…Entscheidungsbefugnis zukommt (zB Möglichkeit der Feststellung, dass gegen Tierschutzvorschriften verstoßen wurde oder das Tier die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen kann, Möglichkeit der Genussuntauglichkeitserklärung hinsichtlich des Fleisches). Dem (Tier-)Arzt ähnliche Tätigkeiten sind nicht freiberuflich. Gewerblich ist daher tätig, wer die Heilkunde ohne (abgeschlossenes…
…nicht entrichtete Umsatzsteuer 2002 wird mit 68,10 € festgesetzt. Der erste Säumniszuschlag für die nicht entrichtete Umsatzsteuer Jänner bis August 2003 wird mit 48,13 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Tierarzt und Hufschmied. Diese Tätigkeit führte er in den Streitjahren 2000 bis 2003…
…vor. Aus diesen ergab sich, dass der als sonstige außergewöhnliche Belastungen geltend gemachte Betrag von 4.283,29 € Tierarztkosten für die Behandlung einer Krebserkrankung (Lymphsarkom) seiner Schäfer-Mischlingshündin A betraf. Diese Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen (S 17 Arbeitnehmerveranlagungsakt für das Jahr 2009…
…Tätigkeit als Hufschmied keine Betriebstätte in Liechtenstein vorliegen kann und daher diese Einkünfte zur Gänze gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein und DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung unterliegen. In Bezug auf die freiberuflichen Einkünfte aus der tierärztlichen Tätigkeit spricht bei diesem Sachverhaltsbild die Vermutung dafür…
…nicht kenne. Er halte sie aber für durchaus realistisch. Nur habe sie dem Bw im Nachhinein nur ein Drittel des Umsatzes zugestanden. Die genannten Tierärzte hätten die Zusammenarbeit mit dem Bw schon früher als vereinbart beendet, und zwar Z und I per 30. November 1999…
…näher aus. Entscheidend ist auch nicht, ob die Abrechnungen richtig waren, sondern dass dem Bw damit von den Tierärzten der schon langjährig geübten Praxis entsprechend mitgeteilt wurde, was sie dem Bw schuldeten. In Bezug auf I gibt der Bw in der Berufung konkret an, dass…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Euro-Information Die mit der gegenständlichen Entscheidung festgesetzten Abgaben betragen in Euro: Einkommensteuer 1996: 31.889,57 Einkommensteuer 1997: 36.223,27 Einkommensteuer 1998: 46.830,37 Einkommensteuer 1999: 42.248,35 Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist Tierarzt…
Der Bw betont ferner, es sei nicht korrekt, dass er keine Umsatzgrößen von den Tierärzten zu sich jongliert habe. Auch würden sich, entgegen der Meinung der Betriebsprüfung, für die Jahre 1998 und 1999 keine Minusumsätze, sondern sehr niedrige eigene Umsätze von 260.000,00 S…
…vernichtet hat, kann seine Darstellung für diesen Zeitraum nicht nachvollzogen werden. Jedenfalls bestätigen die für das Jahr 1999, dem einzigen Jahr mit einer durchgängigen Aufzeichnung der von den Tierärzten erzielten Einnahmen, feststellbaren Umsatzzahlen, wie die in Anlage 1 der Stellungnahme der Prüferin vom 4. Jänner…
Den Feststellungen der Betriebsprüfung ist zu entnehmen, dass der Bw den beschäftigten Tierärzten den gesamten von diesen verursachten Telefonaufwand ersetzt hat (so vergütete der Bw z.B. laut Bl. 631 Arbeitsbogen die im Jahr 1996 bei L und S angefallenen Telefonkosten in Höhe von insgesamt…
…in Höhe von S 75.450,- (€ 5.483,17) und Kinderabsetzbeträge in Höhe von S 11.525,- (€837,55) als zu Unrecht bezogen mit der Begründung rückgefordert, dass durch das Führen einer eigenen Tierarztpraxis beim Sohn des Bw. keine Behinderung in der Form vorliege…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Der Beschwerdeführer (Bf.) ist Tierarzt. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit ermittelte er gemäß § 4 Abs 3 EStG. Die Umsatzsteuer wurde nach dem Bruttosystem berücksichtigt. 2. Außenprüfung betreffend…
…Anspruch genommenen Urlaubstage vor und wäre der Urlaub gemeinsam mit dem Ehegatten verbraucht worden. Neben der Tätigkeit als Angestellte im Betrieb der Tierarztpraxis hat die Ehegattin des Beschwerdeführers auch noch als Einzelunternehmerin eine Landwirtschaft (Pferdezucht bzw. Pferde zucht) betrieben und konnten keine Angaben gemacht werden…
…hinaus widerspricht sich der Bf. selbst, wenn er zum einen vermeint, die Erstellung von Rechnungen für tierärztliche Leistungen sei im Allgemeinen nicht üblich, es aber zum anderen für optisch „nicht gut“ empfindet, wenn erst im Juli die ersten Rechnungen ausgestellt werden. Daraus ergeben sich berechtigte…
5.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out) Rz 1251: Seit 1. Jänner 2000 leisten Berufsangehörige bestimmter Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare, Apotheker, Patentanwälte) Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen. Die steuerliche Behandlung dieser Beiträge sowie der Leistungen aus der Gruppenkrankenversicherung ist wie…
…1 GSVG zustehenden Wahlmöglichkeit entsprechend leistet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kammer vom "opting out" (siehe Rz 1251 ff) Gebrauch gemacht hat; dies ist bei den Wirtschaftstreuhändern, Tierärzten, Rechtsanwälten, Ziviltechnikern, Notaren, Apothekern und Patentanwälten der Fall (zu den Ärzten siehe Rz 1247). Wird von…
…Nr. 75/1871); Österreichische Patentanwaltskammer (§ 31 Patentanwaltsgesetz, BGBl. Nr. 214/1967); Österreichische Rechtsanwaltskammer (§ 22 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868); Tierärztekammern (Bundeskammer bzw. Landeskammern für die einzelnen Bundesländer, § 29 Tierärztegesetz, BGBl. Nr. 16/1975); Wirtschaftskammer (Bundeskammer: §§ 31 bis 42; Länderkammern: §§ 19 bis 30; Fachgruppen: §§ 43 bis…
…die tierärztliche Heilbehandlung dem Normalsteuersatz von 20% unterliegt, ist gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 auf die Lieferung von Arzneimitteln - somit auch auf die Lieferung von Arzneimitteln für Tiere - der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Bei der Lieferung von Arzneimitteln durch Tierärzte kann…
…BGBl. I Nr. 194/2023, des Erlasses des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) durch das BGBl. I Nr. 186/2023 und der Änderung des Tierärztegesetzes durch das BGBl. I Nr. 186/2023 aktualisiert. Des Weiteren ist das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) außer Kraft getreten. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2025
…Kapitels (vor allem Kapitel 84 oder 90) genauer erfasst sind, und auch nicht durch die Anmerkung zu Abschnitt XVI oder zu diesem Kapitel ausgenommen sind. In die Warenposition 9018 seien nur medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, die die Handhabung durch Ärzte…