BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf., Adr.1 vom 12.5.2015 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Dresdner Straße 81-85, 1200 Wien, MA 67-PA-556983/5/9 vom 16.4.2015…
…ordnungsgemäß erfolgt. Wie bereits in der Begründung zum Einleitungsbescheid rechtsrichtig ausgeführt wurde, gilt, war mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit überdies nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des…
…verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff käme, liegt hier offensichtlich nicht vor, sodass auch die Verfehlung der Anlassfallwirkung keine sachliche Unbilligkeit zur Folge hat (vgl. Ritz aaO., Rz 11 und 13 zu § 236 BAO ). Materiell-rechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten…
…straffrei, als er seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs.2 War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so…
…Die Strafbarkeit bezüglich dieser Finanzvergehen ist im Übrigen auch nicht durch eine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG aufgehoben, weil eine derartige, wenngleich formlose Prozesserklärung, mit welcher einer Anzeiger sich selbst von ihm begangener Straftaten bezichtigt (die Darlegung seiner Verfehlung, vgl. § 29 Abs. 1 FinStrG)…
In gesamthafter Abwägung kann daher doch der Ausgangswert ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die…
…Wien vom 10.02.2016. Ebenso unstrittig ist, dass dieses disziplinarrechtliche Erkenntnis, welches sich tiefgehend mit jeder einzelnen dienstlichen Verfehlungen auseinandersetzt, in Rechtskraft erwachsen ist. Uneinsichtig ist der BF was die die Rechtskraft dieser Entscheidung anbelangt. Die formelle und materiellrechtliche Rechtskraft wird zwar im gesamten…
Nunmehr strittig ist, ob und in welcher Höhe die Ausgaben aus Honorarnoten div. Rechtsanwaltskanzleien für Beratungs- und Verteidigungsleistungen sowie die Aufwendungen für die Rechtschutzversicherung durch die Dienstnehmertätigkeit des BF im Rahmen der Einkommensermittlung als Werbungskosten (bzw. als außergewöhnliche Belastung) abgezogen werden können. Gemäß § 16 Abs…
5.9.31 Vermögensschadenversicherung Rz 393a: Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften (Vermögensschadenversicherungen) sind steuerlich wie folgt zu beurteilen: Versicherungsnehmer und Begünstigter aus dem Vertrag ist das Unternehmen (Arbeitgeber): Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem…
…letzter Halbsatz, ZK wirkt sich die Verfehlung daher nicht auf die Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens wirklich aus. In diesem Zusammenhang wird zugestanden, dass die Ausgleichszinsen für die in der Anlage 6 angeführten frischen Erdbeeren zu Recht berechnet wurden und die diesbezüglichen Ausgleichszinsen nicht bekämpft werden…
Die Rechtsansicht des Zollamtes, dass negative Auswirkungen einer zeitverschobenen Anschreibung in den gegenständlichen Fällen dann nicht vorliegen würden, wenn es zu keiner Fristüberschreitung der Frist nach Art. 560 ZK-DVO gekommen sei, würde eine willkürliche und beliebige Festlegung des Beginnes des Verfahrens der aktiven Veredelung…
…bereits vor der Betriebsprüfung vollständig entrichtet worden. Dieser Umstand sei dem Erhebungsorgan vor der Umsatzsteuerprüfung mitgeteilt worden. Der Bf. sei sich seiner Verfehlung der verspäteten Entrichtung der Abgaben vollkommen bewusst, habe dies aber auf keinen Fall vorsätzlich gemacht und seien auch keine Verkürzungen an Umsatzsteuer…
…2 FinStrG) stattgefunden hat. Am Schlechtesten ist es logischerweise, wenn nicht einmal ein solcher Verweis auf eine (bereits existierende) Darstellung der verfahrensgegenständlichen Verfehlungen des Beschuldigten vorliegt. Was konkret vom Vorsitzenden des Erstsenates verkündet wurde, insbesondere welcher Schuldspruch gefällt wurde, ist jedoch im gegenständlichen Fall dem…
…3, Finanzstrafakt Bl. 4). So gesehen wäre eigentlich jedenfalls hinsichtlich der verheimlichten Umsätze und Erlöse noch keine ausreichende Darlegung der Verfehlung im Sinne des § 29 Abs. 1 FinStrG in der zum Zeitpunkt der Taten bzw. der Selbstanzeige oder zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung geltenden Fassung…
…mittels Saldozahlung nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto der A-GmbH ). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung…
…Saldozahlung auch nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto der A-GmbH ). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung…
…79; Buchungsabfrage). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung verzögert, weil er als Perfektionist - wider die…
…UVAs entstandenen Guthaben am Abgabenkonto nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung…
…elf Monate nach Fälligkeit - nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung verzögert…
…wurde die Richtigkeit der Umsatzsteuervorauszahlung bestätigt (genannter Arbeitsbogen). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung verzögert…