaltung beantragte daraufhin gemäß Art. 32 des Beschlusses Nr. 3 die Verifizierung der Rechnungserklärung. Die folgende auf Grund des Prüfungsauftrages vom 15. April 2002 vorgenommene Überprüfung der Bf. durch die Außen- und Betriebsprüfung/Zoll des Hauptzollamtes Wien wurde mit der Schlussbesprechung am 12…
…unbeantwortet geblieben seien. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten seien zur Auffassung gelangt, dass für die Behörden des Ausfuhrlandes durch an sie gerichtete Verifizierungsersuchen eine Verpflichtung zur Kooperation entstehe, die integraler Bestandteil der Präferenzregelungen und Voraussetzung für die Gewährung der Präferenzen sei. Kraft dieser Verpflichtung…
…unbeantwortet geblieben seien. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten seien zur Auffassung gelangt, dass für die Behörden des Ausfuhrlandes durch an sie gerichtete Verifizierungsersuchen eine Verpflichtung zur Kooperation entstehe, die integraler Bestandteil der Präferenzregelungen und Voraussetzung für die Gewährung der Präferenzen sei. Kraft dieser Verpflichtung…
…entnehmen, dass die erforderlichen ursprungsbegründenden Nachweise seitens des ukrainischen Ausführers nicht vorgelegt werden konnten. Dies ergäbe sich aus dem eindeutigen Prüfungsergebnis der zuständigen ukrainischen Behörde. Die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien hat mit Schreiben vom 18. Jänner 2012 gemäß Art. 97t…
…werden konnten. Dies ergebe sich aus dem eindeutigen Prüfungsergebnis der zuständigen ukrainischen Behörde. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde der Bf. diesbezüglich neuerlich dargelegt, dass die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien mit Schreiben vom 6. April 2012, Zl. zZz , gemäß Art…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gemÄß § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 14. Mai 2021, eingelangt am 31. Mai 2021, auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz…
Dass dabei dann Zweifel auftreten ist mehr als logisch. Bezeichnend ist auch nachstehende Anmerkung im Schreiben der Behörde vom 15.7.2019: ,Falls es sich bei den in der Liste angeführten Daten um unrichtige Daten ihrer Ansicht handelt, werden sie gebeten dies mitzuteilen. Ebenso bei…
…dahingehend zu besitzen, ob nach in einer derartigen Sache gemachten Angaben angeforderte Unterlagen tatsächlich vorzulegen sind oder nicht: Diese Aufgabe ist der Abgabenbehörde übertragen, welche zur Verifizierung von Parteivorbringen berechtigterweise auch die Vorlage von Beweismittel verlangen kann. 1.5. Wenn für bestimmte, vom oben genannten…
3.1.1. Einen Zweifel hegt derjenige, welcher es für möglich hält, dass eine Behauptung (hier: in den Angaben des Abgabepflichtigen) nicht der Wahrheit entspricht. Die hier in Frage kommenden Zweifel sind überdies solche, die sich objektiv begründen lassen, weil bestimmte Tatsachen von einigem Gewicht…
…werden konnten. Dies ergebe sich aus dem eindeutigen Prüfungsergebnis der zuständigen ukrainischen Behörde. An dieser Stelle darf auf die Ausführungen in den Bezug habenden Berufungsvorentscheidungen verwiesen werden. Die Zentralstelle Verifizierung und Ursprung beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien hat mit Schreiben vom 18. Jänner 2012, Zl…
…nicht aufweisen würden. Dies bestätigt sich um so mehr, indem die ungarische Zollbehörde in ihrem Verifizierungsersuchen zum Ausdruck bringt, dass die von Österreich gelieferten Sendungen beim Warenempfänger sortiert und anschließend in Ungarn auch teilweise in den Wiederverkauf gelangt ist. Die Bf. verweist in diesem Zusammenhang…
…auch zur WVB Nr. 1. Für solche Verifizierungsverfahren besteht gemäß § 16 AVOG-DV (Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010) eine zentrale Zuständigkeit des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien für das gesamte Anwendungsgebiet. Mit Antwortschreiben vom 1.8.2012 teilte die türkischen Zollbehörde…
…Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis schließen lassen. Dieses Verfahren wird Verifizierung genannt und ist in der Arbeitsrichtlinie UP-3000 unter UP-3000 Abschnitt 5.2. näher erläutert. (3) Die Prüfung wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes durchgeführt. Sie sind…
…bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis schließen lassen. Dieses Verfahren wird Verifizierung genannt und ist in der Arbeitsrichtlinie UP-3000 unter Abschnitt 5.2. näher erläutert. (3) Die Prüfung wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes durchgeführt. Sie sind befugt…
…Nichteinhaltung der unmittelbaren Beförderung bzw. der Nichtmanipulation kann nur durch das Importland geprüft und beurteilt werden, wodurch diesbezüglich kein Grund für ein zwischenstaatliches Prüfverfahren der Präferenznachweise (Verifizierung) vorliegt. 3.6. Ersatzpräferenznachweise und Aufteilen von Sendungen außerhalb des APS 3.6.1. Grundsätzliches Ersatzpräferenznachweise dienen dazu…
…aufgrund welcher eine Zusammenveranlagung der Bf mit ihrem Gatten in Deutschland unter Einbeziehung ihrer deutschen Rentenbezüge erfolgen sollte. Die der Verifizierung der vollständigen Besteuerungsgrundlagen zur ESt-Veranlagung in Österreich dienenden Abgabenerklärungen für 2009 - 2013 fehlten zu diesem Zeitpunkt. Aufgrund der Informationen aus den vorangegangenen Kontakten…