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104 902 Treffer1461 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

UFSL FSRV/0031-L/08Nichtentrichtung von Umsatzsteuerzahllasten eines vom Konkurs bedrohten und deshalb auch den Steuerberater nicht mehr entlohnenden Einzelunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.08.2009

…die Ergebnisse einer im (Einzel-)Unternehmen des Bf. durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung verwiesen, derzufolge in den angeführten Voranmeldungszeiträumen, für die weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Umsatzsteuerzahllasten entrichtet worden waren, Rechnungen ausgestellt worden seien, ohne sie in der Buchhaltung zu erfassen, woraus sich die festgesetzten Zahllasten ergeben hätten…

UFSG FSRV/0011-G/03Strittig ist die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, weil den Umsatzsteuerzahllasten angeblich uneinbringliche Forderungen zu Grunde liegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2003

…ca. 1 Million S an nicht bezahlten Ausgangsrechnungen). Die erstmals in der mündlichen Verhandlung von R vorgebrachte Behauptung, die den Umsatzsteuerzahllasten zu Grunde liegenden Forderungen seien uneinbringlich gewesen, sei für das Finanzstrafverfahren nicht von Relevanz. Bei der Strafbemessung sei als mildernd das Geständnis des R…

BFG RV/7102829/20121. Eintritt bzw. Nichteintritt der Festsetzungsverjährung 2. Umsatzsteuerzahllasten als Betriebsausgaben 3. Ertragsteuerliche Anerkennung bzw. Nichtanerkennung eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2016

…3. dargestellten Vorsteuerbeträge zusätzlich berücksichtigt wurden. Rein rechnerisch lauten die Umsatzsteuerzahllasten der Jahre 2004 bis 2008 auf nachstehende Beträge: 3.478,00 Euro (2004) 3.951,32 Euro (2005) 3.512,61 Euro (2006) 4.996,96 Euro (2007) 5.418,21 Euro (2008) 7…

UFSG RV/0261-G/06Der bloße Hinweis auf saisonale Umsatzeinbußen im Textilhandel auf Grund schlechten Wetters im Frühjahr stellt keine erhebliche Härte dar, die Umsatzsteuerzahllasten aus vergangenen Zeiträumen insbesondere denen des Weihnachtsgeschäftes zu entrichten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…und habe in den obigen Voranmeldungszeiträumen relativ hohe Umsätze erzielt. Auf Grund der extrem schlechten Wettersituation wurden im Jänner und Februar 2006 fast keine Umsätze erzielt, womit die Umsatzsteuerzahllasten bedient werden konnten. Es sei zu erwarten, dass sich die Wetterlage umstellen werde und sich der…

UFSF FSRV/0011-F/04Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen eines augenkranken Unternehmers mit ebenfalls kränklicher Tochter, dessen Selbstanzeige mangels Entrichtung ohne strafaufhebende Wirkung verbleibt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.09.2004

…abgabenrechtlich Verantwortliche der Firma SIR GmbH sei. Seine Gattin erstelle die Umsatzsteuervoranmeldungen immer rechtzeitig, er gebe die Umsatzsteuerzahllast dann beim Finanzamt bekannt und tätige auch die Überweisung. In den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen sei es aus mehreren Gründen dazu gekommen, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei…

EStR 2000 Rz 731–7364.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.7 Forderungsabschreibung Rz 742: Sind Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen abzuschreiben, weil die Forderungen uneinbringlich geworden sind, so ist der Berechnung der Forderungsabschreibung zwar der gesamte uneinbringlich gewordene Forderungsbetrag (also einschließlich Umsatzsteuer) zu Grunde zu legen. Es ist aber zu beachten…

UStR 2000 Rz 3491–349627.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…

UStR 2000 Rz 1875–187712.1.4. Übergang der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…

UStR 2000 Rz 242016.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

16.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners Rz 2420: Im Falle der im Zuge des Insolvenzverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit von Forderungen des (Insolvenz)Schuldners betreffend Leistungen, die vom (späteren) (Insolvenz)Schuldnerer noch vor Insolvenzeröffnung erbracht wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür…

EStR 2000 Rz 665–6794.4.3.2 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…

UFSW RV/3931-W/08Betriebsausgabencharakter von Steuerzahlungen im Zusammenhang mit der Löschung von Abgabenschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…nicht Stellung genommen. Beträge in Schilling | 116.707,29 | Verrechnung Umsatzsteuerguthaben bis 2003 | -72.117,00 | Umsatzsteuerzahllast 1995 | 196.880,15 | Zahlungen (ohne jene vom 13.3.2003) | -227.819,00 | Umsatzsteuer 1996 fällig 17.2.1997…

UFSW RV/0485-W/05Richtigkeit der Höhe des Vorsolls
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2005

…Höhe von € 13.856,36 ausgewiesen sei. Somit ist zunächst der Begriff "Vorsoll" näher zu erläutern. Ein Vorsoll ist der Saldo zwischen den auf dem Abgabenkonto verbuchten Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüssen für ein Veranlagungsjahr. Solche Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüsse entstehen durch entsprechende Voranmeldungen durch den Abgabepflichtigen…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…

UFSK FSRV/0006-K/07Einleitung des Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2008

…entrichtet hat. Es muss ihm als ordentlichen Unternehmer aufgefallen sein, dass er Vorauszahlungen in zu geringer Höhe entrichtet. Daraus leitet sich auch der Verdacht ab, er habe dies Umsatzsteuerzahllasten absichtlich verkürzt entrichtet. Das Beschwerdevorbringen, er habe Liquidtätsschwierigkeiten gehabt, stellt eine Beschuldigtenrechtfertigung dar. Die Frage, ob…

UFSK FSRV/0018-K/04Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.06.2005

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag.P., in der Finanzstrafsache gegen J.M., geb. 14. September 1966, L., K.Weg 28, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes…

UFSI FSRV/0012-I/12Keine Zurechnungsunfähigkeit eines Steuerhinterziehers infolge seiner Alkoholabhängigkeit; erforderliche Nachvollziehbarkeit einer Schätzung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga Heidi Blum und KR Mag. Rudolf Morandell als weitere Mitglieder des…

UFSK FSRV/0009-K/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.02.2009

…dass er auf Grund seiner unternehmerischen Erfahrung durchaus darüber Bescheid wusste, dass die sich monatlich ergebenden Umsatzsteuerzahllasten dem Finanzamt mittels Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt zu geben und auch zu entrichten sind. Anzeichen des Fehlens durchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Es ist daher davon…

UFSK FSRV/0007-K/07Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2008

…der Höhe der nicht entrichteten Umsatzsteuerzahllast leitet sich der Verdacht ab, dass es ihm als ordentlichem Unternehmer aufgefallen sein muss, dass er für die Gesellschaft Vorauszahlungen in zu geringer Höhe entrichtet. Daraus leitet sich auch der Verdacht ab, er habe die Umsatzsteuerzahllasten absichtlich verkürzt entrichtet…