…dass der Umlaufbeschluss der Gesellschafter A R, G R und Bw und die darin geregelte Stimmrechtsbindung nicht anerkannt werden könne. Die Abtretung der Anteile an der Reich GmbH von Frau G R an Herrn Bw unterliege daher unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage in Höhe von S…
…und der Tatbestand des § 17 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetzes erfüllt ist, da keine allumfassende Stimmrechtsbindung, sondern nur hinsichtlich Gewinnfeststellung, Gewinnverteilung, Gewinnverwendung und Gewinnausschüttung vereinbart wurde. Gegen diesen Bescheid erhob der Vertreter des Abgabepflichtigen fristgerecht Berufung und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. In der Begründung führte…
…offen gelegt wurde. Umgekehrt vermitteln als verdeckte Treuhänder fungierende Körperschaften nicht die Voraussetzungen für eine finanzielle Verbindung. Rz 1034: Die Stimmrechtsmehrheit ist quantitativ zu verstehen und bedeutet mehr als 50% der Stimmrechte. Besondere Mehrheitserfordernisse für Beschlussfassungen und Stimmrechtsbindungen (durch Syndikatsverträge) sind unbeachtlich. Stimmrechtslose Vorzugsaktien (§ 12a…
…koordiniert ist. Wobei die koordinierte Leitungsmacht nicht alleinig auf rechtliche Grundlagen wie z.B. Stimmrechtsbindungen oder Entsendungsrechte abstellt, sondern im Wesentlichen die faktischen Gegebenheiten für die Beurteilung maßgebend sind. Eine einheitliche Leitung erfordert eine auf Grundsätzliches beschränkende Koordinierung in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik. Die…
…UGB II/RLG3 § 244; Stand 1.11.2011, rdb.at). Ein Stimmrechtsbindungs- oder Syndikatsvertrag begründet daher wirtschaftliches Eigentum einer Person, wenn diese Person durch die vertragliche Vereinbarung die Stimmrechte anderer Gesellschafter ausüben darf. Entscheidend ist daher, dass einem Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe die Möglichkeit eingeräumt…
…die einem anderen Gesellschafter die Beherrschung vermittelt, führt zu einer Beherrschung durch den anderen Gesellschafter, andernfalls zB eine Stimmrechtsbindung auf Basis eines Syndikatsvertrages auch keine Beherrschung vermitteln würde, was nicht nur dem österreichischen, sondern auch dem international anerkannten Verständnis zuwiderliefe. Bei dem Zusammenschluss handelte sich…
…die einem anderen Gesellschafter die Beherrschung vermittelt, führt zu einer Beherrschung durch den anderen Gesellschafter, andernfalls zB eine Stimmrechtsbindung auf Basis eines Syndikatsvertrages auch keine Beherrschung vermitteln würde, was nicht nur dem österreichischen, sondern auch dem international anerkannten Verständnis zuwiderliefe. Bei dem Zusammenschluss handelte sich…
…die Ausübung durch Bevollmächtigung gemäß § 114 Abs. 3 AktG oder durch eine im Innenverhältnis vereinbarte Stimmrechtsbindung des Aktionärs gegenüber dem Fruchtgenussberechtigtem stattfindet) gesellschafterähnliche Stellung zu. Hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes entspricht die Verschmelzung nach Ansicht der Berufungsbehörde daher einem "down-stream-merger". Die verschmelzungsbedingte Übertragung der Anteilsrechte…
…dass zwischen dem Gesellschafter mit 51% an den Stammanteilen und dem Gesellschafter mit 49% an den Stammanteilen eine andere Stimmrechtsbindung als die gesetzliche oder irgendein Treuhandverhältnis vereinbart war. Unternehmensgegenstand der Bw Die Berufungswerberin beschäftigte sich von ihrer Gründung im Jahr 1990 weg bis 1996 mit…
…Der Bw. halte 25%, seine Ehefrau 75% der Anteile an der GmbH. Zwischen den Ehegatten existiere jedoch eine Stimmrechtsbindung zu Gunsten des Bw. als GF der Firma S.GmbH. Er könne somit jeden ihm genehmen Beschluss herbeiführen. Die Beteiligung des Bw. werde in seinem Privatvermögen…
…nicht berücksichtigte - Kontrollverhältnisse vorliegen, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer relevant sind. Solche Dokumente sind beispielsweise: Syndikatsverträge Stimmrechtsbindungsverträge Optionsverträge verbindliche Abtretungsanbote Abtretungsverträge Sonstige Nachweise und Dokumente sind im Meldeformular zum Compliance-Package als "sonstiges Dokument" hochzuladen. Um welches Dokument es sich konkret…
…vor. Bei einer stimmrechtlichen Beteiligung von mehr als 50% und weniger als 75% kann bei besonders stark ausgeprägter wirtschaftlicher und organisatorischer Unterordnung ebenfalls eine finanzielle Unterordnung vorliegen, wobei auch gesellschaftsvertragliche Stimmrechtsbindungen unter Umständen zur Bejahung einer finanziellen Unterordnung führen können. Beträgt die stimmrechtliche Beteiligung 50%…
…31). Daraus folgt, dass bei einer Beteiligung unter 50% und keiner Sperrminorität das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis auch dann nicht erlischt, wenn die beiden Gesellschafter gemeinsam 90% der Stimmrechte innehaben und darüberhinaus einen Stimmrechtsbindungsvertrag abgeschlossen haben. Auch darf nicht übersehen werden, dass die Einräumung einer Sperrminorität eine…
…der Hauptversammlung - hier betreffend die A-AG - mit nur einer Stimme und durch einen gemeinsamen Vertreter wahrzunehmen. Dazu sei es üblich Stimmrechtsbindungsverträge abzuschließen und Bevollmächtigungen zu erteilen. Zur Erreichung dieses Zieles bedürfe es daher keiner dem Eigentumserwerb zwischengeschalteten Domizilgesellschaft und sei dieser Weg völlig unangemessen…
…Vertreterkollege ***6*** die Stimmenmehrheit innehatten und ein gemeinsames Interesse daran hatten, die Vertretung der Produkte selbst als Geschäftsführer vorzunehmen, sei die Beteiligung betriebsnotwendig. Einen formellen Stimmrechtsbindungsvertrag gibt es nicht, nur ein persönlich gutes Einvernehmen. Rechtslage § 4 EStG 1988 (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben…
…Beherrschung bei einer Beteiligung von 75% jedenfalls vor. Bei einer stimmrechtlichen Beteiligung von mehr als 50% und weniger als 75% kann bei besonders stark ausgeprägter wirtschaftlicher und organisatorischer Unterordnung ebenfalls eine finanzielle Unterordnung vorliegen. Bei noch geringeren Beteiligungsquoten (unter 50%) können gesellschaftsvertragliche Stimmrechtsbindungen u. U…
…Status quo erhalte und der Präambel entspreche. Beide Gesellschafter seien derzeit handelsrechtliche Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung, sie könnten infolge der Syndikatsvereinbarung ohne eigene Mitwirkung nicht rechtswirksam von ihrer Position abberufen werden. Durch den Stimmrechtsbindungsvertrag werde jedweder anderer Beschluss verhindert, d.h. der Syndikatsvertrag entspreche einer Sperrminorität…
…an der tatsächlich und real bestehenden Weisungsgebundenheit (siehe dazu auch VwGH 11.2.1997, 96/08/0009, im Zusammenhang mit Stimmrechtsbindungsverträgen). Letztlich und sogar dann, wenn im Geschäftsführervertrag eine weitestgehende Weisungsfreiheit vereinbart worden wäre, obliegt - mangels Sperrminorität oder entsprechender Höhe der Beteiligung - die tatsächliche Entscheidungsmacht…
…gestellt worden. Die entsprechenden Unterlagen lägen nicht mehr vor. Es sei kein eigener Stimmrechtsbindungsvertrag erstellt worden, da der Bw durch das vorliegende Anbot in der Lage gewesen sei jederzeit die Anteile an sich zu ziehen und somit alle ihm genehmen Beschlüsse habe fassen können. Sämtliche…