…2 Z 1 GebG 1957 die Unterhaltsleistungen an mj. Kinder in die Vergleichsgebühr einzubeziehen sind, weil dies eine unzulässige Einschränkung des Anwendungsbereiches der Befreiungsbestimmung auf die Fälle zur Folge hätte, in denen ausschließlich der Unterhalt des mj. Kindes festgelegt wird. Seit Novellierung der Befreiungsbestimmung des…
…als Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (darüber hinaus ist bis zum Eintritt der Volljährigkeit ein entsprechender Nachweis über die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit zu erbringen), die im gemeinsamen (ausländischen) Haushalt des Steuerpflichtigen leben, und für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. den Kinderabsetzbetrag…
…heranzuziehen sind. Die drei minderjährigen Kinder des Bw. hatten im Berufungszeitraum das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet, weshalb die Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden können. Es bestehen keine Bedenken, hinsichtlich der Höhe des als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Betrages dem an der Verwaltungspraxis orientierten Standpunkt des Finanzamtes…
…in Tokio einen Wohnsitz habe. Die beiden Kinder hätten nie in Österreich eine Schule besucht sondern besuchten seit dem Jahr 1992 die Deutsche Schule in Tokio. Die Leistungen des Bw. an seine beiden Kinder stellen daher Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder dar, die keinen Familienbeihilfeanspruch vermitteln…
…Anwendung der Werbungskostenpauschalierung - die belangte Behörde die Vereinbarkeit der Inanspruchnahme des Werbungskostenpauschales mit der Geltendmachung von Familienheimfahrten geprüft hat. Dem Berufungsbegehren auf zusätzliche Anerkennung von Familienheimfahrten konnte daher nicht Rechnung getragen werden. 3.) Unterhaltsleistungen für ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder…
…des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich, dass Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Für die steuerliche Berücksichtigung ist daher zu unterscheiden, ob die Unterhaltsleistungen an minderjährige-oder an volljährige Kinder erbracht werden. Wann die Volljährigkeit eintritt…
…des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich, dass Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Für die steuerliche Berücksichtigung ist daher zu unterscheiden, ob die Unterhaltsleistungen an minderjährige-oder an volljährige Kinder erbracht werden. Wann die Volljährigkeit eintritt…
…Anwendung der Werbungskostenpauschalierung - die belangte Behörde die Vereinbarkeit der Inanspruchnahme des Werbungskostenpauschales mit der Geltendmachung von Familienheimfahrten geprüft hat. Dem Berufungsbegehren auf zusätzliche Anerkennung von Familienheimfahrten konnte daher nicht Rechnung getragen werden. 3.) Unterhaltsleistungen für ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder…
…ergänzenden Schriftsatz vom 16. November 2012 brachte der Berufungsführer im Wesentlichen vor: "Der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2012 (siehe Beilage) ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber nunmehr auch Unterhaltsleistungen an Kinder in der Schweiz mit dem Unterhaltsabsetzbetrag abgelten will. Den Erläuterungen ist zu entnehmen, dass "im…
…5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder durch den Kinderabsetzbetrag…
…werden. Das individuelle Ausmaß der zu berücksichtigenden Unterhaltspflicht des Beschwerdeführers orientiert sich unter anderem am jeweiligen angemessenen Unterhalt im Ausland und den eventuellen ausländischen Familienleistungen. Unterhaltsleistungen an ständig im Ausland lebende minderjährige Kinder können nach der Verwaltungspraxis, an die das Bundesfinanzgericht selbstverständlich nicht gebunden ist…
…5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder durch den Kinderabsetzbetrag…
…5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder durch den Kinderabsetzbetrag…
…Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder (unabhängig davon, ob es sich um eheliche, uneheliche, oder Kinder aus geschiedenen Ehen handelt) grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, ausgenommen von dieser allgemeinen Regelung sind auf Grund der Bestimmung der Z. 4 bei minderjährigen Kindern jene (Unterhalts)Leistungen…
…für Unterhaltsleistungen an Kinder wurden eingeführt, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Wortfolge "und gleichen Familienstandes" in § 34 Abs. 2 und Abs. 7 EStG 1988 wegen Verletzung des Gleichheitssatzes mit Erkenntnis vom 12.12.1991 G 290/91 aufgehoben hat. Davor konnten Unterhaltszahlungen an minderjährige Kinder nicht…
…können also Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden. Unterhaltsleistungen an minderjährige haushaltszugehörige Kinder in einem Staat außerhalb der EU, des EWR-Raumes und der Schweiz, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag gegeben ist…
…geltend gemachten Betrages von € 250,00 nicht zu, weil dem Bw. für dieses Kind kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht und auch keine auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 vorliegt. Allerdings ist zu beachten, dass Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder, die keinen Familienbeihilfenanspruch vermitteln…
…Finanzamt auch zu prüfen haben, ob und in welchem Umfang der Bw. die Kosten der Ausbildung seines Sohnes N. in Sopron trägt. Unterhaltsleistungen Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder, die keinen Familienbeihilfenanspruch vermitteln, da sie weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt im Inland haben, als können außergewöhnliche Belastung…
…des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich somit, dass Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Unterhaltsleistungen an minderjährige haushaltszugehörige Kinder im Ausland, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw Kinderabsetzbetrag gegeben ist, können im Umfang des halben…
…haushaltszugehörige Kinder eines Steuerpflichtigen ständig im Ausland aufhalten. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 4. Dezember 2001, B 2366/00 festgestellt, dass diese gesetzliche Beschränkung keinesfalls ausschließt, dass Unterhaltsleistungen für solche Kinder nach den allgemeinen Regeln des Einkommensteuergesetzes 1988 berücksichtigt werden. Unterhaltsleistungen an minderjährige…