…236.250,00 ergibt. Diese Umsätze wurden nicht im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldungen offen gelegt. Für den Zeitraum Jänner bis August 1997 wurden lediglich drei Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Jänner, April und Juni mit Umsatzsteuergutschriften abgegeben, wobei die erzielten Umsätze darin nicht einbekannt wurden. Im Gegenteil…
…diese nicht in den Wareneinsatz aufgenommen und die daraus resultierenden Umsätze und Einnahmen gegenüber dem Finanzamt nicht offengelegt hat, um entsprechende Abgaben zu vermeiden. Auf Grund der eindeutigen Zuordenbarkeit dieser Lieferungen an den Bf wurden die nicht näher ausgeführten Vorbringen des Bf als Schutzbehauptungen eingestuft…
…Wesentlichen - hier nicht Verfahrensgegenstand - lediglich Privatanteile an geltend gemachten Aufwendungen ausgeschieden hat. Aufgefallen ist ihr aber, dass der Beschuldigte die Erlöse aus von ihm in seiner Umsatzsteuererklärung als steuerfreie Auslandsleistungen in Höhe von € 11.506,89 offengelegten eigenen Umsätze in seiner Einkommensteuererklärung nicht erfasst…
…die Voranmeldungszeiträume des Jahres offengelegten zu niedrigen Zahllasten anstrebte und zu diesem Zwecke eine unrichtige Umsatzsteuererklärung bei der Abgabenbehörde einreichte, in welcher die bisher schon verheimlichten steuerpflichtigen Umsätze (hier: die bisher schon verheimlichten vereinnahmten Honorare) weiterhin verdunkelt blieben, andererseits die nicht zustehenden Vorsteuern weiterhin geltend…
…zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass zum damaligen Zeitpunkt zu Recht - und auch in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsansicht des BFG - davon ausgegangen werden durfte, dass diese Umsätze nicht steuerbar sind. Diese Rechtsansicht wurde auch Finanzamt bestärkt, welches ursprünglich VSt-Erstattungen gewährt hat. Soweit…
…zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass zum damaligen Zeitpunkt zu Recht - und auch in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsansicht des BFG - davon ausgegangen werden durfte, dass diese Umsätze nicht steuerbar sind. Diese Rechtsansicht wurde auch Finanzamt bestärkt, welches ursprünglich VSt-Erstattungen gewährt hat. Soweit…
…aber jeglicher Lebenserfahrung widerspreche, dass sämtliche Umsätze gänzlich auf ein Konto oder Sparbuch eingezahlt würden. Die Erhöhung des Wertbetrages sei dadurch zustande gekommen, dass bei Einleitung des Finanzstrafverfahrens die Informationen, die durch die Kontenöffnung erlangt worden seien, noch nicht vorgelegen seien. Mit Geldbewegungen in der…
…die eingangs getroffenen Feststellungen - ergibt, dass Dr. Z offenbar immer wieder Umsätze und Erlöse gegenüber dem Fiskus nicht offengelegt hat. Die zum Zeitpunkt der Erlassung der bekämpften Bescheide bzw. der durchgeführten Durchsuchungen solcherart gegebene Verdachtslage war also die, dass der einschlägig bereits zweifach finanzstrafrechtlich vorbestrafte…
…Somit kann der Prüferin ***Z*** diese Tatsache nicht bei der Außenprüfung bekannt geworden sein. Den Zufluss dieser Umsätze hat der Beschwerdeführer in den jeweiligen Verfahren nicht offengelegt. Für das Jahr 2015 wurde keine Abgabenerklärung abgegeben und vom Finanzamt kein Umsatzsteuerbescheid (etwa im Schätzungswege) erlassen. Dies…
…dem Finanzamt Umsätze in Österreich durch die Abgabe von Umsatzsteuerveranlagungserklärungen (U1) zu erklären. (…) Da die in Österreich erbrachten Leistungen vom geprüften Unternehmen nicht offengelegt wurden, waren diese zu schätzen. Als Grundlage für die Schätzung der in Österreich ausgeführten Umsätze werden die Eingangsrechnungen von den…
…indem er Umsätze und Erlöse aus dem Betrieb der Bordelle „J“ und „C“ gegenüber dem Finanzamt nicht offenlegte und zwar Umsatzsteuer 1) € 30.274,48 für das Jahr 2006, 2) € 37.556,35 für das Jahr 2007, 3) € 13.944,56 für…
…und noch lange, bevor das Betriebsprüfungsverfahren abgeschlossen sei - ein Finanzstrafverfahren geführt, indem ihr vorgeworfen werde, in den Jahren 2006 bis 2013 Umsätze aus dem Betrieb von Spielautomaten gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt zu haben und dadurch eine (teils versuchte) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 FinStrG…
…seien gegenüber dem Bf. ab März 2013 zwei namentlich nicht bekannte Männer aufgetreten, die ihm von einem aufwendigen Lebensstil seines Geschäftspartners (Haus mit Swimmingpool, Mercedes, Harley Davidson usw.) und von einer (beabsichtigten) Anzeige an die Abgabenbehörde wegen nicht offengelegter Umsätze bzw. Einkünfte aus dem Handel…
…Neuverhandlung" nur dazu diente, die "offiziellen" Rechnungen bzw. Verträge durch "inoffizielle" - also der Abgabenbehörde gegenüber nicht offengelegte - Vereinbarungen abzulösen und diese durch die vorgelegten, nur zum Schein eingegangenen Mietverträge zu verdecken. Sämtliche in diesem Abschnitt erwähnten Umstände wurden dem Vertreter des Bf. vom Gericht mit…
…Überprüfung der Kreditorenkonten ausgewählter Kunden und den Abgleich der vorhandenen Ausgangsrechnungen mit den vor der Prüfung veranlagten Umsätzen. Das Ziel des Sicherungsverfahrens besteht darin, dem Abgabengläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, er aber noch nicht realisierbar ist…
…Überprüfung der Kreditorenkonten ausgewählter Kunden und den Abgleich der vorhandenen Ausgangsrechnungen mit den vor der Prüfung veranlagten Umsätzen. Das Ziel des Sicherungsverfahrens besteht darin, dem Abgabengläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, er aber noch nicht realisierbar ist…
…der Kreditorenkonten bei ausgewählten Kunden und den Abgleich der vorhandenen Ausgangsrechnungen mit den vor der Prüfung veranlagten Umsätzen. Das Ziel des Sicherungsverfahrens besteht darin, dem Abgabengläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, er aber noch nicht realisierbar ist…
…300.000,00 an Umsätzen gegenüber der Abgabenbehörde nicht offengelegt worden seien, so führe er aus, dass das zwar stimmen möge, aber andererseits auch Ausgaben- bzw. Vorsteuern nicht geltend gemacht worden seien. Als Ein-Mann-Unternehmen habe er fast sämtliche Umsätze bar vereinnahmt und auch…
…wahrgenommen werden konnte Benennung der handelnden Personen und deren Funktion Darstellung der vom Steuerpflichtigen gesetzten Maßnahmen, die sicherstellen, dass die fakturierten Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind (über den anderen Wirtschaftsteilnehmer eingeholte Auskünfte, um sich von dessen Zuverlässigkeit zu überzeugen,...) schriftliche Anbote Beauftragungsschreiben, Auftragsvereinbarungen…
…Rechtsprechung bezieht sich auf das Recht auf Vorsteuerabzug, welcher dem Stpfl. nur dann zusteht, wenn er alle Maßnahmen trifft, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen Mehrwertsteuerbetrug miteinbezogen sind (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, § 12, Rz. 92/1…