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BFG RV/7300002/2019Abgabenhinterziehung, Scheinrechnungen, Antrag auf bedingte Strafe, Erlöschen des Strafverfolgungsanspruches der Finanzstrafbehörde gemäß § 263 Abs. 2 StPO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.09.2021Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Markus Bernhauser LL.M., Schmerlingplatz 3, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…

BFG RV/7300002/2019Abgabenhinterziehung, Scheinrechnungen, Antrag auf bedingte Strafe, Erlöschen des Strafverfolgungsanspruches der Finanzstrafbehörde gemäß § 263 Abs. 2 StPO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.09.2021Teil 2/2

Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Straf-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe…

UFSK FSRV/0005-K/05Grußkartenverkäufer als steuerliches U-Boot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.03.2007

…des Beschuldigten ist aber ins Treffen zu führen, dass sich die gegenständlichen Teilhandlungen der Abgabenhinterziehung bereits vor 6 bis 10 Jahren zugetragen haben, wodurch der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich eine entscheidende Abschwächung erfahren hat. Dieser Zeitablauf und der Umstand, dass L - wie von ihm angeführt…

BFG RV/6300022/20181. Unterbleibende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer eines Konsulenten für Rechtssachen 2. Nicht feststellbare seelische Belastung infolge der Erwartung des Einschreitens der Finanzstrafbehörde 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019

…haben muss, ist nichts anders als eine präzise Ausformulierung eines Teilaspektes der auch im Anwendungsbereich des österreichischen Finanzstrafrechtes nach Verwaltungsübung und ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes angewandten Ausmessung der vom FinStrG angedrohten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen: Selbstredend verringert sich der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich durch Zeitablauf, bis…

BFG RM/5300002/2015Anordnung von Hausdurchsuchungen durch den Spruchsenat bei Unklarheit der örtlichen Zuständigkeit einer Finanzstrafbehörde und gleichzeitiger Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens bei einem Landesgericht; bereits gerichtliche Zuständigkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2016

…Landesgerichtes keinen solchen Vorbehalt enthalten hat (Ausfertigung vom 6. Oktober 2015 zu GZ. 7 Hv 77/15f), ist der diesbezügliche Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich erloschen. Zwar enthält der Urteilsspruch vom 6. Oktober 2015 in Pkt. II. eine Formulierung des Inhaltes "Hingegen wird A von der…

UFSI FSRV/0003-I/09Täterbegriff bei Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.08.2010

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Andreas Oberhofer, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Schidlachstraße 7, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…

BFG RV/7300060/2013Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.11.2014Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn T T., Adresse, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…

BFG RV/6300004/20131. Selbständiger Lohnbuchhalter, seine Honorare gegenüber dem Fiskus verheimlichend; 2. Steuerpflicht auch hinsichtlich der von ihm im Zusammenhang mit seiner gewerblichen Tätigkeit betrügerisch erlangten Geldmittel? 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.08.2014Teil 2/2

…zur Tatzeit in finanziellen Schwierigkeiten auf Grund seiner Trunk- und Spielsucht und habe sich daher in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Die Taten lägen auch bereits sehr lange zurück, weshalb der Strafverfolgungsanspruch abgeschwächt ist. Überdies seien seine derzeitige persönliche und wirtschaftliche Situation, wie vom Beschuldigten dargestellt…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 3/3

…J. erfolgte teilweise Schadensgutmachung und der beschriebene Zeitablauf, wodurch der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt worden ist. Zu beachten sind aber auch der spezial- und generalpräventive Aspekt: Solcherart muss die Geldstrafe zumindest eine Höhe erreichen, mit der trotz der wohl tendenziell ungünstigen Prognose A, welcher…

BFG RV/4300009/2018Untergeordneter Tatbeitrag zu Schmuggel und rechtswidriger Einfuhr von artengeschützten Lederwaren mittels Carnet ATA, Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach großteiliger Zurücknahme der Beschwerden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.09.2019Teil 2/2

…Zusätzlich ist der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich infolge des Zeitablaufes (seit Tatbegehung sind fünf Jahre vergangen) abgeschwächt. Zumal unter Berücksichtigung der eher angespannten Einkommens- und Vermögenslage und der Sorgepflicht für die Tochter - wie von der Erstbeschuldigten dargestellt - wäre ausgehend von der ursprünglichen Strafausmessung von 14…

BFG RV/4300008/20181. Schmuggel und rechtswidrige Einfuhr von teilweise artengeschützten Lederwaren mittels Carnet ATA, 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach großteiliger Zurücknahme der Beschwerden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.09.2019Teil 2/2

…Zusätzlich ist der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich infolge des Zeitablaufes (seit Tatbegehung sind fünf Jahre vergangen) abgeschwächt. Zumal unter Berücksichtigung der eher angespannten Einkommens- und Vermögenslage und der Sorgepflicht für die Tochter - wie von der Erstbeschuldigten dargestellt - wäre ausgehend von der ursprünglichen Strafausmessung von 14…

