…Rahmen der Werbungskosten abzugsfähig sind, oder nicht. Weiters wurde die rechtliche Beurteilung der Betriebsprüfung (Prüfungszeitraum 1994 bis 1996) bezüglich des geltend gemachten Arbeitszimmers und einer angeschafften Stereoanlage überprüft nämlich 1., dahingehend, ob der Tätigkeitsmittelpunkt eines Berufsmusikers (Veranlagungsjahr 1997) in seinem häuslichen Arbeitszimmer liegt, und 2.…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanz-amtes Amstetten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…
…einen Teil der beantragten Diäten und kürzte die Vorsteuer um den darauf entfallenden Betrag. In der gesonderten Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus: "Wird ein Ort auf Grund eines durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatzes zu einem Tätigkeitsmittelpunkt, kann ein Verpflegungsmehraufwand für den Anlaufzeitraum (die erste Woche bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin *** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Adresse, über die Beschwerde vom 24. Jänner 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. Jänner 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 Steuernummer XXX zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Tulln betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1993 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…
…2001) ermittelt? Antwort Bw: "Nach Überprüfung der Höhe dieses Betrages werde ich mich dazu innerhalb der gesetzten Frist schriftlich äußern." C) Arbeitszimmer und Einrichtung: Anmerkung: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne der Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2…
…durch Finanzbehörden entzieht. Dieses Abstellen auf die Notwendigkeit ist somit als eine Prüfung auf die tatsächliche betriebliche bzw. berufliche Veranlassung zu sehen. Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 darstellt, hat nach dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996 und 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem…
5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…
…Arbeitnehmers erfolgt (VwGH 26.6.1990, 87/14/0024, betr. Dienstzuteilung eines Beamten). Rz 303: Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf zwei oder mehrere Tätigkeitsmittelpunkte, so ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise (VwGH 4.3.1986, 85/14/0146; VwGH 2.8.1995…
5.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) Rz 304: Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt…
5.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit Rz 309: Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich (zB ständige Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager, Einsatzfahrten im Wirkungsbereich eines Gendarmeriepostens oder eines örtlich…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
…vieles mehr; zeitliches Ausmaß: 70% der gesamten Arbeitszeit. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer mit der Begründung, dass die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 darstellen würde, nach…
…wurde ausgeführt, die Abzugsfähigkeit der betreffenden Aufwendungen setze voraus, dass das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstelle. Die Beurteilung des Tätigkeitsmittelpunktes habe nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Im Vorlageantrag wiederholte der Berufungswerber sein Berufungsvorbringen. Mit Fax vom 9. August 2007…
5.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Rz 291: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ggf. zustehendes Pendlerpauschale und den Pendlereuro abgegolten. Das gilt auch für Fahrten zwischen…
…zwangsläufig als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit aus (siehe Doralt/Kofler, EStG11, § 20, Tz 104/4). Ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt iS des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d darstellt, hat nach der Verkehrsauffassung und damit nach dem "typischen Berufsbild" zu erfolgen…
…14. Dezember 2004 nach einem Vorhalteverfahren zum Sachverhalt des Arbeitszimmers den für das Arbeitszimmer beantragten Aufwand unter Hinweis auf die Bestimmung des § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 mit folgender Begründung: Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…im Vorjahr immer wieder durchgeführten Fahrten - eine angemessene Anlaufphase ist hier daher gegeben - ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesem Gebiet besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch macht. Für die Beurteilung eines Einsatzgebietes (Zielgebietes) als weiteren Tätigkeitsmittelpunkt ist nämlich nicht die Größe, die Reisedauer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Hubert Reich-Rohrwig und Co, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1997, Körperschaftsteuer für die Jahre…