…würden dazu die Honorarnoten existieren. 3. Bei den bezogenen Leistungen handle es sich um Überarbeitungen bzw. Korrekturen von vorhandenen Skripten. Das seien einfache Schreibarbeiten, die von jedermann ohne spezielle Ausbildung durchgeführt werden könnten. 4. Es sei ein Pauschalhonorar vereinbart worden. Stundenaufzeichnungen seien daher nicht notwendig…
…Als Betriebsausgabe machte er ua. Ausgaben iHv. 47.724,00 S (Zahlungen an seine Gattin lt. Werkvertrag) und 34.000,00 S (Zahlungen an seine drei Kinder für Schreibarbeiten, die sie für ihn in den Ferien erledigten) geltend. Die Abgabenbehörde erster Instanz qualifizierte nach durchgeführtem…
…E. keine Pauschalabgeltung dar. Der Vertrag zwischen unserem Mandanten und seiner Tochter weist einen eindeutigen Inhalt auf und zwar war vereinbart, dass die Tochter für Büro und Schreibarbeiten, Botenfahrten als Entgelt S 100,00 pro Stunde erhält, wobei der Rahmen für diese Tätigkeit mit rd…
…Betrag von jährlich insgesamt S 32.000,00 für Buchhaltungsarbeiten. Für diverse andere Arbeiten wie Beschriften von Strombauplänen, Erstellen von Messprotokollen, Schreibarbeiten, Korrektur und Ergänzung einer Power Point Präsentation, Arbeiten für den Abgleich von Messprotokollen, Kontrolle und Korrektur von Freigabezeichnungen etc wurden sowohl eigene Werkverträge…
…Anmelden, Schreibarbheiten...) eine Honorarnote von € 25,00 pro Stunde)" den Erhalt von insgesamt € 3.700,00 (€ 675,00 für 27 vom 1.1.2008 bis 28.2.2008 "angefallene" Stunden, € 725,00 für 29 vom 1.3.2008 bis 30.4…
…auf die Miete einer Ordinationssoftware und 143,88 Euro auf die Miete einer Dropbox entfielen. Schreibarbeiten und die Aufbewahrung von Unterlagen (administrative Tätigkeiten) fanden in der Wohnung der Beschwerdeführerin statt. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem vom Finanzamt vorgelegten Beschwerdeakt und der Einsicht…
…voraus, dass eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen vorliegt. Bildschirmzulagen stellen auf Grund des heutigen Standes der Bürotechnik daher keine Erschwerniszulagen dar. Ebenfalls keine außerordentliche Erschwernis liegt bei Schreibarbeiten (VwGH 4.6.1985, 85/14/0041), bei bloßer Rufbereitschaft (VwGH 21.10.1993…
…Auskunft GF bzw. Frau M. hat Frau M. diverse Bürotätigkeiten (Schreibarbeiten, telefonische Terminvereinbarungen u dgl.) für die Firma X erbracht – diese wurden auf „selbständiger Basis – Werkvertrag“ abgerechnet (bis Oktober 2008 war Frau M. bei der Fa. X als DN angemeldet und hat die gleichen Tätigkeiten…
…dass sie neben ihrer nichtselbständigen Tätigkeit ab 1. März 2003 ihre Tätigkeit als neue Selbständige (Erhebungs- und Schreibarbeiten für ein Salzburger SV-Büro) begonnen habe. In den Jahren 2003 bis 2005 erklärte die Bw. Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit in folgender Höhe: 2003: € 14.963…
…eine Außenprüfung statt, wobei unter anderem die im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für Leistungen der Ehegattin geltend gemachten Aushilfslöhne inkl. Unfallversicherung nicht anerkannt wurden. Die Tätigkeit der Ehegattin habe im Wesentlichen fallweise Schreibarbeiten sowie gelegentliche Annahme von Telefonaten umfasst. Diese Tätigkeiten fielen gemäß § 90…
