RIS AI
104 902 Treffer351 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0691-G/05Sondergebühren bei einem Arzt, der nicht Dienstnehmer der auszahlenden Krankenanstalt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.04.2006

…und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Entscheidend sei daher nicht, ob die Krankenanstalt die Sondergebühren im eigenen oder im fremden Namen vereinnahme, sondern wer letztlich tatsächlich der Empfänger der Honorare sei bzw. auf welcher vertraglichen Grundlage diese zustehen. Entscheidend sei daher…

UFSG RV/0263-G/02Sondergebühren bei einem Arzt, der nicht Dienstnehmer der auszahlenden Krankenanstalt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…ist der Empfänger der Arzthonorare) habe die steuerrechtliche Abwicklung in eigener Verantwortung durchzuführen. Anlässlich einer Erhebung beim Landeskrankenhaus Graz wurde vom Finanzamt Graz-Stadt hinsichtlich der Auszahlung der Sondergebühren an die Bundesärzte für die Streitjahre die folgende Vorgangsweise festgestellt: Aufgrund der mit Wirksamkeit ab 1…

UFSG RV/0247-G/02Sondergebühren bei einem Arzt, der nicht Dienstnehmer der auszahlenden Krankenanstalt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…ist der Empfänger der Arzthonorare) habe die steuerrechtliche Abwicklung in eigener Verantwortung durchzuführen. Anlässlich einer Erhebung beim Landeskrankenhaus Graz wurde vom Finanzamt Graz-Stadt hinsichtlich der Auszahlung der Sondergebühren an die Bundesärzte für das Streitjahr die folgende Vorgangsweise festgestellt: Aufgrund der mit Wirksamkeit ab 1…

UFSG RV/0301-G/02Sondergebühren bei einem Arzt, der nicht Dienstnehmer der auszahlenden Krankenanstalt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2004

…Arbeit als Leiter einer Klinischen Abteilung am Landeskrankenhaus in Graz. Daneben erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit ua. aus der Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (Sondergebühren). Von den Einnahmen aus der Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse, in den Streitjahren waren das 823.893,00 S…

BFG RV/2100115/2016Sondergebührenklasse, Einbettzimmer und Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NN, vertreten durch Zangrando-Jaklitsch Steuerberatungs GmbH & Co KG, Schwarzenbergstraße 2, 8850 Murau, über die Beschwerde vom 2. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 8. Juli 2015…

BFG RV/6100012/20131) Sondergebühren Ärzte: Anders als in Oberösterreich schließen sich in Salzburg der Abzug eines "Hausanteils" und das Betriebsausgabenpauschale nicht zwingend aus. 2) Für eine Berichtigung gem. § 293b BAO reicht es nicht aus, dass der Bescheid falsch ist. Es muss auch - ohne weitere Ermittlungen - offensichtlich sein, wie der Bescheid richtig gewesen wäre.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2014

…durch den Senat und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück, womit die Zuständigkeit auf die Gerichtsabteilung 7013 (Einzelrichter) überging. 1 Verfahrensgang Die Berufungswerberin ist nichtselbständig tätige Ärztin an den Salzburger Landeskliniken und bezieht von dort auch Sondergebühren, die als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärt wurden.…

BFG RV/2100157/2019Zurechnung der den Sondergebührenzahlungen zugrunde liegenden ärztlichen Leistungen der privaten Krankenanstalt oder den behandelnden Ärzten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019

…zulässig. Entscheidungsgründe: Der Verwaltungsgerichtshof hat das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 17. Mai 2017, RV/2101373/2016, in dem die den Sondergebührenzahlungen an die im Dienstverhältnis angestellten Ärzten zugrunde liegenden ärztlichen Leistungen der Beschwerdeführerin (Bf.), die eine private Krankenanstalt betreibt, umsatzsteuerlich zugerechnet und gemäß § 10 Abs…

UFSS RV/0563-S/09Sechstelbegünstigung für "Sondergebühren" der Ärzte im Bundesland Salzburg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2010

…gem. § 12 der Verordnung der Sbg. Landesregierung über die Sondergebühren als Arzthonorar für die Behandlung von Personen in den Anstaltsambulatorien vorgesehen. Aufgrund der speziellen Abrechnungsvorschrift sind die Arztanteile quartalsweise höher als in den restlichen Monaten, stellen aber keine Zahlung aus einem eigenen Rechtstitel dar. Sämtliche…

BFG RV/5100437/2015Selbstbehalt für Sondergebührenklasse keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des FA XYZ vom 5.2.2014, St.Nr. 558/0245, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

UFSG FSRV/0001-G/03Abgabenhinterziehung eines Arztes (Nichterklären der Sondergebühren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.07.2003

…Jänner 2001, ABNr. 108062/00) stellte die Prüferin des Finanzamtes Graz-Stadt fest, dass die in den Jahren 1997 und 1998 bezogenen Sondergebühren im Ausmaß von 371.250,00 S bzw. 429.250,00 S steuerlich nicht erklärt worden waren (Tz. 16). Eine Überprüfung der…

UFSL RV/0303-L/07Wenn von der SVA der gewerblichen Wirtschaft einbehaltene Pflichtbeiträge für bezogene Sondergebühren eines angestellten Spitalsarztes aufgrund Überschreitens der Höchstbeitragsgrundlage (bei Bestehen zweier Dienstverhältnisse) rückerstattet werden, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor und ist eine Anwendbarkeit des § 295a BAO nicht gegeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…bis inklusive 2000 Bemessungsverjährung eingetreten sei. Wie aus dem Sachverhalt ersichtlich, entrichtete der Bw. die berufungsgegenständlichen Pflichtbeiträge bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für Sondergebühren, die er als (angestellter) Spitalsarzt bezog. Er war dabei nach dem FSVG (Freiberuflersozialversicherungsgesetz) versicherungspflichtig. Die Rückerstattung erfolgte, weil der Bw…

UFSG RV/0204-G/061) Doppelte Haushaltsführung - Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung, wenn die Familie den Arbeitnehmer an den Beschäftigungsort im Ausland begleitet 2) Sondergebühren als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von dritter Seite ("Bundesarzt")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2007

…landesbediensteten Ärzte erhalte. Durch diesen Vertrag sei weder ein Arbeitsverhältnis noch ein freies Dienstverhältnis mit der KAGes begründet worden. Die Abrechnung der Sondergebühren erfolge in der Weise, dass der KAGes von den einzelnen Kliniken die von den Ärzten erbrachten Leistungen bekannt gegeben werden. Die KAGes…

UFSG RV/0080-G/04Behandlung von Sonderklassepatienten und Facharztordination bilden keinen einheitlichen Betrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…Abs. 1 UStG 1994. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die Tätigkeit des Bw. als Facharzt im Rahmen seiner Ordination und die Erzielung von Sondergebühren einen einheitlichen (freiberuflichen) Betrieb darstellen und dass für diese Tätigkeiten daher nur eine (gemeinsame) Gewinnermittlung vorzunehmen sei. Da der Bw…

UStR 2000 Rz 311–3262.4. Sozialversicherung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…184. Randzahlen 314 bis 325: derzeit frei. 2.6. Sondergebühren der Ärzte Rz 326: Zu den Sondergebühren der Ärzte zählen die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…wird nachweislich ein Dienstvertrag abgeschlossen. 9.1.3.13 Klasse- oder Sondergebühren Rz 660: Übt eine medizinisch-technische Assistentin ihre berufliche Tätigkeit in einem Dienstverhältnis aus, wofür sie von ihrem Arbeitgeber (Bund) Arbeitslohn und vom Institutsvorstand (Primararzt) einen Anteil an den Klassen- oder Sondergebühren erhält…

GebR 2025 Rz 1745–175029.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

29.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024) Rz 1745: Von den Gebühren gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…