…sei österreichischer Staatsbürger und bringe als Geschäftsführer der Zweitbeschuldigten monatlich rund € 1.700,00 netto ins Verdienen. Es würden ihn Sorgepflichten für zwei Kinder treffen. Die A-GmbH sei mit 11.7.2003 im Firmenbuch registriert worden. Gesellschafter seien zu je 25% der Erstbeschuldigte…
…Spruchsenat fest, dass der finanzstrafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretene Bw. ein monatliches Einkommen in Höhe von € 850,00 beziehe und ihn keine Sorgepflichten treffen würden. Der Bw. habe das Kleintransportgewerbe betrieben und für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet noch Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht, sodass…
…Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es kann daher Ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der Strafbemessung wurden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten, soweit diese der Behörde bekannt waren…
…unbescholtene Bw. verfüge über kein Einkommen und sei sorgepflichtig für drei Kinder. Der Beschuldigte habe in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen ein Kleintransportergewerbe betrieben. Die im erstinstanzlichen Erkenntnis dargestellte Ermittlung der Verkürzungsbeträge beruhe auf einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1-9/2006 vom 12. Dezember 2006…
…für die Bf. möglich sein. Für das Jahr 2023 beträgt das Existenzminimum für alleinstehende Personen € 1.110,26 Euro. Finanzielle Sorgepflichten für die Tochter oder die Enkelin wurden nunmehr nicht mehr angegeben. Auf Grund der Aktenlage ergibt sich somit der Schluss, dass die Voraussetzungen…
…Einkünfte von der ***1*** bezieht, daher war zur Einbringlichmachung des Rückstandes eine Pfändung bei der ***1*** vorzunehmen. Zu dem Vorbringen der Bf., dass ihr Einkommen nicht gepfändet werden dürfe, weil sie Sorgepflichten für 3 Kinder in Nigeria habe, ist auf die Bestimmungen der §§ 290 ff…
…1979) und kann daher selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht seitens des Bf. besteht nicht. Ebensowenig besteht eine Sorgepflicht gegenüber der Ehegattin, wenn diese einen Pensionsvorschuss und damit ein eigenes Einkommen (Pension) bezieht. Dass mit dem Strafantritt daher der Unterhalt der Familie des…
…wurde seitens des Spruchsenates festgestellt, dass die Bw. sorgepflichtig für drei Kinder sei und eine genauere Feststellung zu ihrer privaten und finanziellen Situation derzeit nicht möglich sei. Die Bw. betreibe im Finanzamtsbereich der Abgabenbehörde erster Instanz eine Landwirtschaft und einen Heurigenbetrieb. Sie sei für sämtliche…
…Sorgepflichten nicht bezahlen zu können, ohne die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und den Umfang der Sorgepflichten näher darzulegen, reicht für eine stattgebende Erledigung der Strafberufung nicht aus. Die unbestritten gegebene, durch den Konkurs der Firma C. GmbH bedingte, eingeschränkte finanzielle Situation und auch die familieren Sorgepflichten…
…nebenbeteiligten Fa. D-GmbH für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Bw. verheiratet und sorgepflichtig für zwei Kinder sei, als Kellner verdiene er derzeit € 1.400,00 netto monatlich und befinde sich in Privatkonkurs. Der Bw. weise…
…welche im Übrigen nicht näher dargestellt wurde, und trotz der Sorgepflichten für zwei Kinder keine Herabsetzung der Geldstrafe, welche in Anbetracht der Höhe der verkürzten Abgaben (€ 37.889,07) seitens des Spruchsenates bei einem Strafrahmen von € 75.778,00 ohnehin bereits im unteren…
…die Rückzahlungsverpflichtung verfassungswidrig, weil der Steuer konfiskatorischen Charakter habe und das Einkommen dadurch doppelt besteuert werde (Einkommensteuer und Rückzahlung des Zuschusses). Da das Gesetz - abgesehen vom Einkommen - nicht auf die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen (Sorgepflichten) Bedacht nehme, sei es auch aus diesem Grund verfassungswidrig. Nach Vorlage…
…Erschwerungsgründen seien also auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten bei der Strafbemessung zu berücksichtigen, ebenso dessen persönlichen Verhältnisse, wie insbesondere dessen Familienstand und allfällige Sorgepflichten (siehe dazu VwGH vom 6.12.1965, 926/65), dasselbe gelte im Übrigen auch bei der Bemessung der Wertersatzstrafe…
…Haftungsumfanges. Andererseits kann es aber auch als amtsbekannt angesehen werden, dass eine arbeitsfähige und arbeitswillige Jungakademikerin ohne Sorgepflichten nicht in ihrer Existenz bedroht ist, wenn gegen sie aus den in Rede stehenden Gründen zwecks Begleichung einer der Höhe nach durchaus überschaubaren Schuld Exekution geführt wird…
…die Bemessung der Strafe gemäß § 19 VStG sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität einer Beeinträchtigung durch die Tat. Auch bei Annahme ungünstiger Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfälliger Sorgepflichten ist die nunmehr ausgesprochene Strafe nicht überhöht, soll sie doch in ihrer Höhe…
Der Bf. hat keine Sorgepflichten und verfügt im Zeitpunkt der Durchführung der mündlichen Verhandlung am 27. März 2026 über ein unregelmäßiges, unterdurchschnittliches monatliches Einkommen. Die wirtschaftliche Lage des Bf. ist derzeit mit unterdurchschnittlich zu bewerten, zumal seine Schulden aus Mietzinsschulden iHv EUR 6.000,00…
Da der Bf. seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben hat, ging die belangte Behörde zu Recht von durchschnittlichen Verhältnissen aus (vgl VwGH 30.06.2004, 2001/09/0120). Die belangte Behörde hat über den Bf. eine Geldstrafe von EUR…
…Geständnis, die zu 18 % erfolgte Schadensgutmachung, die angespannte wirtschaftliche und persönliche Lage, den Versuch sowie die Sorgepflichten für ein Kind, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum. Die Umsatzsteuer 2018 wurde bereits entrichtet, die Einkommensteuer 2018 ist noch im Ausmaß von € 6.074,75 offen…
Der Niederschrift der Aussage Beilage ./1 sei entgegen der Behauptung der Betriebsprüfung keinesfalls zu entnehmen, dass Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen verweigert worden wären. Einkommen und Sorgepflichten seien angegeben worden. Dass das Einkommen aus dem Unterhaltsanspruch bestanden habe, habe daran gelegen, dass - wie die Behörde…
Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG war bei der Bemessung der Geldstrafe die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten und die Sorgepflichten für 2 Kinder zu berücksichtigen. Wegen überlanger nicht von der Bf. zu vertretender Verfahrensdauer, die Hausdurchsuchung hat am 12. Mai 2009 stattgefunden, die Betriebsprüfung wurde…