… daraus ergibt sich aber keine Absicht der Finanzstrafbehörde, den Bf. bereits wegen einer bestimmten Tat zu verfolgen (siehe OGH 9.11.2000, 15 Os 121/00). Auch eine Tatentdeckung im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG liegt nicht vor. Eine Tat ist erst…
…das Tatbild erfüllende Sachverhalt als solcher der Behörde, wenn auch nicht in vollem Umfang, bekannt ist. Doch auch eine Tatentdeckung lässt sich nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aus der Aktenlage nicht erkennen. Festgehalten ist eben lediglich, dass nach einer Mitteilung aus dem Jahr 2002…
…kann dann nicht mehr mit Erfolg eine Selbstanzeige erstattet und ein Strafaufhebungsgrund erzielt werden, wenn entweder die Behörde bereits eine Verfolgungshandlung vorgenommen hat oder die Tat objektiv entdeckt wurde und Sie in Kenntnis der Tatentdeckung sind. Die Prüferin hat Ihnen in dem Telefonat bereits gesagt…
…b FinStrG eine Tatentdeckung vor und war dies dem Täter aus dem Telefonat mit der Prüferin bereits vor Selbstanzeigenerstattung bekannt, weswegen für ihn eine Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung mehr erzielen konnte. Eine Tatentdeckung durch die Behörde bezieht sich damit auf den objektiven Tatbestand und muss…
…hätten. Betreffend die strafrelevanten Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2002 sei eine Selbstanzeige eingebracht worden, welche mangels Tatentdeckung tatsächlich eine strafaufhebende Wirkung haben müsste. Es werde daher eine beantragt, den Tatvorwurf begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG fallenzulassen und für die begangenen und…
…Es scheint, dass er den irrigen Standpunkt vertritt, dass nur eine Tatentdeckung durch die Finanzstrafbehörde und nicht bloß durch die Abgabenbehörde eine Selbstanzeige als im Sinne des § 29 Abs 3 lit b FinStrG verspätet erscheinen lässt. Eine solche Meinung wäre völlig unhaltbar und stünde nach…
…Sperrwirkungen hinsichtlich einer Option, mittels Selbstanzeige einen Strafaufhebungsgrund zu erwirken, daher ist zu prüfen, ob die Aufforderungsschreiben Verfolgungshandlungen darstellen bzw. ob eine Tatentdeckung durch den Prüfer vorliegt. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde…
…Dadurch sei von einer (zumindest teilweisen, weil die Umsatzsteuerzahllast für die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung nicht Gegenstand der Vernehmung gewesen seien) Tatentdeckung auszugehen. Aus dem Umstand der organisierten banktechnischen Buchung und der beleglosen Behebung könne von einer Deliktseinheit ausgegangen und ein Fortsetzungszusammenhang bejaht werden…
…ist auszuführen, dass es zwar richtig ist, dass die UVAs der Monate 01-11/2015 vor Prüfungsbeginn abgegeben wurden, jedoch hat zu diesem Zeitpunkt bereits eine Tatentdeckung i.S.d. § 29 stattgefunden. Die Prüferin hat sich vor Abgabe der gegenständlichen UVAs nicht nur bereits zur…
Gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 VbVG war zu Gunsten des Verbandes mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG, die Schadensgutmachung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 01. Juni 2016 gegen das Erkenntnis des Zollamtes…
…zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages schuldig bekannt und auf die rechtliche Problematik der Selbstanzeige und einer allenfalls daraus zu erfolgenden Reduktion hingewiesen. Die Rechtswohltat einer strafbefreienden Selbstanzeige habe wegen Tatentdeckung und somit Verspätung nicht zuerkannt werden können, da der Spruchsenat die Rechtsansicht des Finanzamtes teile…
…als Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG anzusehen. Der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat als auch der Begründung des angefochtenen Erkenntnisses sei jedoch wie folgt zu begegnen: Zu der vom Amtsbeauftragten ins Treffen geführten Tatentdeckung im Sinne des § 29 Abs. 3 lit…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Verwaltungsstrafsache gegen K, (Bf.) vertreten durch Ersoy Scheichl Traudtner Amann Rechtsanwälte, 1010 Wien, Wipplingerstraße 20/8-9, wegen Vergnügungssteuerverkürzungen über die Beschwerde des…
Der Bf. habe die Einreichung von Abgabenerklärungen und die Entrichtung von Vergnügungssteuer nur aus dem Grund unterlassen, da er der Ansicht gewesen sei, kein Unternehmer der Veranstaltung zu sein. Der Abgabenbehörde seien die Verhältnisse vor Ort seit Eröffnung des „A2“ 2008 bestens bekannt gewesen, dennoch…
Verteidiger beantragt für die 3 Tage im Oktober 2008, für die bei einer gesamten Veranstaltungsdauer von 6 Tagen im Oktober 2008 ein Gesamtbetrag von Euro 453,03 bisher angesetzt wurde, einen geschätzten Abschlag von Euro 226,52 vorzunehmen. Es handle sich bei den 3 Tagen…
…die (jeweils) vor dem 1.1.2011 begangenen Taten einzustufen, da nach der Rechtslage vor 2011 der strafbefreienden Wirkung einer neuerlichen Selbstanzeige (schon) die vorherige teilweise Tatentdeckung entgegengestanden wäre. Mit Schreiben vom 17.2.2014 beantragte die Bf. (form- und fristgerecht) die Entscheidung über ihre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen HB, geb. Datum, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…einer Selbstanzeige auch ausreichend, wenn er dem Anzeiger bei bzw. vor Prüfungsbeginn seinen Wissensstand über die nicht (rechtzeitig) entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen und damit die gänzliche oder teilweise Tatentdeckung mitteilt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Selbstanzeige nur für die Personen wirkt, für die sie erstattet…
…seiner Auffassung nach der Vorhalt vom 8. April 2009 keine Verfolgungshandlung darstelle, weshalb die eingebrachten Erklärungen und die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt seien. Im konkreten Fall komme der Tatentdeckung wesentliche Bedeutung zu, weil sich dadurch die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige ableite. In der Begründung zum angefochtenen Bescheid…