…dass trotz gegebener an der Grenze des Vorstellbaren liegenden "Absurditäten" in der Verhaltensweise des Beschuldigten der von der Finanzstrafbehörde zu erbringende Nachweis der vorsätzlichen Verheimlichung der verfahrensgegenständlichen Einkünfte nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit erbracht werden kann. Kann die Finanzstrafbehörde aber auch nach…
…Die Einkünfte aus dem Baugewerbe und Betoneisenverlegegeschäft sind daher in freier Beweiswürdigung HH, MW und GH zuzurechnen. HH, MW und GH haben ihre schon im Oktober 2004 begonnene gewerblichen Tätigkeit im Baugeschäft nicht angezeigt. Sie haben ihre Tätigkeit im Jahre 2004 durch die Vorschiebung von…
…Finanzamt abgebrochen. Auch das Finanzamt hat mit dem Beschuldigten infolge Unkenntnis der Betriebsstilllegung und Betriebsaufgabe nicht mehr weiter kommuniziert. Ausgehend von dieser Sachlage und Situation fasste der Beschuldigte seinen Entschluss, auch seine Einkünfte aus seinem Gewerbetrieb im Jahre 2004 gegenüber dem Fiskus zu verheimlichen, obwohl…
…österreichischen Fiskus verheimlichen wollte: Immerhin hatte er ein derartiges Entgelt für die Anwerbung von Investoren auch schon 2008 erhalten, hatte er diesen Sachverhalt zumindest in einem bestimmten Ausmaß auch seiner Steuerberaterin zur Kenntnis gebracht und hatte auch das Finanzamt selbst die Beurteilung der Einkünfte als…
…verfüge derzeit (Stand Februar 2005) über Verbindlichkeiten iHv. 3.849,10 € aus dem in Ermangelung von Einkünften bis zur positiven Erledigung seines im Berufungsstadium befindlichen Pensionsansuchens entstandenen Rückstand an Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Sohn. Die Vorlage der entsprechenden Grundaufzeichnungen (Vormerkkalender und Tagesabrechnungsbelege) im Zuge der…
…des § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 oder im Steuerabzug von Einkünften aus im Inland ausgeübter selbstständiger Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ganz oder teilweise nicht (bis zum jeweiligen Fälligkeitstag) abgeführt worden sind. Gemäß § 34…
…StrNr. 001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (= Bf.) bezog in den Jahren 2003 bis 2006 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie Pensionseinkünfte von zwei pensionsauszahlenden Stellen. In der vom Bf. persönlich…
…an Einnahmen über ihre Betriebsausgaben erzielt. Sie bestreite daher, dass diesbezüglich irgendeine Verheimlichung von Einkünften oder Umsätzen gegenüber dem österreichischen Fiskus stattgefunden hätte. Sie sei nunmehr bereit, dem Finanzamt ihre gesammelten Belege für eine ergänzende Prüfung zur Verfügung zu stellen. Sie werde die Belege chronologisch…
…für das Jahr 1996 mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung beim Finanzamt eingereicht worden sei, spricht ebenfalls gegen ein steuerliches Unwissen der Bf.. Im entsprechenden Einkommensteuererklärungsformular ist unter der Kennzahl 361 u.a. die Angabe von Zinsen aus Einlagen und…
…Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er die Existenz seiner spruchgegenständlichen gewerblichen Betätigungen gegenüber der Abgabenbehörde nicht anzeigt und auch jegliche weitere Information über diese gegenüber dem Fiskus verheimlicht, sodass infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches die bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben, hier die Umsatzsteuern…
…16.130,34) und seither keine Anhaltspunkte mehr hinsichtlich der Erzielung von Einkünften vorliegen. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung gab der Bw. zu Protokoll, er beziehe Arbeitslosengeld in Höhe von ca. € 700,00 monatlich, habe persönliche Schulden aus eingegangenen Haftungen in Höhe von ca…
…dem Schuldspruch nicht beigefügt auszublenden: Die von der Beamtin beschriebenen privaten Aufwendungen und Ausgaben waren vielmehr jene, welche der Prüfer bei der Ermittlung des vom Beschuldigten verheimlichten tatsächlichen Gewinnes in seinem Einzelunternehmen bei der Verwendung der Saldenliste wegzulassen hatte (Tz 1 "Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2009"…
…in Österreich einkommensteuerpflichtigen Einkünfte gegenüber dem österreichischen Fiskus zu verheimlichen. Es ist unglaubwürdig, dass der Berufungswerber über einen derart langen Zeitraum der Ansicht war, dass seine Einkünfte in Österreich keinem Steuerabzug zu unterwerfen sind, gerade im Hinblick darauf, dass in Vorarlberg besonders von grenznahen Gemeinden…
…werde unterstellt, dass Escorts in der Regel mit ihrem Künstlernamen auftreten würden, um ihre Identität zu verheimlichen. Die Wahl von Künstlernamen habe auch in der österreichischen Geschichte eine lange Tradition. Zunächst einmal um unaussprechliche osteuropäische Namen zu vereinfachen, wie auch um ein Künstlerimage entstehen zu…
…den Umstand seiner in der Schweiz als Grenzgänger erzielten, in Österreich einkommensteuerpflichtigen Einkünfte gegenüber dem österreichischen Fiskus zu verheimlichen. Dabei hat er nicht nur gleichsam einen vorübergehenden Abgabenkredit von der Republik Österreich erzwingen wollen, sondern - wie aus seinen hinhaltenden Falschangaben (ua. wonach er erst acht…
…als Minderheitsgesellschafter zu keinem Zeitpunkt Einfluss gehabt. In der abweisenden BVE des FA wurde i.w. ausgeführt, dass in der Berufung die Zurechnung von Umsätzen und Einkünften aus dem Handel mit Waren aller Art bestritten werde. Die Geschäfte wären den Firmen SA und CO zuzurechnen…
…weiters zu entnehmen ist, hat A solcherart Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 9.900,00 (2005) + € 39.600,00 (2006) + € 39.600,00 (2007) + € 39.600,00 (2008) gegenüber dem Finanzamt Salzburg-Land verheimlicht (genannter BP-Bericht, Einkommensteuer Pkt 1…
…der Seelingrechtsprechung) abzugsfähig sein und der Bw. daher ab 2003 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufweisen kann. 3. Wiederaufnahme Umsatzsteuer 2002: a. Gem. § 303(4) BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…Einkünfte erzielt habe. Durch das Hervorkommen dieser neuen, vom Bw verschwiegenen Tatsachen sei dessen Glaubwürdigkeit in noch höherem Maße erschüttert. Die Berufung auf eine von der Finanzbehörde erteilte Auskunft sei verfehlt, da solche die Bindungswirkung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auslösende Auskünfte von…
…hat A u.a. dieses Fahrzeug im Inland verwendet. Zu den bekämpften Anordnungen von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte: A ist weder in Deutschland noch der Slowakei zur Einkommensteuer veranlagt worden und hat auch in Österreich der Abgabenbehörde seit 2009 keine Einkünfte bekanntgegeben bzw. erklärt…