BFG RV/6300008/20161. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin mittels der einschlägig bekannten "Barverkäufe" im Großhandel; 2. fortgesetztes Delikt im Zweifel nicht erweislich; 3. bloße Verwarnung in Anbetracht der großteiligen Verjährung und des Zeitablaufes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.02.2017Teil 2/2

…finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit der Beschuldigten, der erfolgten Schadensgutmachung und des Zeitablaufes seit Tatbegehung, womit der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich bedeutend abgeschwächt worden ist, kann für B und trotz der gewerbsmäßigen Begehung des Finanzvergehens durch A auch für diese von der Verhängung einer Strafe gemäß § 25 Abs…

UFSL FSRV/0041-L/04Imbissbudenbesitzer leugnet Schwarzumsätze mit "inoffiziell" eingekauften Bier
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006Teil 2/2

…gewesen. Darüber hinaus ist der nunmehr eingetretene Zeitablauf seit der Begehung der schuldspruchgegenständlichen Finanzvergehen durch J zu beachten, wodurch sich der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich wesentlich abgeschwächt hat. Dies ist nach Ansicht des Berufungssenates mit einem Abschlag um die Hälfte des obgenannten Geldstrafenbetrages zu berechnen…

BFG RV/2300004/2017Abgabenhinterziehung, Bordell, freie Beweiswürdigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.05.2019Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Bf, (Bf.) vertreten durch Mag. Strampfer Matthias, Rechtsanwalt, Hauptplatz 15/3, 8010 Graz wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…

UFSL FSRV/0012-L/03Steuerhinterziehungen eines Bordellbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2003Teil 2/2

…ist. Als mildernd zugunsten für den Beschuldigten ist zu berücksichtigen seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, der teilweise Zeitablauf seit Begehung der Finanzstraftaten, wodurch sich die Intensität des Strafverfolgungsanspruches der Republik Österreich reduziert hat, seine Erkrankung, welche ihn bei der Befolgung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen tatsächlich behindert hat (bezüglich…

UFSL FSRV/0007-L/13Mittels Vermögensdeckungsrechnung festgestellte Schwarzumsätze eines Fitnessgeräteerzeugers; absolute Verjährung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.07.2013Teil 3/3

…zwischenzeitlich, also nach den geprüften und strafrelevanten Zeiträumen, in steuerlicher Hinsicht wohlverhalten hat. Auch ist der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich durch den Zeitablauf seit den von A begangenen Finanzstraftaten entscheidend abgeschwächt worden. Zusätzlich sind als mildernd zu beachten die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, die Tatsache…

BFG RV/3300005/2025Erkenntnisse sind mit einer dem § 137 lit. f FinStrG entsprechenden Unterschrift zu versehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.08.2026

…1 lit. a FinStrG und dass die Taten bereits seit längerer Zeit (vor rund 7 Jahren) begangen worden sind. Dieser Zeitablauf hat den Strafverfolgungsanspruch gegen den Beschuldigten erheblich abgeschwächt. Zudem war mildernd zu berücksichtigen, dass die gegenständlichen Finanzvergehen vom Beschuldigten durch Abgabe der Umsatzsteuererklärungen 2019…

BFG RV/5300004/2025Strafbeschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2026

…das reumütige Geständnis, die nunmehr vorliegende vollständige Schadensgutmachung und das die Taten bereits seit längerer Zeit begangen worden sind (letzte Tat wurde am 16.8.2020 vollendet). Dieser Zeitablauf hat den Strafverfolgungsanspruch gegen den Beschuldigten erheblich abgeschwächt. Zudem war als mildernd zu berücksichtigen, dass die…

BFG RV/5101622/2015Verlängerte Verjährungsfrist - Bindungswirkung eines im Finanzstrafverfahren ergangenen Erkenntnisses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2023

…Zur Strafbemessung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die verfahrensgegenständlichen Verfehlungen bereits mehr als neun bzw. sieben Jahre zurückgelegen seien, sodass der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich entsprechend abgeschwächt sei; dem Erschwerungsgrund der zweifachen Angriffe stehe als mildernd die teilweise Schadensgutmachung, die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie der Umstand…

BFG RV/5300051/2019Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch bei unzulänglichen Finanzmitteln; Untätigkeit eines Liquidators und Sachwalters, der die Wahrnehmung der steuerlichen Aufgaben von seinem erkrankten Vater erst bei Konkursreife der Geschäfte übernommen hatte; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 3/3

…Sachverhaltes beigetragen hat. Relevant ist aber der Zeitablauf seit Tatbegehung, wodurch der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt worden ist. Zu beachten sind auch der spezial- und generalpräventive Aspekt: Die Geldstrafe ist in einer Höhe auszumessen, dass sowohl der Beschuldigte selbst (Spezialprävention) als auch bei Bekanntwerden…