…Jugend und Familie, der im Wesentlichen ausführte, dass das Verfüllen von Kies- und Schottergruben und Geländeverfüllungen mit Bauschutt als Verfüllungsmaterial eine Beitragspflicht im Sinne des § 6 Abs.2 ALSaG dann auslöse, wenn sie nicht in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stünden und keine bautechnische Funktion erfüllen…
…LKW-Zügen bzw. auch mit entsprechenden Fahrzeugen zum Bauschutt-Recycling befahren zu können, sei wieder zur Gänze entfernt. Bei der Geländebefestigung handle es sich daher weder um eine bauliche Anlage, noch um eine Verfüllung von Geländeunebenheiten. Die Bf. stellte den Antrag auf Durchführung eines Lokalaugenscheins…
…der Entfernung von 171,680 Tonnen angefertigt wurden und daher den verfüllten Abfällen nicht mehr zugeordnet werden konnten. Zur Beitragsschuldentstehung ist auszuführen, dass laut der Mitteilung des Hauptzollamtes Graz vom 3. September 2002, Zl. 700/zzz, die Verfüllung von Betonabbruch und sortiertem Bauschutt unter der…
…Diese bescheidmäßige Änderungsbewilligung wäre bereits nach der GewO 1973 nach der Rechtslage im Jahre 1986, aber auch nach der GewO 1994 und auch in den vom angefochtenen Bescheid festgestellten Zeitraum der Lagerungen von Bauschutt in den Jahren 2010 bis 2012 erforderlich gewesen. Auch der Bf…
…stehende Bauschutt und der Bodenaushub seien als Abfall anzusehen; dies deshalb, weil zwar die einer Wiederverwendung dienenden Abfälle nicht als Abfälle im Sinne des ALSAG gelten, allerdings mit der gerade im vorliegenden Fall gegebenen Ausnahme einer konsenslosen Verfüllung von Geländeunebenheiten bzw. des konsenslosen Vornehmens von…
…1996 aufgehoben. Aus diesem Erkenntnis sei auch hervorgehoben die Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wiederverwendung von Bauschutt (soweit er nicht mit umweltgefährdenden Stoffen kontaminiert ist) als Verfüllungsmaterial gem. § 2 Abs.5 Z.1 ALSAG aF keine Beitragspflicht entstehen lasse. Gemäß diesen Ausführungen gab es in…
…sei. Dieser Abfall wurde vom Zollamt Graz gemäß § 3 Abs.1 Z.2 ALSaG beitragsfrei belassen. Gemäß einem Baurestmassennachweis vom 1. Juni 2006 betreffend den Abbruch der F-Gebäude wurden weitere 982,60 Tonnen Bauschutt von der Bf. übernommen. Das Material wurde zwischen dem 11…
…habe erstmalig im August 2005 Kenntnis von der Verfüllung erlangt, abzuwägen. Dabei war der Verantwortung des Bf. letztlich der Vorzug einzuräumen, da laut dem Bericht der Polizeiinspektion L. auch die ständig in A. wohnhaften Nachbarn keine größeren Fahrzeuge bei der Zulieferung von Bauschutt bemerkt haben…
…4 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) verweist, erfüllt. Materialien, die den Abfallbegriff des § 2 Abs. 1 AWG erfüllen und für die Verfüllung von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen verwendet werden, sind Abfälle auch im Sinne des ALSaG (VwGH 11.9.2003, 2003/07/0038). Gemäß § 2 Abs…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Dem Zollamt Salzburg wurde von der Bezirkshauptmannschaft A. angezeigt, dass der Beschwerdeführer (Bf.) im Verdacht stehe, zwischen 21. April 2010 und 12. Mai 2010 ca. 100 m³ mineralischen Bauschutt, ca. 10 m³ Altholz…
…der die Verfüllung beobachte, erklärte am 21. Oktober 2006 vor Organen der Polizeiinspektion Y., dass er einen Bagger beobachtet habe, der der ein riesiges Loch mit Bauschutt und Eternitplatten befüllte. Das gesamte Abbruchmaterial wurde von ihm auf 3 m³ geschätzt. In seiner Einvernahme vor Organen…
…die konsenslose Verfüllung veranlasst hat. Nach der Rechtsprechung des VwGH kommt es bei der Beurteilung der Beitragsschuldnerschaft darauf an, in wessen Verantwortung die Verfülltätigkeit vorgenommen wurde (VwGH 6.7.2006, 2004/07/0141). Hat jemand einen Anderen beauftragt, bestimmte Abbruchmaterialien auf einem von ihm als…
…Die Bf. bezog im Jahre 2006 von der Firma A-GmbH insgesamt 69,22 Tonnen Recyclingmaterial (Grobschlag/Bauschutt, Schüttmaterial, Splitt-Riesel RH8), davon im zweiten Quartal 2006 39,96 Tonnen und im vierten Quartal 2006 29,26 Tonnen. Das Recyclingmaterial wurde von der Bf. im…
…13. Oktober 2014 wurde ausgeführt, das Material sei vom Bauleiter der B.C. ausgewählt worden, da kein Heißmischgut zur Verfügung stand. Das Abbruchrecyclingmaterial sei von der Bf. bestellt worden, konkrete Zeugnisse seien nicht verlangt worden. Mit Beschwerdevorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 23. Juli 2015…
…zur Lagerung von Bauschutt- und Aushubmaterial auf den Parzellen Nr. 2865/2, 2865/13 und 2865/14 in der Katastralgemeinde S. Gemäß "Besprechung in der Gemeinderatssitzung" am 29. November 1989 wurde den "Organen der sogenannten Deponie" der "Verfüllungsauftrag gegeben, diese mit harmlosen Verfüllungsmaterialien zu verfüllen"…
…Verwertung von Abfällen, die der Rechtsordnung widerspricht, privilegieren wollen, indem er sie von der Beitragspflicht ausgenommen hat. In diese Richtung geht auch bereits die bisherige Rechtsprechung. So hat der Verwaltungsgerichtshof etwa im Erkenntnis vom 11. September 2003, 2002/07/0132, eine Verfüllung mit unsortiertem Bauschutt…
…Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß § 3 Abs…
…Zl. ***8***, wurde die Anzeige der Bf gemäß § 24 AWG zur Sammlung von nachstehend angeführten nicht gefährlicher Abfälle zur Kenntnis genommen: Bau- und Abbruchholz (SN 17202), Bauschutt (keine Baustellenabfälle; SN 31409), Straßenaufbruch (SN 31410) und Betonabbruch (SN 31427). Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ***1*** vom 28…
…auch von der Beschwerdeführerin nicht bestritten, dass es sich bei dem ggstl. Material um Abfall handelt. Ebenso ist offenkundig, dass der AAA den Mitgliedern der Gemeinschaft ("Häuslbauern") zu Verfügung gestellt wurde, um diesen die Möglichkeit zu bieten, sich ggf. von Abfall zu entledigen (Bauschutt etc…
…im Sinne der Bestimmungen des Abfallwirtschaftgesetzes (konsenslose Ablagerung). Die Voraussetzung des Vorliegens eines Qualitätssicherungssystems ist gleichfalls nicht gegeben. Schon in Ansehung dieses aktenkundigen Sachverhaltes ergibt sich für das Bundesfinanzgericht, dass auf die in Rede stehende Ablagerung von Bauschutt die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1a Zi…