…87,96 und der Verluste aus 2004 von € 120.935.01 fiel daher keine Einkommenssteuer gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 an (AS 9-10). [Anmerkung: Tatsächlich hätte eine antragsgemäße Veranlagung € 19.728,12 an Einkommensteuer ergeben, siehe unten]. In etwa die Hälfte…
…jenem Steuersubjekt gemeint, das die Marktleistung tatsächlich bewirkt. (Laudacher in Jakom EStG, 2012, § 2 Rz 34 ff). Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in…
…Ende 2002/Anfang 2003 umwandelte und seit 2003 in einer nicht mehr vergleichbaren Form fortführte. Dementsprechend kann von einer Betriebseröffnung (An- und Verkauf von elektronischen Waren auf der Auktionsplattform eBay) im Sinne des § 18 Abs. 7 EStG 1988 mit Beginn des Jahres 2003 ausgegangen werden…
…0166 ). Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; die Zurechnung von Einkünften muss sich auch nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkunftserzielung eingesetzten Gegenständen decken (vgl. VwGH 25.7.2013, 2011/15/0151, sowie Doralt/Toifl , EStG14, …
…Stellungnahme den Verdacht der tatsächlich verfahrensgegenständlichen Verfehlung gegen den damaligen Verdächtigen A noch gar nicht gehegt haben kann, weil er das nunmehr vorgeworfene Finanzvergehen erst später verwirklicht hat. In diesem Sinn ist auch bei der "Änderung der Besteuerungsgrundlagen" und in Tz.4 "EST" im Betriebsprüfungsbericht…
…2 EStG 1988 spielt, bei der Einkünfteermittlung eine Rolle. Er ist daher auch dann grundsätzlich anzuwenden, wenn die Fehlerquelle zB wie hier bei der Personengesellschaft (D-KG) auftrat, und mangels Steuersubjekt in ertragsteuerlicher Hinsicht keine Auswirkung zeitigen konnte und daher letztlich bei der beteiligten Bfin…
… 2 EStG. Über die Barschiene seien dem Bf. Klientengelder zur Veranlagung zugeflossen, welche der Bf. stets auf Verlangen der Kunden wertgesichert nach dem ZZ-Index zurückgezahlt habe. Mangels einer Gewinnerzielungsabsicht liege in dieser Betätigung keine Einkunftsquelle. Das Finanzamt habe im Zuge der Außenprüfung diese vermeintliche…
…betreffend des Steuersubjektes Ax in etwa ab Mitte 1997 keinen wirtschaftlichen Hintergrund mehr gegeben, sondern nur mehr den formalen Aspekt im Firmenbuch. Laut dem Firmenbuch sei im Mai 1999 die Liquidation widerrufen worden, ein neuer Name eingetragen worden, ein neuer Sitz gewählt und der Gegenstand…
…Diese würden der ESt und in den Jahren 2007 bis 2009 tlw (hinsichtlich des inländischen Teils) der USt unterliegen. Nach den Angaben des Bf vom 26.1.2016 hätte die Provision beginnend € 1.000,00 und am Ende im Jahr 2011 € 2.000…
…auch die Schenkungssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern eingereicht: […] In der Zeit vom 1.8.2007 bis zur Errichtung des Vertrages über den Zusammenschluss (Rückwirkungszeitraum) trat gegenüber dem Finanzamt […] stets die GesnbR als Steuersubjekt auf und hat beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht…
…1.2001 eine entsprechende Eröffnungsbilanz zu erstellen, in der sowohl die Forderungen der Zollbehörde als auch die Ust-Nachforderungen zu passivieren sind. c Zollnachforderungen : Nachdem seitens des bevollm. Vertreters beantragt wurde, das Betriebsergebnis gem. § 4 / 1 EStG zu ermitteln, gelangen die von den Zollbehörden zur…
…Die im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung kolportierte "M J und F" sei nicht - jedenfalls im Zeitraum vom 1.1.2000 bis 12.7.2005 nicht - als Unternehmer nach außen in Erscheinung getreten, sodass dieses Steuersubjekt in diesem Zeitraum kein Unternehmer im Sinne des…
…Vorteile bei der Anteilsinhaberin als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß § 4 Abs 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls gemäß Z 1 lit a Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken…
…2006 (ESt-Akt Bl 9f/1999; laut Betreff auch Anregung zur Wiederaufnahme von Amts wegen) wurde Berufung gegen diesen Bescheid erhoben mit dem Begehren nach erklärungsgemäßen Veranlagungen des Jahres 1999 für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer laut den eingereichten Erklärungen. Das Argument der Verjährung stehe in…
…die Besteuerung eines Scheingewinnes herbeizuführen. Im gegenständlichen Fall ist der Verlust des übertragenden Vermögens in den ersten drei Monaten entstanden und wäre bei Fortbestehen des Betriebes beim gleichen Steuersubjekt in den folgenden neun Monaten des Kalenderjahres 2008 selbstverständlich innerbetrieblich verrechnet worden. Es kommt somit durch…
…Wirtschaftsjahre vorgelegen, deren Zusammenrechnung dieser wesentliche, rechtliche Unterschied verbiete. Weiters argumentierte die Bw., der Gesetzgeber bediene sich in § 108 e EStG bewusst einer differenzierten Terminologie. Einerseits verwende er für das Anspruchsjahr den Begriff Kalenderjahr, anderseits beziehe er sich beim Vergleichszeitraum auf das Wirtschaftsjahr. Damit werde…
…7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 (WKG). Zur Auslegung der in der Vorschrift des § 41 Abs. 2 und 3 FLAG angeführten Bestimmung des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.4.2001, 2001/14/0054 und 2001…
…ist eine Nettogröße, die um die in Abs. 3 mit 12% geschätzte Vorsteuer von höchstens 699,00 € zu erhöhen ist. Beide Parteien des Verfahrens haben jedoch offensichtlich die Bestimmung des § 17 Abs. 4 Satz 3 EStG 1988 in der ab 5. Juni 2004 geltenden…
…Nachforschungen der belangten Behörde ergebenden Sachverhalt folgende Stellungnahme ab: Es sei zwischen den Verfahrensparteien unstrittig, dass das veräußerte Bestandsrecht dem Betriebsvermögen zuzurechnen sei und die im Rahmen der Veräußerung erzielten Erlöse Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 darstellen würden. Dies sei auch vom Beschwerdeführer nicht in…
…5 EStG 1988: Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Buchführende Land- und Forstwirte und rechnungslegende Gewerbetreibende (§ 5) dürfen jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; in diesem Fall ist der Gewinn bei Ermittlung des Einkommens für jenes Kalenderjahr zu…