IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 1.7.2021 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 29.6.2021, Ordnungsbegriff ***5***, wonach zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (€ 4…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Familienbeihilfe ab 1. Februar 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., K., vertreten durch Kremslehner, Milchram, Ehm, Mödlagl, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Singerstraße 12, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Ort, Straße, vom 2. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 30. Juni 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 28. Februar 2005 entschieden: Die Berufung…
…Professor die DA noch nicht geprüft und bewertet, CK habe daher den akademischen Titel noch nicht erworben. Es liege keinesfalls irgendeine auf ein Versäumnis von CK zurückzuführende Studienverzögerung vor. Überdies stehe für jeden der drei Studienabschnitte ein Toleranzsemester zu, wovon CK niemals Gebrauch machen musste…
…Abschluss des ersten Studienabschnittes noch fehlenden Prüfungen (Stichtag 1. März 2005) anzuführen. Wenn eine Studienverzögerung auf Grund eines außerordentlichen Ereignisses im Studienbereich vorliegt, müsse der/die Studiendekan(in)/Vorsitzende der Studienkommission dieses Formular unterschreiben. Mit Eingabe vom 25. Juli 2005 gab die Berufungswerberin (Bw) an…
…Familienbeihilfenanspruch für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, endet grundsätzlich mit Vollendung des 24. Lebensjahres. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Tochter aufgrund covidbedingter Studienverzögerungen (und Absolvierung eines Auslandssemesters) die Familienbeihilfe gem. § 2 Abs. 9 FLAG 1967 über das 24. Lebensjahr hinaus zusteht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 15. August 2025 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Juli 2025 betreffend Familienbeihilfe 10.2024-05.2025, zu Recht: I. Die Beschwerde…
…Personen (Studiendekan(in)/Vorsitzende(r) der Studienkommission) unterschrieben und daher bestätigt wurde, dass die bisherige Nichterbringung der Leistungsnachweise und die damit verbunde Studienverzögerung auf ein nicht vom Studierenden zu vertretendes unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis im Lehr- und Prüfungsbetrieb zurückzuführen sei. Die vom Sohn des Bw…
…Prüfung entsprechend vorbereitet hatte, - nicht angenommen werden kann, dass ein negatives Prüfungsergebnis ein unabwendbares Ereignis darstellt, andernfalls müsste jede Studienverzögerung infolge des Nichtbestehens einer Prüfung als "ohne Verschulden herbeigeführtes, unabwendbares Ereignis" angesehen werden. Dies stünde aber im Widerspruch zum Sinn der Regelung des § 17 StudFG…
…betreffend das Wintersemester 2020/2021 (und auch für nachfolgende Zeiträume, die von der Pandemie für Studierende erheblich nachteilig geprägt waren wie im gegenständlichen Fall bei Studienbeginn mit Wintersemester 2021/2022), die zu Studienverzögerungen führ(t)en, zur Erlangung der Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches nach § 2 Abs…
…abgebrochen, ab Wintersemester 2002 auf Kunstgeschichte gewechselt und das Studium der Rechtswissenschaften (an der Univ. Wien) ab Wintersemester 2003 weiter fortgesetzt. Da Sie keine Bestätigung einer Studienverzögerung im inneruniversitären Bereich vorgelegt haben, somit Ihre Tochter die für den 1. Studienabschnitt vorgesehenen 3 Semester (incl. Toleranzsemester…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 4. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck an der Mur vom 8. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 2008 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Mai 2006, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind xy. für die Zeit ab 1. März 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***5***, vom 10.2.2023, eingebracht 16.2.2023, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 17.1.2023, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. September 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 6. September 2007, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für Kind für den Zeitraum 1. März 2007 bis 30. September…
…Darüber hinaus muss dieses Ereignis eine so schwerwiegende Studienbehinderung zur Folge haben, dass diese Studienbehinderung der tatsächliche Grund für die Studienverzögerung (Nichteinhaltung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt) ist (BFG 01.04.2016, RV/7103747/2014). Die Art des Beweismittels einer (krankheitsbedingten) Studienbehinderung ist im Gesetz…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf: Den Antrag der Beschwerdeführerin (folgend kurz Bf.) ihr für ihre Tochter A. wegen einer Studienverzögerung für den Zeitraum Oktober 2013 bis Jänner 2014 die Familienbeihilfe zu gewähren, wies das Finanzamt mit Bescheid vom 4.6.2014 ab. Begründend führt die Abgabenbehörde…
…führte der Bw. dazu aus: Mit 29. Oktober 2003 schloss mein Sohn N. den Präsenzdienst beim Österreichischen Bundesheer aus Gesundheitsgründen (siehe Beilage: Nachweis über eine Studienverzögerung) verfrüht ab. Sein eigentlicher Abrüstungstermin war für 29. November geplant. Da mein Sohn N. voraussichtlich weiterstudieren wird, ist mir…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. November 2014, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY , für…