…409,76 fest und begründete dies wie folgt: "Richtig ist, dass die Steuer bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeber vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist, weshalb der Berufung hinsichtlich der Schenkungssteuervorschreibung bezüglich der Übertragung der land…
…geschenkt. Im Schenkungsvertrag wird für Zwecke der Gebührenbemessung festgehalten, dass die Bf. das Vertragsobjekt zur weiteren Bewirtschaftung erwirbt und dieser Vertrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes der seinerzeitigen Übergeber Ü erfolgt. Zum Ausgedinge der Eltern erklären die Vertragsparteien, dass diese derzeit nicht pflegebedürftig sind. Das Finanzamt…
…Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG sei auf "vollkommen entgeltliche Verträge" beschränkt, wobei ein "vollkommen entgeltlicher Vertrag" vorliege, wenn die Gegenleistung den dreifachen Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt. Bei solchen Übergabsverträgen, mit denen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des…
…Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. …
…Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird. …
…Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt sei. In gegenständlichem Fall ist nach dem Vertragsinhalt davon auszugehen, dass der Übergabsvertrag zur Sicherung des weiteren Lebensunterhaltes der Übergeber abgeschlossen wurde. Im Sinne obiger Ausführungen handelt es sich um einen entgeltlichen Vertrag. Die Grunderwerbsteuer ist daher gemäß § 4…
…und ihrer Schwiegertochter B. zum Zweck der Weiterbewirtschaftung und gegen Sicherung ihres Lebensunterhaltes den landwirtschaftlichen Betrieb in der KG E., bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften EZ 7, 124, 128 u.a. Gemäß Punkt Zweitens des Vertrages wurde dazu festgehalten, dass verschiedene Teile der Liegenschaften…
…gewährten Beihilfe (Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes) habe zu unterbleiben, weil zwischen den vom Bw. getragenen Aufwendungen und der gewährten Beihilfe entgegen der vom Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden vertretenen Auffassung der unmittelbare Zusammenhang nicht gegeben sei. Der Vertreter des Finanzamtes führte anlässlich der Berufungsverhandlung…
…öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, haben nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967 unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Würdigung: Nach der oben genannten Bestimmung des Familienlastenausgleichsgesetzes haben…
…vereinbart, dass ein Kostenbeitrag über die Familienbeihilfe zu leisten ist, eine tatsächliche Leistung eines Kostenersatzes erfolgte jedoch bislang nicht. Der Unterhalt des Bf. wird sohin zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen. 2. Beweiswürdigung Der unter Punkt 1. festgestellte…
…Erwerbstätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. 7. Nach einer neuerlichen Begutachtung durch das Sozialministeriumservice und einem umfangreichen Ermittlungsverfahren legte das Finanzamt die Beschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die teilweise Stattgabe der Beschwerden. Nach weiteren Vorhalteverfahren des Bundesfinanzgerichtes vertritt das Finanzamt…
…ist vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land-und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, den eingetragenen Partner, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird…
…sind, sofern sie Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes, BGBl Nr 144/1969, auf sie Anwendung finden. Ein Eigenanspruch besteht für volljährige Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird…
…Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG sei auf "vollkommen entgeltliche Verträge" beschränkt, wobei ein "vollkommen entgeltlicher Vertrag" vorliege, wenn die Gegenleistung den dreifachen Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt. Bei solchen Übergabsverträgen, mit denen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des…
…ihrem Verhältnis zum Wert des Grundstückes - ist im Gesetz nicht enthalten (UFS vom 26.1.2004, RV/0118-W/04). Da im gegebenen Fall neben Grundvermögen unbestritten land- und forstwirtschaftliche Grundstücke an ein Kind zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeber überlassen wurden…
…71/2005 (AMSG) wurden im zweiten Abschnitt, Besondere Vorschriften für Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes, folgende Regelungen getroffen: Ist gemäß § 35 Abs. 1 AMSG Zweck der Beihilfe die Sicherung des Lebensunterhaltes während einer beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme (§ 34 Abs…
…Anwendung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG sei auf "vollkommen entgeltliche Verträge" beschränkt, wobei ein "vollkommen entgeltlicher Vertrag" vorliege, wenn die Gegenleistung den dreifachen Einheitswert übersteigt, im Gesetz nicht gedeckt. Bei solchen Übergabsverträgen, mit denen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des…
…Abs 5 FLAG haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf…
…der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des …
…lit. d FLAG 1967 weitere Voraussetzung, dass der Unterhalt des Kindes "nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt". Da…