…Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit. c dieser Bestimmung enthält eine "subject-to-tax-Klausel", die fordert, dass "die Entgelte der österreichischen Steuer unterliegen"; wenn Indien in einem solchen Fall auf einer steuerlichen Erfassung besteht, dann…
…daher von dem ihm durch das Abkommen zugewiesenen Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht, bewirkt dies kein Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches. Denn die "subject-to-tax-Klausel" des Artikels 15 Abs. 4 betrifft nur Fälle, in denen der Abkommensartikel dem Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht zuweist und dieser es…
…dann der Fall, wenn im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Befreiung bestimmter Einkünfte in einem Vertragsstaat davon abhängig ist, dass eben diese Einkünfte im anderen Vertragsstaat tatsächlich einer Besteuerung unterliegen (Subject-to-tax-Klausel). Die Besteuerung oder Nichtbesteuerung dieser Einkünfte in einem Vertragsstaat, also das Vorliegen…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in…
…EStG auch in Österreich keiner Besteuerung unterzogen wird, lässt jedenfalls keine Steuerpflicht in den USA aufleben, da für die bezughabende DBA-Bestimmung keine "subject-to-tax-Klausel" (Steuervorbehaltsklausel) im Abkommen vorgesehen ist. 8. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…China im Fall der Entsendung der EU-Entwicklungshelfer keine Besteuerung vornehmen wird, läßt nicht das österreichische Besteuerungsrecht aufleben, da das Abkommen mit China keine diesbezügliche Klausel ("Subject-to-Tax-Klausel") enthält. 02. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Quellensteuer ("TDS" = "Tax Deducted at Source") von 46.639 INR ermittelte der Bf. im Wege der Selbstberechnung eine zu bezahlende Einkommensteuer von 101.870 INR. Der Bf. legte auch den indischen Einkommensteuerbescheid (mit Anführung seiner indischen Steuernummer) für das Steuerjahr ("Tax Year") 2013/14…
…dass eine tatsächliche Besteuerung im anderen Vertragsstaat nicht erforderlich ist für die Befreiungsverpflichtung im Ansässigkeitsstaat. Außerhalb des Anwendungsbereichs einer "Subject-to-tax-Klausel" kann die tatsächliche Besteuerung im anderen Vertragsstaat nicht zur Anwendungsvoraussetzung einer abkommensrechtlichen Befreiung in Österreich gemacht werden: Ebenso wenig wie der andere…
… 99a EStG 1988 voraus, dass die Lizenzgebühren im Empfängerstaat einer Einkommensbesteuerung unterliegen, "ohne von ihr befreit zu sein" ("subject-to-tax-Klausel"). Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer…
…in Österreich stationiert, dann unterliegen die Bezüge der Piloten auch dann der Besteuerung in Deutschland, wenn diese Piloten mittlerweile in Österreich ansässig geworden sind. Da das DBA-Deutschland keine allgemeine "subject-to-tax-Klausel" enthält, ist in Österreich auch dann Steuerfreistellung zu gewähren, wenn Deutschland…
…wenn Deutschland auch tatsächlich eine steuerliche Erfassung dieser Bezugsteile vornimmt (siehe die "subject-to-tax-Klausel" in Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche…
…DBA-Steuerfreistellung nicht zur Gänze gerechtfertigt ist. Steht der abkommensrechtliche Anspruch auf Steuerbefreiung in Österreich allerdings zweifelsfrei fest, dann lässt die steuerliche Nichterfassung in der Slowakei keinen österreichischen Besteuerungsanspruch aufleben; denn das Abkommen enthält keine "subject-to-tax-Klausel". Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2006
…deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang…
… und zwar auch dann, wenn die Slowakei diese Pensionsabfindung nach ihrem inländischen Recht nicht besteuert; denn das DBA enthält diesbezüglich keine "subject-to-tax-Klausel", die die Steuerfreistellung in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur…
…noch besteuert oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abkommensrechtliche Freistellungsverpflichtung in Österreich, da das DBA-Schweden keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, die im Fall der Nichtbesteuerung in Schweden das österreichische Besteuerungsrecht aufleben ließe. Unter diesen Umständen ist es auch richtig, dass die schwedische…
Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III…
…beweglichen Vermögens ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zugewiesen. Zwar sieht das DBA Großbritannien in Art. 13 Abs. 5 eine auf drei Jahre befristete Subject-to-tax-Klausel sowie in Art. 3 Abs. 2 eine Remittance-Klausel vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust…
…freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in diesem Fall sonach durchaus eine legale Keinmalbesteuerung eintreten. Nur dann, wenn sich die Steuerfreistellung auf…
…sollte nicht außer Betracht bleiben, dass ab 2003 gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-2000 für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine "subject-to-tax-Klausel" gilt. Sollte daher die im Jahr 2003 zufließende Tantieme in Österreich steuerlich nicht erfasst werden, dann wird Deutschland nicht…
…Grenzgängertätigkeit mit dem ihm zustehenden Anteil nicht besteuern, dann kann dies nicht zum Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine dieses zulassende "subject-to-tax-Klausel". Es könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung…