…aufgehoben. Entscheidungsgründe A) Alleinige Geschäftsführerin der Bw. war im berufungsgegenständlichen Zeitraum die GVG (in der Folge GVG), Geschäftsführer war der Beitretende HG (in der Folge HG). Laut Umlaufbeschluss vom 3.11.2000 sollte der Gewinn iHv. 3 Mio. S mit Fälligkeit 20.9. (offenkundig…
…Er sei in seinen Entscheidungen völlig frei. Auf eine monatliche Entlohnung sei der Geschäftsführer nicht angewiesen. Es werde auf die Umlaufbeschlüsse vom 16.1.1994 und vom 5.1.2001 verwiesen. Weiters wies der steuerliche Vertreter darauf hin, dass die streitgegenständlichen Abgabenansprüche alle bereits vor…
…Jahr später bei der Bw. eingelangt ist, noch dazu, weil im Umlaufbeschluss der Gesellschafter die Vorlage des schriftlichen Mietvertrages bereits bis zum 31. Juli 2003 gefordert wird. Die Klärung dieser zeitlichen Differenz ist jedoch für dieses Verfahren nicht von Bedeutung, da der Senat vom Abschluss…
…Verlust (von dem die Behörde aber bis heute keine Unterlagen erhalten hat). (4) Wenn FB als Liquidator dartun will, die Finanzverwaltung sei eigentlich am Untergang seines Firmenkonglomerates schuld, so ist ihm zu entgegnen, dass es entgegen seiner Darstellung in dem der VwGH-E vom 21…
…Beschwerdefall festgestellt wurde, lag auch keine vom Wortlaut des in Rede stehenden Umlaufbeschlusses abweichende Absicht des Stiftungsvorstandes vor. Somit lässt sich der in Rede stehende Beschluss des Stiftungsvorstandes entgegen der von der belangten Behörde vertretenen Ansicht nach der Maßgabe der einschlägigen Auslegungsregeln gemäß § 914 ABGB…
…2024 wurden diese Anträge wieder zurückgezogen. Mit letztgenanntem Schreiben legte der steuerliche Vertreter noch eine E-Mailkorrespondenz mit Dris C D samt von diesem übermittelte Unterlagen als Anlagen dem BFG vor. Bei den beigefügten Anlagen handelte es sich um einen Umlaufbeschluss zum Musterprozess zu GZ §…
…07.2024 wurden diese Anträge wieder zurückgezogen. Mit letztgenanntem Schreiben legte der steuerliche Vertreter noch eine E-Mailkorrespondenz mit Dris CD samt von diesem übermittelte Unterlagen als Anlagen dem BFG vor. Bei den beigefügten Anlagen handelte es sich um einen Umlaufbeschluss zum Musterprozess zu GZ §…
…der Abgabenbehörde über den rechtlichen Hintergrund zu erkundigen. Wenn in der Berufung nun vorgebracht wird, das Verhalten der Bw. beruhe nicht auf grobem Verschulden, da die Kapitalertragsteuer ja immerhin entrichtet wurde, so ist dem entgegen zu halten, dass der Säumniszuschlag für die Fälle vorgesehen ist…
…Geschäftsführerverträgen keine Weisungsbindung der Geschäftsführer hinsichtlich ihres arbeitsbezogenen Verhaltens vereinbart worden sei. Die zweite Stellungnahme vom 24.11.2016 beschäftigt sich mit der der Frage, ob der Gesellschaftsvertrag der Ziviltechniker GmbH vom 14.09.2010 unter Berücksichtigung des Umlaufbeschlusses vom 01.07.2013 eine "gesellschaftsvertragliche…
…Nr. Nr.). Wenn strafrechtlich kein vorwerfbares Verhalten vorlag und vorliegt (was das FA selbst festgestellt hat), dann trifft das natürlich auch für die strittige Haftung des Geschäftsführers nach BAO zu. Ich bin seit Mitte April 2016 handelsrechtlicher Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Seit meiner Tätigkeit als Geschäftsführer…
…sondern im Jahr 2009 stattgefunden hat, wird nicht gefolgt, denn entgegen den Schlussfolgerungen der steuerlichen Vertretung, dass der Umlaufbeschluss vom 22.8.2008 bei fehlender Werthaltigkeit mit Nichtigkeit bedroht wäre, geht das Gericht von einer entsprechenden Werthaltigkeit der Einlage aus. Nur eben nicht in Höhe…
…geregelt ist. Für mitüberlassene Einrichtungsgegenstände ist eine Inventarliste unerlässlich, außer es wird nicht zwischen den Mietern unterschieden (enge gesellschaftsrechtliche Verflechtung). Der Umlaufbeschluss ersetzt keinen Mietvertrag und kein Übergabeprotokoll. Insbesondere da der Stiftungsvorstand ein Geschäft mit einem Mitglied des Stiftungsvorstandes wird auf § 37 PSG verwiesen. Für…
…fortan L genannt, 731.323 Aktien an der B zum Preis von € 522.000,00 an die X verkauft hatte. Laut Umlaufbeschluss letztgenannter vom 19.5.2005 sei festgestellt worden, dass dieser Kaufpreis unter dem Substanzwert der B liegt. Die Differenz zum Tageswert sei…
…den fehlenden Einnahmen betreffend G wurde auf Anfrage der BP insoferne Stellung genommen, als ein schriftlicher Umlaufbeschluss der Gesellschafter der X GmbH vom 31.10.1999 in Kopie mit folgendem Inhalt übergeben wurde: In Anbetracht des schlechten Geschäftsganges beschließen die Gesellschafter an den Bw. heranzutreten…
…Aus welchen Forderungen setzt sich das "Guthaben Bw." per 31.12.2005 iHv. EUR 242.526,26 zusammen (vgl. den entsprechenden Umlaufbeschluss vom 31.12.2005)? Um belegmäßigen Nachweis wird ersucht. 5. Woraus setzt sich der "Saldo zu Gunsten der Firma" (Mieterin) per 31.12…
…Teil des Arbeitslohnes entsteht. Im Fall des Herrn B entsteht der Anspruch auf den ausbezahlten GF-Bezug erst in den folgenden Jahren (siehe Umlaufbeschluss und Rückzahlungsvereinbarung). Es handelt sich bei o.a. Auszahlungsbetrag daher um eine Vorauszahlung von zukünftigen Entgelten aus einer bestehenden GF-Tätigkeit…
…die Gesellschafter C., vertreten durch deren Geschäftsführer B., sowie D., dem Minderheitsgesellschafter der Bw., mittels Umlaufbeschluss festgestellt wurde, dass aufgrund des äußerst positiven Geschäftsjahres 1993 dem Geschäftsführer der Bw. B. S 600.000,00 als Geschäftsführerbezug bis spätestens Ende 1994 ausbezahlt werden sollten. Am 7…
…da dieser den beiden Gesellschaftern faktisch mehr Rechte übertrage. Diese Rechte seien tatsächlich so gelebt worden, sodass sie gemeinsam als Geschäftsführer abgestimmt agieren und sie niemand von diesem Verhalten abbringen bzw. ihnen Weisungen erteilen könne. Sie würden im Außenverhältnis in Hinblick auf den von ihnen…
…Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom ***Datum1*** zur Zahl ***2*** wurde über das Vermögen der Primärschuldnerin ein Konkursverfahren eröffnet. Die bereits vom Gesetzgeber als typischer Fall der erschwerten…
…Vermietung als Managerwohnimmobilie Der Gesamtstiftungsvorstand hat das Projekt von Beginn an unter die Projektverantwortung von W. N. delegiert (siehe dazu Umlaufbeschluss aus dem Jahr 2006). Darin hat der Gesamtvorstand zwar Architekten und das Baumanagement beauftragt, über zeitlich nachgelagerte kollektiv vom Gesamtvorstand getroffene Entscheidungen (zum Architektenentwurf…