…Mit diesem Vorbringen führt der Bw. das Vorliegen des Strafbefreiungsgrundes der zeitgerechten Meldung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum fünften Tag nach Fälligkeit ins Treffen. Aus der Aktenlage ist dazu vorweg zu ersehen, dass die betreffenden Umsatzsteuervoranmeldungen allesamt im Postwege an die Abgabenbehörde erster Instanz übermittelt…
…Abs. 1 lit. a FinStrG einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar, sodass ein eventuelles Verschulden der steuerlichen Vertreter hinsichtlich einer nicht ordnungsgemäßen Meldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben bzw. auch ein Irrtum der Bw. selbst über das Vorliegen dieses Strafbefreiungsgrundes nicht von Bedeutung wäre. Das Berufungsvorbringen der Bw. dahingehend…
…kann ihm dieser, den objektiven Strafbefreiungsgrund der zeitgerechten Meldung betreffende Berufungseinwand nicht zum Erfolg verhelfen. Auf Grund der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedurfte der Umstand der nicht zeitgerecht erfolgten Meldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben in subjektiver Hinsicht keiner näheren Überprüfung durch den Unabhängigen Finanzsenat. Es war…
…ob den Bw. ein Verschulden an der nicht zeitgerecht erfolgten Berechnung und Meldung, welche einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt hätte, getroffen hat. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe die Schuld…
…und kann der Berufung des Beschuldigten nicht zum Erfolg verhelfen. Die rechtzeitige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume und die zeitgerechte Offenlegung der Lohnabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit hätte einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Entgegen dem Berufungsvorbringen ist das erstinstanzliche Verfahren insoweit nicht…
…erst am Beginn seiner Geschäftsführertätigkeit gestanden sei, die für die Berechnung der Selbstbemessungsabgaben zuständige Buchhalterin ihr Dienstverhältnis beendet habe und er vorher ausschließlich bei bonitätsstarken Unternehmen im Einsatz gewesen sei. Ein derartiger Irrtum über das Vorliegen eines Strafbefreiungsgrundes, also hinsichtlich der Strafbarkeit eines an sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
…Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit und nicht die Klärung eines Verschuldens hinsichtlich der zeitgerechten, einen objektiven Strafbefreiungsgrund darstellenden Meldung der Lohnabgaben ist. Auch zur Nichtentrichtung der Lohnabgaben 2/2006 ist auf das bisher Gesagte zu verweisen. Der Bw. hatte Kenntnis von der…
…Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Die Tathandlung nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG besteht in der Unterlassung…
…Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Meldung der Lohnabgaben nachgewiesen werden kann, ist in diesem Zusammenhang nicht tatbestandsrelevant, da die Abgabe derartiger Meldungen lediglich einen Strafbefreiungsgrund dargestellt hätte. Die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a…
…Bf. habe bereits im Jahr 2000 seine diesbezüglichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen verletzt, doch sei ihm für diesen Zeitraum dank rechtzeitiger Entrichtung der gesamten Jahresumsatzsteuer der Strafbefreiungsgrund der Selbstanzeige zu Gute gekommen. Vor Prüfungsbeginn einer im Dezember 2006 vom Finanzamt durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erstattete der Bf. Selbstanzeige…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EÖ, ehemals Gaststättenwesen, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Joachim Rathbauer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Weißenwolfstraße 1, über die Beschwerde des…
…Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Dieser Tatbestand kommt beispielsweise auch dann zum Tragen, wenn weder eine (versuchte) vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs…
…Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Dieser Tatbestand kommt beispielsweise auch dann zum Tragen, wenn weder eine (versuchte) vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs…
…diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG verlangt als objektive Tatseite…
…Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Vorweg ist dem Amtsbeauftragten zwar zuzustimmen, dass Frau ***Bf1*** den Vertrag über den Liegenschaftsverkauf nicht ordnungsgemäß an den damaligen Steuerberater zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung 06/2019 weitergeleitet hat. Entgegen den…
…der Hand gehabt, die zeitgerechte Meldung der gegenständlichen Abgaben zu veranlassen und so ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten auszuschließen. Die zeitgerechte Meldung der hier gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben hätte – wie aus der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ersichtlich – einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Dass dem Bf. daher kein…
…tatbestandsmäßig irrelevant, ob den Bf. an der nicht zeitgerechten Meldung der Selbstbemessungsabgaben ein Verschulden trifft. Die zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen hätte in diesem Zusammenhang lediglich einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Vom Bf. wurde daher der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG verwirklicht…
…Finanzstrafakt S. 114: "vorsätzlich ... auch nicht die Höhe ... bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist…