…eines Dienstvertrages mit dem UNO-Hauptquartier als UNO-Beamter im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug vorgenommen hat, dann ergibt sich aus dem UNO-Privilegienübereinkommen…
…Auf der roten Legitimationskarte ist der Rang des Bf mit „Leitender Beamter“ ausgewiesen. Der Erwerb und die Veräußerung ggstdl Liegenschaft sind durch die im Verwaltungsakt befindlichen Verträge erwiesen. Die Größe des Grundstücksanteils ist unstrittig. Die Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung und die vorherige Selbstberechnung und Abfuhr der…
…kann aus dem UNO-Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. Es kann daher auch keine Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn eine Entsendung als UNO-Menschenrechtsbeobachter nach Ruanda erfolgt und hierbei eine deutsche gemeinnützige GmbH als Arbeitgeber auftritt, die im Auftrag der…
…die UNO nicht in der Lage zu bestätigen, dass dieser Österreicher Beamter ("official") dieser Organisation ist, kann aus dem UNO -- Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass eine gemeinnützige GmbH als Arbeitgeber auftritt, die im Auftrag…
…habe er erzielt bzw. bezogen: - vom 1. Jänner 2005 - 19. Juni 2005: Einkünfte als Beamter in Höhe von 18.382,80 Euro, - im Laufe des Jahres 2005: bei vier Waffenübungen Einkünfte in Höhe von 247.53 Euro, - vom 20. Juni 2005 - 31. Dezember 2005: steuerfreien…
…diene nur zur Bestreitung der Kosten im Ausland. Er habe Lohnsteuer für den laufenden Gehalt 1998 bezahlt und verweise auf die Regelung mit den Bediensteten des Österreichischen Bundesheeres. Auf das Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 28. Juni 2001, den Einkommensnachweis des UNO-Aufenthaltes in Bosnien vorzulegen…
…f aufgelisteten Abgaben (das sind im Preis enthaltene indirekte Steuern, Steuern auf privatem inländischem Grundvermögen, Erbschaftssteuern, Steuern auf Einkünften aus privaten inländischen Quellen, Dienstleistungsentgelte, bestimmte Gebühren in Bezug auf unbewegliches Vermögen) ausgenommen sind. Mit diplomatischen Vorrechten ausgestattete Beamte der UNO-Organisationen sind demzufolge persönlich auch…
…dass die in Österreich lebenden UN-Pensionisten - so wie die im Aktivstand befindlichen Beamten - in Österreich nur wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Beziehen daher in Wien lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt…
…Umstand, dass auf Grund einer zwischen der EU und Albanien abgeschlossenen Vereinbarung in Albanien Steuerfreiheit zu gewähren ist, hat keine Rückwirkung auf die Steuerpflicht in Österreich. Die Frage, welche Aufwendungen im gegebenen Zusammenhang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. 12…
…der Mutter des Bw. Bei beiden Personen handelt es sich lt. Vorhaltsbeantwortung um pensionierte UNO-Beamte, die ebenfalls ehemalige Kollegen und Personen aus ihrem großen Bekanntenkreis vermittelt haben. Als weitere Provisionsempfängerin wird Fr. MJ, die Gattin des Bw. im Schriftsatz vom 24. Jänner 2008 aufgelistet…
…Pflichten aufgewendet wurde, uno actu erbracht wäre. Selbst wenn nach dem Willen des Gesetzgebers das Verhältnis zwischen dem Umfang der Lehrverpflichtung und den sonstigen lehramtlichen Pflichten 1:1 beträgt, bedeutet das nicht, dass sich die Nachweispflicht im Abgabeverfahren alleine auf die Erfüllung (bzw. Überschreitung) der…
…Dem Umstand, dass in dem UNO-Privilegienübereinkommen der Begriff "Gehälter und Einkünfte" verwendet wird, wohingegen das OECD-Privilegienprotokoll von "Gehältern und Bezügen" spricht, wird im gegebenen Zusammenhang keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen, die zu einer anders lautenden Rechtsbeurteilung führen könnte. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister…
Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…
…bzw. Monatsentgelts enthalte - im Unterschied zu § 16 GehG, der für nicht als Lehrpersonen tätige Beamte eine konkrete Grundvergütung und einen Überstundenzuschlag vorsehe - keinen Zuschlag iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988. 23 Damit verkennt das Bundesfinanzgericht allerdings, dass der Gesetzgeber jedenfalls im Rahmen der 42. Gehaltsgesetz…
…Überdies erhielt er zusätzlich eine von den Vereinten Nationen gewährte Zulage von ca. 240.000 S. Im Kalenderjahr 1995 wurden vom Abgabepflichtigen zwei Familienheimfahrten während des UNO-Auslandseinsatzes vorgenommen. Die ihm daraus erwachsenen Flugkosten von 27.420 S machte er als Werbungskosten bei den Einkünften…
…Pflichten aufgewendet wurde, uno actu erbracht wäre. Selbst wenn nach dem Willen des Gesetzgebers das Verhältnis zwischen dem Umfang der Lehrverpflichtung und den sonstigen lehramtlichen Pflichten 1:1 beträgt, bedeutet das nicht, dass sich die Nachweispflicht im Abgabeverfahren alleine auf die Erfüllung (bzw. Überschreitung) der…
…deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten." Nach dem sog. Kassenstaatsprinzip werden Bezüge der im öffentlichem Dienst tätigen Beamten der Besteuerung in jenem Staat vorbehalten, aus dessen öffentlichen Kassen diese Bezüge bezahlt werden. Korrespondierend dazu soll der DBA-Partnerstaat diese…
…Risken versichert sind. Eine Person besitzt die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der VO 1408/71, wenn sie gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer (oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte) erfasst werden, pflichtversichert oder…
…Vorschriften zu entscheiden. Wird der Bestand dieser Beamteneigenschaft seitens der genannten UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist. Anmerkung : Im Wesentlichen gleichlautend mit EAS 260 (betr. Konsulententätigkeit für den…
…Nr. 126/1957, sind die UNO-Beamtengehälter von den Mitgliedstaaten steuerfrei zu stellen. Bezüge, die ein israelischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien als Bediensteter der ILO für eine in Österreich sowie im Ausland ausgeübte Beratertätigkeit bezieht, sind daher in Österreich steuerfrei. Diese Steuerfreiheit geht nicht…