…Summe der vorangemeldeten (bzw. anstelle einer Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum vorausgezahlten) Umsatzsteuer. Die Entrichtung von Umsatzsteuer (also der bloße Zahlungsvorgang) hat keine Auswirkungen auf die Berechnung der Abgabennachforderung laut Umsatzsteuerjahresbescheid. Auch bei der Festsetzung der Abgabennachforderung ist es nicht von Bedeutung, ob die ob einbehaltene…
…9. Februar 2007 wies die Abgabenbehörde erster Instanz unter anderem die oben angeführte Berufung gemäß § 276 BAO vollinhaltlich ab und führte im Begründungsteil der Entscheidung aus, dass dem Berufungsbegehren im Umsatzsteuerjahresbescheid 2004 vom 11. Juli 2006 vollinhaltlich Rechnung getragen worden sei, sodass die Berufung gemäß …
…die Berufungsentscheidungen abändern, aufheben oder ersetzen, die Behörden an die für die Berufungsentscheidung maßgebliche, dort dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart habe dem Berufungsvorbringen zufolge dem Umsatzsteuerjahresbescheid 2001 eine von der Berufungsentscheidung betreffend die Umsatzsteuerfestsetzungen 06/2001, 07/2001, 08/2001, 11/2001…
…BAO) gestellt worden. Die Zahlungsfrist 15.2.2006 hätte somit unmöglich eingehalten werden können. b) Säumniszuschlag betreffend Umsatzsteuer 2006 In der Berufung vom 25.8.2008 gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid 2006 sei die Aussetzung der Einhebung der restlichen Umsatzsteuer 2006 beantragt worden. Für 2006 sei gemäß…
…wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung ab. Der Berufungswerber (Bw.) beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Am 29. Mai 2006 erging der Umsatzsteuerjahresbescheid 2003, dem das Finanzamt ebenfalls die Ergebnisse der Umsatzsteuersonderprüfung zu Grunde legte. Auch gegen diesen Bescheid brachte der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, in B, vertreten durch die Mag. Christoph Oberleitner SteuerberatungsOHG, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, jeweils vom 28. November 2003 betreffend…
…96/16/0285). Daraus ergibt sich, dass im Umsatzsteuerjahresbescheid über die Differenz zwischen "Vorsoll" und Abgabenhöhe laut Bescheid, also über die Nachforderung abzusprechen ist, wobei die für die einzelnen Voranmeldungszeiträume vorgenommenen Voranmeldungen bzw. Festsetzungen von Umsatzsteuer sowie die Vorauszahlungen von Umsatzsteuer, sofern sie für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Dezember 2021 betreffend Umsatzsteuer 2020 Steuernummer Bf_StNr zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
… 20 Abs. 1 und 3) zusammenfassen. Die Steuererklärung umfasst alle in diesem Kalenderjahr endenden Veranlagungszeiträume. Damit treten die Umsatzsteuerjahresbescheide an die Stelle der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide. Tritt nun ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt gemäß § 253 BAO die Bescheidbeschwerde auch als…
…Festsetzung von Umsatzsteuer für die Kalendermonate März und April 2005 (Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide) vom 30. November 2005 wurde die Umsatzsteuer entsprechend den Ergebnissen der Außenprüfung durch die Abgabenbehörde erster Instanz festgesetzt. Für den gesamten Veranlagungszeitraum 2005 wurde der Umsatzsteuerjahresbescheid am 6. Mai 2008 erlassen. In § 274 BAO…
…die Differenz zwischen dem "Vorsoll" und der Abgabenhöhe jedenfalls dann ausschließlich Informationscharakter zu, wenn - was im Berufungsfall nicht zutrifft - für diese Differenz keine Fälligkeit festgesetzt wird. Da der Ausspruch einer Abgabennachforderung im Umsatzsteuerjahresbescheid ein Bestandteil von dessen Spruch ist, ist eine dagegen gerichtete Berufung zulässig…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., auf Grund deren Säumnisbeschwerde vom 1. Juli 2014 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesministeriums für Finanzen, betreffend den Antrag auf Nichtigerklärung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 gemäß § 68 Abs. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache der XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 05.06.2012, betreffend Umsatzsteuer für 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., (Bw.) vertreten durch Dr. Karl Schirl, Masseverwalter, 1010 Wien, Krugerstr. 17/3, vom 24. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9. August 2010 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden…
…Diese Niederschrift wurde u.a. von der steuerlichen Vertretung unterzeichnet. Ein Umsatzsteuerjahresbescheid tritt an die Stelle der diesen Veranlagungszeitraum umfassenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden. Mit Erlassung der Umsatzsteuerjahresbescheide für 2013 und 2014 sind die unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Die Beschwerden vom 23. April 2015 gegen die…
…wann der Bf. Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund erlangt habe. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 1999 sei am 19. Dezember 2000 eingereicht und der Umsatzsteuerjahresbescheid am 5. Februar 2001 erlassen worden. Die Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund sei daher spätestens mit der Zustellung des Bescheides im Februar 2001 erlangt worden, weshalb der…
…wodurch eine gleichzeitige Zuständigkeit der Abgabenbehörde und des Verwaltungsgerichts vermieden werden soll, nicht für den Fall eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides und eines nachfolgenden Umsatzsteuerjahresbescheides. Da die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides eine andere Sache betreffe als jene eines Festsetzungsbescheides, auch wenn dessen Zeitraum im Zeitraum des Jahresbescheides beinhaltet sei…
…KZ 000, 022 (20%) | 45.180,00 | 45.180,00 | Vorsteuern | 272 | 849,48 Am 11.1.2016 erging der Umsatzsteuerjahresbescheid für das Kalenderjahr 2013, der zu einer Gutschrift in Höhe von € 1.062,23 führte. Aufgliederung auf das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Oktober 2025 betreffend Umsatzsteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Der Beschwerde wird…
…Vorlageantrag vom 25. April 2016. Auch ersuche ich nochmals um persönliche Anhörung vor dem Senat." Mit Datum vom 17.10.2018 erging der (rechtskräftige) Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2014. Das Gericht hielt dem Beschwerdeführer mit Beschluss vom 2.1.2023 zusammengefasst vor, er habe in…