…Finanzdienstleistungsassistenten aus. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Streitjahr 2005 zog der Berufungswerber unter anderem an seine Ehegattin geleistete Zahlungen für Schreibarbeiten von 1.100 € sowie die Kosten eines Arbeitszimmers (Büroraumes) samt Einrichtung von insgesamt 946,60 € als Betriebsausgaben ab. Im…
… darin wurden neben unstrittigen Aufwendungen nachstehende Werbungskosten aufgelistet (Beträge in Schilling): | Schreibarbeiten | | 36.000,00 | Betriebskosten (anteilig) | | 5.004,74 | Taggelder | 82.602,00 | | abzüglich erhaltener Reisekostenersatz | -31.682,00 | 50.920,00…
…einer unter anderem den Streitraum umfassenden Prüfung stellte der Prüfer des Finanzamtes FA fest, dass die vom Berufungswerber vorgenommenen Verrechnungen von "Schreibarbeiten" und die Vermietung von Räumlichkeiten zur Unterbringung von Journalisten an seinen Dienstgeber nur deshalb vorgenommen worden wären um bestimmte Gehaltsbestandsteile, wie z.B…
…nicht erbracht worden, hätte somit die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Aufwendungen nicht überprüft werden können. Bezüglich des für das Jahr 1996 geltend gemachten Aufwands für Schreibarbeiten liege derselbe Sachverhalt wie 1995 vor, weshalb diese Aufwendungen - analog zu 1995 - nicht als Betriebsausgabe anerkannt würden. Nachdem das…
…auch für die daneben abgeschlossenen freien Dienstverträge gemäß § 109 a EStG 1988, aufgrund derer er für verschiedene Auftraggeber Schreibarbeiten durchführte.) Während der Ausübung dieses Berufes absolvierte er am Wirtschaftsförderungsinstitut in I die Ausbildung zum Wellnesstrainer. Die Ausbildung zum Wellnesstrainer dauerte vom 11. Jänner bis 6…
…an der Klinik. Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 wurden auch Fremdleistungen (Schreibarbeiten, statische Auswertungen) als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Aufwendungen für Fremdleistungen von S 110.300 für das Jahr 2000 und S 113.275 für…
…91/13/0045, betr. Schreibarbeiten der Ehegattin). 5.4.4.2.1.2 Schriftform von Verträgen zwischen Ehegatten Rz 1134: Auch wenn die zivilrechtliche Gültigkeit bestimmter Verträge und Rechtshandlungen nach dem Notariatszwangsgesetz (RGBl. Nr. 76/1871) durch die Aufnahme eines Notariatsaktes bedingt ist (zB Ehepakte…
…das Leistungsentgelt nicht laufend als Kassaausgang erfasst, sondern erst als Nachbuchung berücksichtigt wird (VwGH 22.9.1999, 97/15/0005). Rz 1180: Sofern Schreibarbeiten für einen Schriftsteller fremdüblich honoriert werden, sind sie nicht als Ausfluss der familienhaften Mitarbeit anzusehen (VwGH 27.5.1981, 1299/80)…
…14/0090; VwGH 27.5.1987, 86/13/0107 | Schreibarbeiten für einen Schriftsteller: kein Ausfluss familienhafter Mitarbeit bei Fremdüblichkeit | VwGH 27.5.1981, 1299/80 | Unüblichkeit von Werkvertragsabschlüssen mit drei nahen Angehörigen durch einen praktischen Arzt | VwGH 22.9.1999, 97…
…Unter das Heimarbeitsgesetz 1960 fallen manuelle Tätigkeiten und minderqualifizierte Schreibarbeiten. Nicht unter das Heimarbeitsgesetz 1960 fällt daher etwa die Tätigkeit des Übersetzers (VwGH 27.10.1972, 0836/72). Selbst die Durchführung von "einfachen" Schreibkrafttätigkeiten (Schreibarbeit nach Band) fällt nicht unter das Heimarbeitsgesetz 1960 (VwGH 20…