…des Kaufvertrages nichts, wonach die Käufer das Unternehmen nicht fortführten. Aus abgabenrechtlicher Sicht sei nicht die zivilrechtliche Gestaltung, sondern die Tatsache maßgeblich, dass ein Zustand geschaffen worden sei, der wirtschaftlich einen Unternehmensübergang darstelle. Zufolge der Neufassung des § 14, BGBl. Nr. 448/1992, hafteten die Berufungswerber…
…gesetzlicher Bestimmungen (Betriebsübergang gemäß § 38 UGB) zustande kommende Rechtsverhältnisse keine Rechtsgeschäfte iSd GebG seien und somit keine Gebühren auslösen. Mit der Ergänzungsvereinbarung sei kein über den Unternehmensübergang hinausgehendes Rechtsverhältnis rechtsbezeugend beurkundet, sondern lediglich der gesetzliche Übergang des Pachtvertrages beschrieben worden. Im Hinblick auf die Anpassung…
…gleichgelagerten Sachverhalt handle, sei diese auch hier anzuwenden. Demnach stelle eine bloß klarstellende Formulierung "keine vom Unternehmensübergang im Sinne des § 38 UGB unabhängige Zession dar." Darüber hinaus würde eine etwaige Gebührenpflicht auch mangels Entgeltlichkeit ins Leere gehen. Ebenso sei die Gebührenerhöhung rechtswidrig, da aufgrund der…
…Rechtsgeschäft vor. Nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB würden im Falle eines Erwerbsvorganges und der anschließenden Unternehmensfortführung (unter Lebenden) alle bis zum Zeitpunkt des Unternehmensüberganges unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten auf den Erwerber übergehen. Da…
…jeweils noch vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrages darauf, dass sich die Bf. als Käuferin und als infolge des Unternehmensüberganges neue Bestandnehmerin zur Zahlung einer höheren Kaution verpflichtet. Die hinsichtlich der ursprünglichen Kautionsvereinbarungen vorgenommenen Anpassungen wurde jeweils in den vorbereiteten "Vereinbarungen" vermerkt; o Der durch Bankgarantie zu…
€ 45.548,24 | | | Summe | € 339.992,46 | : 36= € 9.444,24 | x 41 = 387.213,84 | | | | :30x11= 3.462,89 | | |  …
2.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft 2.1.8.3.1. Allgemeines Rz 199: Die Unternehmereigenschaft endet nicht bereits mit der Einstellung der Leistungstätigkeit oder der Abmeldung des Betriebes. Sie umfasst noch alle Vorgänge und Handlungen, die der Liquidierung der ausgeübten gewerblichen oder beruflichen…
4.5.3 Zeitpunkt und Erfassung des Übergangsgewinnes Rz 717: Der Übergangsgewinn ist bei laufendem Betrieb beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu erfassen. Rz 718: Bei laufendem Betrieb ist der Wechsel der Gewinnermittlung zwischen den Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1 und 3…
15.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen Rz 921: Gemäß § 41 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG, BGBl. Nr. 699/1991) treten übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse grundsätzlich in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, so weit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen…
2.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 2 Z 4 NeuFöG) Rz 84: Ein Wechsel der Person des Betriebsinhabers stellt keine Neugründung dar; jedoch kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 173 ff).
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. Jänner 2002, St.Nr.XY betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid gemäß § 289…
…2004 im gegenständlichen Fall schon deshalb anzunehmen, da auf Grund dieses Übergabsvertrages die Einverleibung des Eigentums an den vertragsgegenständlichen Liegenschaften im Grundbuch erfolgt ist. Fraglich ist jedoch, ob auch ein Unternehmensübergang stattgefunden hat. Dazu hat der Referent festgestellt, dass die Übergeberin, Frau Katharina Maria H.,…
…bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann, und darüber hinaus (nach § 1299 ABGB) jene besondere Sorgfalt, die gerade ein Unternehmensübergang erfordert. Die so verstandene Sorgfalt erfordert die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, die Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die er dem Erwerber nach…
1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
7.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG) Rz 173: Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (siehe Rz 71) in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…
…11 Abs. 5 GewO 1994 des Unternehmensübergangs unter Anschluss entsprechender Belege innerhalb von 6 Monaten nach Eintragung im Firmenbuch durch die Bezirksverwaltungsbehörde die Zurkenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen bei Ausscheiden des bisherigen gewerberechtlichen Geschäftsführers die Entgegennahme etwaiger weiterer Gewerbeberechtigungen oder Erweiterung einer vorhandenen Gewerbeberechtigung, Eintragung…
8. Zeitpunkt der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 192: Als Kalendermonat der Übertragung gilt jener, in dem der neue Betriebsinhaber erstmals nach außen werbend in Erscheinung tritt, dh. wenn die Betriebsführungsgewalt auf ihn übergegangen ist (vgl. VwGH 24.04.2002, 99/16…
…Lebenden erworbenes Unternehmen fortführt, übernimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs die unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten. Für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten des Veräußerers bestellte Sicherheiten bleiben für diese Verbindlichkeiten aufrecht. Der Veräußerer haftet nach…
…das Unternehmen zum 1. Jänner 2007 übernommen. Das übernommene Unternehmen sei dann als A Sicherheitsunternehmen e.U. geführt worden. Vor dem Hintergrund dieses Unternehmensüberganges hätte die belangte Behörde bei rechtsrichtiger Vorgangsweise die Regelung des § 14 Abs. 1 lit. a BAO berücksichtigen müssen. Dabei hätte die…