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UFSW RV/1449-W/04Gemischte Schenkung bei bäuerlichem Übergabsvertrag trotz Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.07.2005

…409,76 fest und begründete dies wie folgt: "Richtig ist, dass die Steuer bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeber vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist, weshalb der Berufung hinsichtlich der Schenkungssteuervorschreibung bezüglich der Übertragung der land…

BFG RV/5100955/2012Keine Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers, wenn nur Leistungen an seine Eltern ausbedungen werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.08.2014

…geschenkt. Im Schenkungsvertrag wird für Zwecke der Gebührenbemessung festgehalten, dass die Bf. das Vertragsobjekt zur weiteren Bewirtschaftung erwirbt und dieser Vertrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes der seinerzeitigen Übergeber Ü erfolgt. Zum Ausgedinge der Eltern erklären die Vertragsparteien, dass diese derzeit nicht pflegebedürftig sind. Das Finanzamt…

UFSW RV/4271-W/02Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeber.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2005

…Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG sei auf "vollkommen entgeltliche Verträge" beschränkt, wobei ein "vollkommen entgeltlicher Vertrag" vorliege, wenn die Gegenleistung den dreifachen Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt. Bei solchen Übergabsverträgen, mit denen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des…

UFSG RV/0872-G/02landwirtschaftliche Übergabe gegen Sicherung des Lebensunterhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. …

UFSG RV/0871-G/02landwirtschaftliche Übergabe gegen Sicherung des Lebensunterhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. …

UFSW RV/0559-W/03Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt sei. In gegenständlichem Fall ist nach dem Vertragsinhalt davon auszugehen, dass der Übergabsvertrag zur Sicherung des weiteren Lebensunterhaltes der Übergeber abgeschlossen wurde. Im Sinne obiger Ausführungen handelt es sich um einen entgeltlichen Vertrag. Die Grunderwerbsteuer ist daher gemäß § 4…

UFSW RV/0820-W/03Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Sicherung des Lebensunterhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…und ihrer Schwiegertochter B. zum Zweck der Weiterbewirtschaftung und gegen Sicherung ihres Lebensunterhaltes den landwirtschaftlichen Betrieb in der KG E., bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften EZ 7, 124, 128 u.a. Gemäß Punkt Zweitens des Vertrages wurde dazu festgehalten, dass verschiedene Teile der Liegenschaften…

UFSI RV/0512-I/05kein konkreter Zusammenhang zwischen als Betriebsausgaben geltend gemachten Kurskosten und einer vom AMS nach den Bestimmungen des AMFG geleisteten Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2005

…gewährten Beihilfe (Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes) habe zu unterbleiben, weil zwischen den vom Bw. getragenen Aufwendungen und der gewährten Beihilfe entgegen der vom Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden vertretenen Auffassung der unmittelbare Zusammenhang nicht gegeben sei. Der Vertreter des Finanzamtes führte anlässlich der Berufungsverhandlung…

BFG RV/7102455/2026Kein Familienbeihilfen-Eigenanspruch aufgrund der Tragung der Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes zur Gänze aus öffentlichen Mitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2026

…öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, haben nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967 unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Würdigung: Nach der oben genannten Bestimmung des Familienlastenausgleichsgesetzes haben…

BFG RV/5100146/2023Kein Eigenanspruch gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967, wenn der Unterhalt des Kindes zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird und kein eigenständiger Haushalt geführt wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2024

…vereinbart, dass ein Kostenbeitrag über die Familienbeihilfe zu leisten ist, eine tatsächliche Leistung eines Kostenersatzes erfolgte jedoch bislang nicht. Der Unterhalt des Bf. wird sohin zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen. 2. Beweiswürdigung Der unter Punkt 1. festgestellte…

BFG RV/5100329/20231. Eigenanspruch auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe bei Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr, 2. bei eigener Haushaltsführung bzw. während der Zeit des "Couchsurfings", 3. während der Verbüßung einer Haftstrafe und 4. für Zeiträume, in denen der Unterhalt zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2023Teil 1/2

…Erwerbstätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. 7. Nach einer neuerlichen Begutachtung durch das Sozialministeriumservice und einem umfangreichen Ermittlungsverfahren legte das Finanzamt die Beschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die teilweise Stattgabe der Beschwerden. Nach weiteren Vorhalteverfahren des Bundesfinanzgerichtes vertritt das Finanzamt…

UFSW RV/2351-W/121. Bei der Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der Mutter an die Tochter zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeberin, gemeinsam mit einem Grundstück anderer Art wird die Grunderwerbsteuer vom einfachen Einheitswert der land -und forstwirtschaftlichen Grundstücke und von der, auf den Erwerb des sonstigen Grundvermögens entfallenden, Gegenleistung bemessen. 2. Eine aufschiebend bedingte Verpflichtung wird mit Eintritt der Bedingung zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…ist vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land-und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, den eingetragenen Partner, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird…

BFG RV/5100329/20231. Eigenanspruch auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe bei Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr, 2. bei eigener Haushaltsführung bzw. während der Zeit des "Couchsurfings", 3. während der Verbüßung einer Haftstrafe und 4. für Zeiträume, in denen der Unterhalt zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2023Teil 2/2

…sind, sofern sie Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes, BGBl Nr 144/1969, auf sie Anwendung finden. Ein Eigenanspruch besteht für volljährige Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird…

UFSW RV/0940-W/06Einheitliche Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und eines sonstig bebauten Grundstücks (übersteigender Wohnungswert)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2007

…Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG sei auf "vollkommen entgeltliche Verträge" beschränkt, wobei ein "vollkommen entgeltlicher Vertrag" vorliege, wenn die Gegenleistung den dreifachen Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt. Bei solchen Übergabsverträgen, mit denen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des…

UFSW RV/1762-W/06Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2007

…ihrem Verhältnis zum Wert des Grundstückes - ist im Gesetz nicht enthalten (UFS vom 26.1.2004, RV/0118-W/04). Da im gegebenen Fall neben Grundvermögen unbestritten land- und forstwirtschaftliche Grundstücke an ein Kind zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeber überlassen wurden…

UFSW RV/2372-W/09Anspruch auf Familienbeihilfe für ein als arbeitslos vorgemerktes Kind, dem eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…71/2005 (AMSG) wurden im zweiten Abschnitt, Besondere Vorschriften für Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes, folgende Regelungen getroffen: Ist gemäß § 35 Abs. 1 AMSG Zweck der Beihilfe die Sicherung des Lebensunterhaltes während einer beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme (§ 34 Abs…

UFSW RV/0118-W/04Ist die Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG von der Höhe der Gegenleistung abhängig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG sei auf "vollkommen entgeltliche Verträge" beschränkt, wobei ein "vollkommen entgeltlicher Vertrag" vorliege, wenn die Gegenleistung den dreifachen Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt. Bei solchen Übergabsverträgen, mit denen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des…

BFG RV/7101550/2021Kein Eigenanspruch des Kindes bei Unterhaltstragung durch den Vater
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2021

…Abs 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf…

BFG RV/7105948/2019Voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres bescheinigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2020Teil 2/2

…der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des …

BFG RV/7103383/2023Zeitpunkt des Eintritts der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2025Teil 4/4

…lit. d FLAG 1967 weitere Voraussetzung, dass der Unterhalt des Kindes "nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt". Da…