…weshalb die Geldstrafe sowie die Ersatzfreiheitsstrafe von der Finanzstrafbehörde II. Instanz gerade noch als schuld- und tatangemessen angesehen werden. Aus Gründen der Spezial- und Generalprävention ist es auch durchaus im Sinne des Gesetzgebers, wenn die Folgen jahrelangen finanzstrafrechtlichen Fehlverhaltens in einer persönlich als hart empfundenen…
…und ein teilweises Geständnis in Form der verspäteten Vorlage der Voranmeldungen betreffend die Monate Februar bis Mai und Dezember 1995, als erschwerend keinen Umstand. Unter Hinweis insbesondere auf die erforderliche Spezial- und Generalprävention hielt der Erstsenat die von ihm verhängte Geldstrafe für tat- und schuldangemessen…
…Allgemeinheit, eklatanten und beharrlichen Verletzungen der abgabenrechtlichen Bestimmungen strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen, zuwiderlaufen. In der Gesamtschau kann daher bei Bedachtnahme auf die obgenannten Strafzumessungsgründe und die nach der Aktenlage derzeitige schlechte wirtschaftliche Situation des Berufungswerbers, sowie auf die zu beachtende Spezial- und Generalprävention eine…
…4 FinStrG bedingt, zulässig und geboten gewesen, die Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstbetrages der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrages zu verhängen. Unter Berücksichtigung der Spezial- und Generalprävention hätte die Strafe sogar weit unter einem Zehntel verhängt werden müssen. Die mit 18 % der Höchststrafe verhängte Geldstrafe…
…Bundesfinanzgericht. Dieses Überwiegen der mildernden Aspekte berechtigt, in gesamthafter Abwägung, auch unter Bedachtnahme auf die zu beachtende Spezial- und Generalprävention, den obigen Ausgangswert auf € 50.000,00 abzumildern. Die Sorgepflichten schlagen mit € 6.000,00 zu Buche; ebenso berechtigt die derzeitige äußerst angespannte…
…ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention in keiner Weise (siehe nachstehend). Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG werden…
…richtet, ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend). Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
… 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der wesentlichen mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch keineswegs (siehe nachstehend). Abgabehinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß…
…außerordentliche Milderung trotz der wesentlichen mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich die Strafe im untersten Bereich auszumessen ist (siehe nachstehend). Es ist nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe nach der Strafdrohung zu bestimmen…
…wie vor von einer bereits dort genannten, in Summe als durchschnittlich einzustufenden Einkommens- und Vermögenssituation des Bf. auszugehen. Berücksichtigt man nun sämtliche der vorstehend genannten Teilaspekte und daneben auch die nahezu strafrechtsimmanenten zusätzlichen Gesichtspunkte der Spezial- und Generalprävention, so erscheint eine Geldstrafe im Ausmaß von…
…abzuwägen. Neben dieser (Strafzumessungs-)Schuld des Täters sind für die Sanktionsfindung nach dem FinStrG freilich auch die generell strafrechtsimmanenten Aspekte der Spezial- und Generalprävention (vgl. VwGH 25.6.1998, 96/15/0041) in die bei der diesbezüglichen Ermessenübung anzustellenden Überlegungen miteinzubeziehen, wobei jene der Generalprävention…
…noch die Spezial- und Generalprävention entsprechend berücksichtigt worden seien, nicht den gesetzlichen Vorgaben und sei gegebenenfalls lediglich eine Verwarnung auszusprechen oder zumindest eine deutliche Reduktion der Strafe vorzunehmen. Hinsichtlich des erst im Zuge der mündlichen Verhandlung wegen der (vorsätzlichen) Verletzung von Aufzeichnungspflichten erweiterten Tatvorwurfes einer…
…Aspekte, in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention, jedoch nicht, wenngleich die Strafe eher im unteren Bereich auszumessen ist. Hat jemand durch eine Tat oder - wie im vorliegenden Fall - durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen begangen und wird über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt, so…
…Grenzen vorzunehmende Ausmessung der og. Sanktionen. Daneben sind neben den zwar nicht ausdrücklich genannten, aber doch strafrechtsimmanenten, und daher ebenfalls für die Frage der Sanktionsbemessung heranzuziehenden Strafzwecken bzw. Zielsetzungen der Spezial- und Generalprävention („potentiell abschreckende Wirkung“; vgl. etwa VwGH 25.6.1998, 96/15/0041)…
…von € 30.000,00 als tat- und schuldangemessen auszusprechen. Die obigen Ausführungen zu den Erschwerungs- und Milderungsgründen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, die nunmehr mit sechs Wochen bemessen wird. Aus Gründen der Spezial- und Generalprävention gerade im Zusammenhang mit dem Agieren von…
…als tat- und schuldangemessen sowie den Erfordernissen der Spezial- und Generalprävention entsprechend erachtet wurde. Gegen dieses Erkenntnis haben sowohl der Beschuldigte als auch der Amtsbeauftragte Berufung erhoben. Der Beschuldigte verweist in seiner Schuld- und Strafberufung vorerst auf die bisherigen Ausführungen vom 23. Juni und 17…
…23 FinStrG gesetzlich normierten Strafzumessungsgründen sind darüber hinaus auch für den Bereich des FinStrG auch „allgemeine“ Strafausmessungsüberlegungen in Richtung einer ebenfalls zu berücksichtigenden, das Strafausmaß mitbestimmenden Spezial- und Generalprävention, d. h. in Richtung einer potentiellen „Abschreckung“ einerseits des Täters und andererseits anderer, künftig möglicher Täter…
…eine Zeitspanne von fünf Jahren erstreckende Tatzeitraum. Ausgehend von den allerdings nur für die Geldstrafe maßgeblichen im Berufungsverfahren festgestellten derzeitigen wirtschaftlichen und persönlichen Täterverhältnissen, den oa. Tat- und Täterumständen sowie den ebenfalls bei der Strafzumessung gemäß § 23 FinStrG zu berücksichtigenden Überlegungen der Spezial- und Generalprävention…
…23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz mildernder Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich die Strafe im unteren Bereich auszumessen ist (siehe nachstehend). Abgabenhinterziehungen nach §…
…dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung - und dem vorgelagert am richtigen Ausfüllen des Parkscheins - besteht. "Wenngleich im VStG (ebenso wie im StGB) von Prävention keine ausdrückliche Rede ist, sind auch Umstände der Spezial- und Generalprävention bei der Strafbemessung nicht zu vernachlässigen…