Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. Oktober 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 12. September 2006, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2006 bis 30. Juni 2006, entschieden: Die Berufung…
…aus: "...Ich stehe im 77. Lebensjahr, bin ohne Verschulden (Geisteskrankheit der Frau) seit 1977 geschieden und bin trotz Schuldlosigkeit zu lebenslangen Unterhaltszahlungen verurteilt. Von 1977 bis 2001 haben Sie mir die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung immer abgelehnt. Erst im Bescheidjahr 2002 haben Sie mir erstmalig…
…angeführt, dass der Vorhalt vom 28.02.2022 nicht ausreichend beantwortet worden sei und die vorgebrachten Argumente nicht geeignet wären, die Schuldlosigkeit zu beweisen. Mit Anbringen vom 19.04.2022 wurde fristgerecht Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 25.3.2022 erhoben. Begründend wurde angeführt, dass…
…zufolge schwerwiegender Erkrankung völlig handlungsunfähig ist, sodass er nicht nur für die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten nicht sorgen konnte, sondern auch nicht seine Entbindung als Geschäftsführer veranlassen konnte, wird von Schuldlosigkeit (im Sinne des § 9 BAO) auszugehen sein (Stoll, BAO, 128 mit Hinweis auf VwGH 19…
…94/17/0420). Freispruch Auch geht sein Hinweis, dass er in einem Verfahren vor dem Straflandesgericht Wien freigesprochen worden sei, wodurch seine Schuldlosigkeit bestätigt worden sei, ins Leere, da weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung noch ein…
…590,00 verhängt sowie auf eine anteilige Wertersatzstrafe in Höhe von € 307,00 erkannt. Mit Eingabe vom 08.11.2017 erhob der Beschuldigte dagegen Einspruch und wies auf seine Schuldlosigkeit hin. In der am 14.03.2018 durchgeführten mündlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an…
…Parteiengehör verwehrt. Ich beantrage weiters die Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Tagsatzung, um zusammen mit meinem noch zu bestellenden Verfahrenshelfer das Gericht von meiner Schuldlosigkeit überzeugen zu können." Über den Antrag auf Verfahrenshilfe wurde erwogen: Gemäß § 40 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) hat das Verwaltungsgericht, wenn ein…
…warum Sie als verantwortlicher Geschäftsführer nicht für die Abfuhr der Abgaben gesorgt haben. Die in Ihrer Stellungnahme vom 8.11.2016 vorgebrachten Argumente sind nicht geeignet, Ihre Schuldlosigkeit zu beweisen, da Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide ausschließlich im Verfahren gemäß § 248 BAO erhoben werden können (Festsetzungsverfahren)…
…der bereits seit der Antike geltende Grundsatz "negativa non sunt probanda" gelte, verlange die ständige Rechtsprechung, dass der in Haftung genommene Vertreter seine Schuldlosigkeit an der Pflichtverletzung "darzutun" habe, womit offensichtlich zum Ausdruck gebracht werde, dass dem Vertreter nicht unbedingt eine strenge Nachweispflicht aufzuerlegen sei…
…erforderlicher Urkundenvorlage aufgefordert habe. Die Bw. hätte gegebenenfalls weitere Unterlagen zum Beweis ihrer Schuldlosigkeit vorlegen und ein langwieriges Berufungsverfahren vermeiden können. Es liege zudem eine unrichtige rechtliche Beurteilung vor. Haftungsbegründendes Verhalten ergebe sich grundsätzlich lediglich im Falle des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Sonderstellung nehme…
…der Rechtsprechung (VwGH 22. 4. 2009, 2004/15/0144) wird ein Antrag auf Einvernahme von Zeugen zum bloßen Beweis der Schuldlosigkeit und der Richtigkeit von Angaben und Belegen, die seitens der Abgabenbehörde in Zweifel gezogen wurden, diesen Vorgaben nicht gerecht. Eine Abstandnahme von solchen als…
…fest, dass dies nur insofern der Fall sei, als es eine Folge schuldhafter Pflichtverletzung sei. Nun treffe es nicht zu, dass den Vertreter die Beweislast für seine Schuldlosigkeit treffe. Die Haftung für Abgabenschulden wurzle im öffentlichen Recht. § 1298 ABGB sei aber auf privatrechtliche Verpflichtungen zugeschnitten…
…Finanzamtes ein fehlendes Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben nicht nachvollzogen werden, insbesondere da dem Geschäftsführer die konkrete und schlüssige Darstellung der Gründe obliege, die seine Schuldlosigkeit begründe. Es obliege dem zur Haftung herangezogenen Vertreter eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungspflicht. Dieser Mitwirkungspflicht sei der Bw…
…19. 11.2024 in die Entscheidungsfindung angemessen miteinzubeziehen. b) Subjektive Tatseite Das vom Spruchsenat als erwiesen angesehene grobe (schwere) Verschulden meines Mandanten ist völlig ausgeschlossen. Er hat seine Schuldlosigkeit am 19.11.2024 auf mehrere voneinander unabhängige Umstände gestützt, so auch auf die Folgenden: 1…
…vornherein die Vermutung des Verschuldens in Form fahrlässigen Verhaltens des Täters, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Der Auskunftspflichtige hat hinsichtlich seiner Schuldlosigkeit (subjektive Tatseite) initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Dies hat in erster Linie durch ein geeignetes Tatsachenvorbringen und durch…
…vornherein die Vermutung des Verschuldens in Form fahrlässigen Verhaltens des Täters, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Der Auskunftspflichtige hat hinsichtlich seiner Schuldlosigkeit (subjektive Tatseite) initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Dies hat in erster Linie durch ein geeignetes Tatsachenvorbringen und durch…
…jedem einzelnen Fall auf die Zumutbarkeit eines bestimmten Verhaltens an, wobei für das Vorliegen des Schuldausschließungsgrundes des Notstandes in den Fällen der Ungehorsamsdelikte, in denen der Beschuldigte seine Schuldlosigkeit glaubhaft zu machen hat, dieser nachweispflichtig ist (vgl dazu VwGH 6.10.1993, 93/17/0266…
…vornherein die Vermutung des Verschuldens in Form fahrlässigen Verhaltens des Täters, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Der Auskunftspflichtige hat hinsichtlich seiner Schuldlosigkeit (subjektive Tatseite) initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Dies hat in erster Linie durch ein geeignetes Tatsachenvorbringen und durch…
…FinStrG anhängig sei. Er war und ist sich keiner Schuld bewusst, da er sich darauf verließ, dass seine steuerliche Vertretung die erforderlichen Schritte für ihn setzt. Zum Beweis seiner Schuldlosigkeit wird die Einvernahme des Geschäftsführers der vom Beschwerdeführer beauftragten und bevollmächtigten ***67***, Steuerberatungsgesellschaft, ***78***, beantragt…
…weder für die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten noch zu Niederlegung seiner Geschäftsführerfunktion in der Lage gewesen sei, somit sei auch nicht von Schuldlosigkeit im Sinne der anzuwenden Haftungsvorschriften auszugehen (VwGH 22.2.1993, 91/15/0123). Im bereits im Haftungsbescheid zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30…