…mit Februar 2005. Am 30.4.2005 bestand sie die erste Diplomprüfung. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes beginnt daher die Semesterzählung für den zweiten Studienabschnitt mit Oktober 2005, also mit dem Beginn des nächsten Semesters. Der zweite Studienabschnitt endet daher mit Ende Februar 2008. Dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,K-Gasse, vertreten durch Mag. Veronika Weiß, 1010 Wien, Judengasse 7/4/21, vom 2. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 4. Juni 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Jänner 2015, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für…
…kann analog dazu die in § 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967 angeordnete Semesterzählung daher auch erst mit dem nach Beendigung des Präsenzdienstes folgenden Semester beginnen. Das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 sieht nicht vor, dass - wie dies mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte - die für einen Studienabschnitt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Jänner 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 5. Jänner 2005, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind Michael, geboren am nn.nn.nn., ab 1…
…Semester des jeweiligen Abschnittes jene Monate abgezogen, für die die Familienbeihilfe ab erfolgreicher Vollendung des vorigen Studienabschnittes bis zum Beginn jenes Semesters, mit dem die Semesterzählung für den folgenden Abschnitt erfolgt, gewährt wurde. Im gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass von dem letzten zu gewährenden Semester…
…Mai 2001 abgeschlossen. Die Familienbeihilfe sei ab Mai 2001 weiter gewährt worden. Die Semesterzählung beginne mit dem Wintersemester 2001/2002. Die vorgesehene Studienzeit würde mit Ende des Wintersemesters 2003/2004 = Februar 2004 ablaufen. Da die Familienbeihilfe bereits ab Mai 2001 wieder gewährt worden sei…
…weshalb das FLAG trotz Verweises auf das Studienförderungsgesetz von diesem abweichen sollte, sind – insbesondere was die divergierende Betrachtung laut Punkt 21.14 DFR anbelangt - den Belegstellen nicht zu entnehmen. Auch der Gamlitzer Kommentar setzt sich mit diesem Widerspruch in der Semesterzählung nicht auseinander (Wimmer, aaO, …
…Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für ***Kind*** wurde Ende September 2024 nach acht Semestern Studiendauer eingestellt. Die Semesterzählung läuft auch für die Zeit während der Beurlaubung weiter, da wie ausgeführt kein entsprechendes gravierendes Studienhindernis vorlag und kein entsprechender Studienerfolg in dieser Zeit erzielt wurde. Unter richtiger…
…Semester. Der 1. Abschnitt sei mit der Diplomprüfung am 11.12.2009 innerhalb der vorgesehenen Studiendauer abgeschlossen worden. Die Semesterzählung für den 2. Abschnitt beginne mit dem Sommersemester 2010. Bei der Dauer von 6 Semestern habe die Familienbeihilfe bis zum Feber 2013 gewährt werden können…
…verspätet erst im Verlauf des vierten Semesters, weshalb zwischenzeitig der Anspruch auf Familienbeihilfe weggefallen ist. Die Semesterzählung für den zweiten Abschnitt begann daher mit dem Wintersemester 2004/05. Da die Familienbeihilfe bereits ab April 2004 wieder gewährt wurde, wurden vom siebten vollständigen Semester des zweiten…
…Semesters zusammenfällt oder nicht, die in § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 angeordnete Semesterzählung für den nächsten Studienabschnitt mit dem auf den erfolgreich vollendeten Studienabschnitt folgenden Semester zu beginnen hat. Daraus folgt für den gegenständlichen Fall, dass die Zählung der Semester, welche der Tochter…
…des Ablaufs des Anspruchs auf Familienbeihilfe aufgrund von Kindererziehung" ins Treffen geführt. Möglicherweise ist das nicht der exakte Terminus, da mir auch Formulierungen wie "Hemmung des Ablaufs der Studienzeit" (FLAG) oder "Hemmung der Semesterzählung" (Durchführungsrichtlinien zum FLAG) begegnet sind. Aber es sollte dennoch ersichtlich sein…
…2001 abgeschlossen. Die Familienbeihilfe sei ab Mai 2001 weiter gewährt worden. Die Semesterzählung beginne mit dem Wintersemester 2001/2002. Die vorgesehene Studienzeit würde mit Ende des Wintersemesters 2003/2004 = Februar 2004 ablaufen. Da die Familienbeihilfe bereits ab Mai 2001 wieder gewährt worden sei, seien…
…ist, sei dies ein gültiger und somit unschädlicher Studienwechsel. Die Semesterzählung beginne von vorne. Wiederum zwei Semester später im Wintersemester 2001/02 habe er auf sein ursprüngliches Kombinationsstudium pn/df zurückgewechselt. Da dieser Wechsel ebenfalls innerhalb von zwei Semestern erfolgt und der Studienerfolg nachweisbar ist…
…der Wechsel eines Unterrichtsfaches nicht als Studienwechsel angesehen wurde, was allerdings zur Folge hatte, dass die Semesterzählung normal von Beginn an weiterlaufe und sich die Anspruchsdauer pro Studienabschnitt dadurch nicht verlängere. Allerdings habe der Verwaltungsgerichtshof diese Auslegung in einem Erkenntnis vom 27.2.2006, Zl…
…sich bei den § 17 StudFG angesprochenen Zeiträumen ausschließlich um vollständige Semester handle und ein Semester, das nicht vollständig zur Verfügung stand, nicht bei der Semesterzählung im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG zu berücksichtigen sei (Verweis auf RV/0005-W/13; Hebenstreit/Lenneis…
…dass offenbar ein Lesefehler vorgelegen sei, da betreffend das Wintersemester 2023 u.a. der Text "Semesterzahl Fach 1 : 3" angeführt ist, welcher allerdings lediglich eine Semesterzählung beschreibt, aber keinen Studienerfolg. Die belangte Behörde geht somit nunmehr davon aus, dass als einzige erbrachte/gemeldete Studienleistungen jene…
…Entgegen der Ansicht der Bf. in der Beschwerde ist es auch nicht ausreichend, dass ihr Sohn aufgrund der Semesterzählung beispielsweise noch keine Studiengebühren zu entrichten hat. Eine allfällige Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967 in der Höhe von EUR 15.000,00…
…zuzustimmen, als die Ableistung des Präsenzdienstes bis 02.04.2017 zur Folge (hat), dass das Sommersemester 2017 nicht vollständig für die Berufsausbildung zur Verfügung stand und daher bei der Semesterzählung nach § 17 Abs 1 Z 2 StudFG nicht zu berücksichtigen ist (UFS 4.3.2013…