…Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragte die Berufungswerberin unter anderem die Berücksichtigung folgender Ausbildungskosten als Werbungskosten: 1.) Schlosser Ausbildung BFI Ried (300 Unterrichtseinheiten Montag…
Hat der Inhaber eines inländischen Schlossereibetriebes von einem österreichischen anlagenerrichtenden Unternehmen den Auftrag übernommen, von Mitte 1995 bis November 1999 die Montageüberwachung bei einem Anlagenbau in Russland durchzuführen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 5 DBA-Russland in Österreich nur dann…
…Rz 1412: Denkmäler der Baukunst sind Bauwerke, die nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als schützenswerte Zeugnisse der Architektur anzusehen sind. Hiezu gehören zB Kirchen, Schlösser, Burgen und Burgruinen. Auf eine künstlerische Ausgestaltung kommt es nicht an. 10.3.6.3.4. Begriff Denkmäler der Gartenbaukunst Rz 1413…
…die nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als schützenswerte Zeugnisse der Architektur anzusehen sind. Hiezu gehören zB Kirchen, Schlösser, Burgen und Burgruinen. Auf eine künstlerische Ausgestaltung kommt es nicht an. 3.3.9.1.4.4 Begriff Denkmäler der Gartenbaukunst Rz 503: Zu den Denkmälern der Gartenbaukunst gehören…
…hat der Sohn des Bf., Herr X Y, Jahrgang 1973, die beiden Gewerbeberechtigungen - Schlosserei gem. § 94 Z 59 GewO 1994 und - Handelgewerbe angemeldet. Diese Gewerberechtigungen wurden am 31.3.2008 gelöscht. Mit 1.11.2009 hat der Sohn des Bf. die Gewerbeberechtigungen für die beiden…
…sodass diese nicht mehr funktionsfähig waren. In weiterer Folge habe die Behörde 18 Automaten aufgebrochen, indem das Schloss der Automaten aufgebohrt oder aufgeschnitten wurde. Nachdem die Geräte nicht mit einem Stromkreis verbunden waren, habe die belangte Behörde sodann mit einem mitgebrachten Verlängerungskabel die gegenständlichen Automaten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Schlosser, 1000 Wien, R.Gasse, vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des NF , Schlosser, in W , vom 18. August 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes X , vertreten durch M, vom 20. Juli 2000 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1994 bis 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr.Peter Schlösser, Dr.Christian Schoberl, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 7. März 2003, GZ. 100/63182/2000-31, betreffend Lagerkosten, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben, die Lagerkosten werden mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Schlosserei, W.,V-Gasse, vertreten durch Dkfm. Robert Loisch, Steuerberater, 1080 Wien, Hamerlingplatz 2, vom 27. Februar 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 1. Februar 2001 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Schlosserei, W., V-Gasse , vertreten durch Dkfm. Robert Loisch, Steuerberater, 1080 Wien, Hamerlingplatz 2, vom 27. Februar 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 1. Februar 2001 betreffend…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Schlosser Peter Rechtsanwälte OG, Kurrentgasse 6, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 10. November 2023 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien MA 6, Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R: in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schlösser & Partner Rechtsanwälte OG, Körösistraße 17/1, 8010 Graz, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr[Österr.neu]***, vertreten durch Dr. Anna Schlosser-Péter, Kurrentgasse 6/3, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 23. März 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…
…der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe anzuwenden ist, da für die Betriebe die fachlichen Wirtschaftsbereiche "Ausübung des Schlossergewerbes" und "Ausübung des Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbes" die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Zu Punkt VIII. "Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes" vereinbaren Dienstgeber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Schlosser-Peter Rechtsanwälte OG, