…wurde (unter anderem) wegen des Verdachts eingeleitet, der Beschwerdeführer habe Abgabenhinterziehungen im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG betreffend die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer für 1999, 2000 und 2001 begangen. Die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer für 1999 wurden auf Grundlage der entsprechenden Abgabenerklärungen mit Erstbescheiden…
…wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Zwar ist seit Inkrafttreten des § 83 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. I Nr. 104/2010 am 1. Jänner 2011 gegen einen solchen Bescheid ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese Bestimmung ist aber nicht anzuwenden auf…
…Mängel festgestellt. In Anbetracht der geringen Höhe und des bloß vereinzelten Auftretens dieser Mängel bestehen nach Ansicht der Beschwerdebehörde keine hinreichenden Verdachtsmomente, dass der Beschwerdeführer insofern vorsätzlich gehandelt hat, sodass in diesem Umfang kein Verdacht auf Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorliegt. 3. Geldflussrechnung…
…gegen den Beschwerdeführer zur Zahl a ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dieser habe im Amtsbereich des Zollamtes Innsbruck vorsätzlich veranlasst, dass im Zeitraum zwischen 27. Juli 2000 und 31. August 2000 auf einer Forststraße der X-AG im X-Tal, Gemeinde Y…
…gewesen sei, dem Finanzamt eingezahlt bzw. das Umsatzsteuervorsoll laut Steuerbescheid für das Jahr 2002 könne auf keinen Fall stimmen, können angesichts der Ergebnisse der finanzbehördlichen Prüfungen den Verdacht einer Abgabenhinterziehung nicht entkräften. Da jedoch die verfahrensgegenständliche Verkürzung im Finanzstrafverfahren eigenständig zu beurteilen ist, bleibt es…
…als nicht abzugsfähig behandelt wurden. Zudem ist auf die auffällige Höhe der (als "Spesen Bürobetrieb" deklarierten) Essenskosten zu verweisen, welche 2002 und 2003 ein Vielfaches der Fahrtkosten betragen haben. In diesem Umfang erfolgte die Einleitung des Strafverfahrens wegen des Verdachtes auf Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann ( vgl. die Erkenntnisse des VwGH vom 25. Jänner 1990, Zl. 89/16/0183, 14. Feber 1991, Zl. 90/16/0210 u.a.). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer…
…Bf. keinen Einfluss auf die Lohnverrechnung der N. GmbH habe. Mit Eingabe vom 15. März 2002 bringt die Bf. einen weiteren Schriftsatz ein, welcher im anhängigen abgabenrechtlichen Verwaltungsgerichtshofverfahren vorgelegt wurde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer…
…diversen Einnahmen geführt. Aus diesem Verhalten kann aufgrund der Erfahrungen des täglichen Lebens geschlossen werden, dass die Bf mit einer Verkürzung von sie treffenden Abgabenverpflichtungen gerechnet und diese in Kauf genommen hat. Der Verdacht der Finanzstrafbehörde I. Instanz auf Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG…
…geführt werden und weiters der Verdacht auf Abgabenhinterziehung bestehe. Am 12. April 2002 teilte die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für OÖ. mit, dass auf den Bf. in Deutschland ein BMW 540, in Österreich ein VW Passat 3b und ein Motorrad Yamaha, auf AS in Deutschland ein…
…aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann ( vgl. die Erkenntnisse des VwGH vom 25. Jänner 1990, Zl. 89/16/0183, 14. Feber 1991, Zl. 90/16/0210 u.a.). Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig…
…ob hinterzogene Abgaben vorliegen, noch nicht entschieden worden sei. Zudem liege kein konkreter Verdacht auf Abgabenhinterziehung für 2007 gegen den Beschuldigten vor. Die Konteneinschau sei rechtswidrig erfolgt und wäre es die Aufgabe des Spruchsenatsvorsitzenden gewesen, die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde zu prüfen. Zudem sei es auch…
…der Verdacht auf Abgabenhinterziehung auch dann, wenn im Zuge einer Betriebsprüfung aufgrund der Auskunft der Lieferfirmen der Finanzverwaltung sämtliche Unterlagen über die verfahrensgegenständlichen Einkäufe zur Verfügung stehen und die Abgaben nach gesetzlicher Fälligkeit mit Bescheid festgesetzt werden müssten. Zusammengefasst ist der Verdacht einer Abgabenhinterziehung aus…
…wie es sich Herr Doktor F. erwartet habe. Die Finanzbehörde begründe ihren Verdacht auf Abgabenhinterziehung mit 2 Punkten: Einerseits werde die Umsatzsteuergutschrift der Steuererklärung 2003 und der Voranmeldungen 2004 und 2005 als hinterzogener Betrag genannt, obwohl die Steuererklärung 2003 alle Berechnungsgrundlagen darstellt und auch die…
…Juli 2005, FSRV/0104-L/04, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides dahingehend modifiziert, dass der Verdacht auf Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Monate Jänner bis Dezember 2003 bestehe. In Entscheidung über die gegen…
…darstellen, bedeute nicht, dass der Machthaber selbst Einkommen beziehen würde. Auch sei in den Anordnungen nicht dargelegt, dass bei den Gesellschaften ihrerseits ein Verdacht auf Abgabenhinterziehung bestehen würde. Allein der Umstand, dass der 64-jährige Beschwerdeführer über finanzielle Mittel verfügt, um Eigenkapital in Gesellschaften einzulegen…
…der Verdacht auf Abgabenhinterziehung für die Monate Jänner bis Dezember 2003 besteht. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. August 2004 hat das Finanzamt Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 2004/00044-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe…
…wären, sondern ausschließlich solche zwischen den Technikern und der E-Ltd.. Der Hinweis des Bw. auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, RV/2789-W/11, wonach ein Verdacht auf Abgabenhinterziehung für das Vorliegen einer aussetzungsschädlichen Gefährdungshandlung nicht ausreiche, weil diese im Gegenteil darauf abziele, rechtswidrig…
…Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten werde, rechtfertigten ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf…
…2 FinStrG die Unschuldsvermutung gelte, ist ihr beizupflichten, dass lediglich ein Verdacht auf steuerunehrliches Verhalten oder sogar auf Abgabenhinterziehung für sich allein nicht ausreicht, um ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben gerichtetes Verhalten zu bescheinigen. Der Ansicht des Finanzamtes, wonach sich aus der…