…UFS (5.590,92 dividiert durch 24.660,02 x 100) | 22,67% Diese Umrechnungsvariante (22,67%) ist - wie die steuerliche Vertretung in ihrer Berufung richtig ausführt, "günstiger"als die im Bescheid vom 3.2.2005 ausgewiesene Kontrollrechnung ( unter Berücksichtigung des Wegfalles von…
… Hoch bzw. Umrechnungsvariante Finanzamt: Steuerpflichtiges Einkommen: 57.769,60 € Durchschnittsteuersatz: 29,67% Hoch bzw. Umrechnungsvariante BFG: 14.564,42 € (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) / 238 (365 - 127 Tage Arbeitslosengeld+Notstandshilfe) x 365 = 22.336,19 € hochgerechnete Einkünfte : 22.336,19 €…
…das die nach § 3 Abs 2 EStG 1988 anzusetzenden Einkünfte in Höhe von € 5.722,40 enthält (Hinzurechnungsvariante), eine niedrigere Steuer ergibt als jene bei Hochrechnung der Bezüge (Umrechnungsvariante) Somit war spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde gemäß § 279 Abs. 1 BAO als unbegründet…
…Juni 2009 wurde die Berufungsbegründung nachgereicht und ausgeführt, die angewandte Methode bzw. die Umrechnungsvariante sei nicht nachvollziehbar. Bei der Umrechnungsvariante würden das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe zur Berechnung der Steuer hinzugerechnet. Dies bedeute, dass der Bw prozentual auch auf das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe eine…
…3 Anm 98). Die vom steuerlichen Vertreter des Bw. durchgeführte Hochrechnung der Einkünfte und Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes ist zutreffend. Danach ergibt die Umrechnungsvariante - entgegen den Berechnungen des Finanzamtes - gegenüber der Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine niedrigere Steuer. Es war daher…
…erfüllt. Die Steuerberechnung der Abgabenbehörde I. Instanz (Umrechnungsvariante) entspricht dem Einkommensteuergesetz. Durch die Änderung (Stattgabe) beim Punkt Werbungskosten (Fortbildungskosten) ergibt sich folgende neue Berechnung (vgl. auch berichtigte Fassung vom 9.2.2006): | Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit € 16.991,09* /188x 365 | €…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr., vom 28. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 2. Februar 2005, StNr. 523/3189, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…auf einen Jahresbetrag) und im Einkommensteuerbescheid vom 22. August 2006 das Arbeitslosengeld nicht in der tatsächlichen Höhe angesetzt, sondern in Form der Umrechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf einen Jahresbetrag berücksichtigt wurde ("Umrechnungsvariante"), ergibt sich aus der den Abgabepflichtigen begünstigenden Anordnung des § 3 Abs…
…besondere Progressionsvorbehalt anzuwenden. Bei diesem gebe es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden, einerseits die Umrechnungsvariante und andererseits die Kontrollrechnung. Die Kontrollrechnung sei in diesem Fall die steuergünstigere Methode gewesen und daher angewendet worden. Das Jahressechstel für den Betrag von EUR 100.000,00 könne gemäß § 67 Abs…
…und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen gewesen, ob sich bei der Hinzurechnung der Bezüge gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergebe…
…konnte wurde ein Betrag von € 5.346,89 in der Berechnung beachtet. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich bei der Kontrollrechnung eine niedrigere Steuer gegenüber der Umrechnungsvariante ergebe, weshalb diese Berechnung vom Finanzamt durchgeführt worden sei. Die Topfsonderausgaben seien wegen des Gesamtbetrages der Einkünfte…
…berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante). Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs.2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt…
…berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante). Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt…
…sei sodann ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen gewesen, ob sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge (somit bei Hinzurechnung auch der steuerfreien Bezüge) gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergebe…
…anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festgestellt worden, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergäbe…
…sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer sei ein Durchschnittssteuersatz ermittelt worden und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei der Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergebe…
…und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante). Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei der Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt…
…berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante). Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt…
…sich aber bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergab, wurde der Tarif auf das unter Hinzurechnung des Arbeitslosengeldes ermittelte Einkommen angewendet. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, er sei zwar in der…
…und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergebe…