…die sodann direkt von Deutschland aus "angeliefert" werden. Der Umstand, dass die an den deutschen Softwareproduzenten gezahlten Entgelte als "Softwarelizenz" bezeichnet werden, bewirkt nicht, dass daraus "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland werden, sondern lässt ihre Einstufung als Einkünfte, die unter Artikel 7…
Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Vereinbarung über den Vertrieb von im Eigentum der niederländischen Muttergesellschaft verbleibenden Softwareprodukten, wobei diese Vereinbarung als Nutzungsüberlassung der gewerblichen Urheberrechte der niederländischen Muttergesellschaft zu werten ist, dann stellen die hiefür gezahlten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn…
Erlangt ein österreichischer Internetkunde von einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft das Recht, Planungs- und Zeiterfassungssoftware von dem liechtensteinischen Server der Gesellschaft für seinen eigenen Gebrauch downzuloaden, dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese…
…dass Einnahmen aus der Vermietung von Gebäude, Büroinfrastruktur und Softwarelizenz an die TFD- GesmbH (in der Folge GesmbH) nicht als Einnahmen verbucht wurden, obwohl diese zugeflossen sind. Erlösgebucht wurden lediglich die Einnahmen aus diversen Vermietungen sowie die auf dem Gesellschafterverrechnungskonto des Bw zugeflossenen Mieteinnahmen aus…
…das Ergänzungsansuchen vom 3.9.2020 beantwortet worden, nämlich wie folgt: Es werde hinsichtlich der angeführten notwendigen Kostenabzüge zu den Softwarelizenzen auf das mit dem Geschäftsführer geführte Telefonat verwiesen. Man hätte auch in der Literatur nicht finden können, woraus gegebenenfalls noch weitere Abzüge abgeleitet werden…
…Dem Argument der Bf. "Fehlen von Verdachtsmomenten mit Hindeutung auf Karussellbetrug" [Laut Ausführungen in der Beschwerde vom 11.02.2015: Ware bisher nicht als betrugsanfällig bekannt; Verkauf der Softwarelizenzen an bereits bestehende Kunden, Einstandspreise über den von anderen Lieferanten] wurde entgegnet, dass es einem in…
…welche Daten zur Person von Arbeitgebern, zur Dauer der Arbeitsverhältnisse sowie zur Art der Tätigkeit beinhalten, für Kontrollzwecke zweckdienlich gewesen. Der Verkauf einer beträchtlichen Anzahl von Softwarelizenzen an die Bf. in den Monaten 04-06/2012, in denen die Nachfrage nach diesen Lizenzen die Angebote…
…fest, dass die Bw., wie einem Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 19. April 2005 zu entnehmen sei, außer erfolglosen Verhandlungen im April 2005 über eine Kapitalzuführung zur Finanzierung von Softwarelizenzen, noch keine Aktivitäten gesetzt habe. Die Bw. habe somit nachweislich im Jahr 2004 bzw. 2005…
…darstellen, besteht die Hauptleistung in einem Dulden (der Nutzung) und nicht in einem Tun (der Vermittlung von Erfahrungen)." Auch in der Fachliteratur wird die Gebührenpflicht von Softwaremietverträgen bejaht (Wolff in EDVuR 1987 H 1, 4 Softwarelizenzverträge und Rechtsgeschäftsgebühr, Kommentar zu VwGH 19.12.1986, 85…
…30. Juni 1996 mit Ausnahme des Liegenschaftsvermögens sowie des Bereiches der Entwicklung, des Erwerbes sowie des Handels mit Softwarelizenzen auf die neu gegründete GEN S&C GmbH unter Anwendung des Artikel VI UmgrStG iVm § 1 Z 2 SpaltG im Wege der Abspaltung zur Neugründung übertragen…
…1996 mit Ausnahme des Liegenschaftsvermögens sowie des Bereiches der Entwicklung, des Erwerbes sowie des Handels mit Softwarelizenzen auf die neu gegründete G S&C GmbH (St.Nr.:161/2240) unter Anwendung des Artikel VI UmgrStG iVm § 1 Z 2 SpaltG im Wege der Abspaltung zur…
…30. Juni 1996 mit Ausnahme des Liegenschaftsvermögens sowie des Bereiches der Entwicklung, des Erwerbes sowie des Handels mit Softwarelizenzen auf die neu gegründete GEN S&C GmbH unter Anwendung des Artikel VI UmgrStG iVm § 1 Z 2 SpaltG im Wege der Abspaltung zur Neugründung übertragen…
…1996 mit Ausnahme des Liegenschaftsvermögens sowie des Bereiches der Entwicklung, des Erwerbes sowie des Handels mit Softwarelizenzen auf die neu gegründete G S&C GmbH (St.Nr.:161/2240) unter Anwendung des Artikel VI UmgrStG iVm § 1 Z 2 SpaltG im Wege der Abspaltung zur…
…1996 mit Ausnahme des Liegenschaftsvermögens sowie des Bereiches der Entwicklung, des Erwerbes sowie des Handels mit Softwarelizenzen auf die neu gegründete G S&C GmbH (St.Nr.:161/2240) unter Anwendung des Artikel VI UmgrStG iVm § 1 Z 2 SpaltG im Wege der Abspaltung zur…
…zzzz, wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Mit Ausnahme eines Umsatzes vom Juli 2007 in Höhe von € 1.000,00 (Verkauf einer Softwarelizenz) wurden durch den eingesetzten Masseverwalter keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze getätigt. Die in den Umsatzsteuervoranmeldungen 02/2008 bis 05/2008…
…die jahrelange vorangehende gute Betreuung durch den Softwarelieferanten von ausschlaggebender Bedeutung und die Chance eines Folgeverkaufs gegenüber Mitbewerbern sehr groß. Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei Softwarelizenzen, da das Softwareprodukt ja fertig gestellt ist, praktisch 100 % der erzielten Lizenz im Auftragsfall als Gewinn anzusehen ist…
…Leasingraten, Vollkaskoversicherung, Rechtschutzversicherung, Workshops, Sponsoring, Visitenkarten, Softwarelizenzen etc. bezahlt. Die im Rahmen des Vorlageantrages vorgelegte "Auflistung der Gläubigergleichbehandlung" ist offensichtlich unvollständig, es fehlen jedenfalls die Zug-um-Zug-Geschäfte. Es mag durchaus zutreffen, dass die finanziellen Mittel fehlten, um sämtliche Gläubiger zur Gänze zu befriedigen…
…die im Firmenbuch im Oktober 2013 registrierte Löschung der Lieferfirma wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen thematisiert. Hinsichtlich den Rechnungen seien die eingekauften Waren ordnungsgemäß von der Fa. B1-GmbH gelieferte Softwarelizenzen (Microsoft Office 2010 Home Business deutsch und MS Windows 7 Pro, 64-Bit) gewesen…
…Verfügung gestellt worden, sodass er seine Wettbewerbsfähigkeit stärken konnte. Zur Vermarktung der patentrechtlich oder marktrechtlich geschützten immateriellen Wirtschaftsgüter der ***B*** habe es daher den Softwarelizenzvertrag gebraucht. Der vereinbarte Kaufpreis über € 500.000 sei auch vollständig bezahlt worden. Die Beschwerdeführerin brachte weiters vor, dass gemäß…
…Nachweisbare Tatsache sei, dass der Bf. für seine Doktorratsarbeit häufig nicht entlehnbare Präsenzliteratur von der Hauptbibliothek und den unterschiedlichen Fachbibliotheken der Uni. benötigt habe und vor allem auf Softwareprodukte und Softwarelizenzen, die ausschließlich im Netzwerk der Universität genutzt werden konnten, angewiesen war. Darüber hinaus sei…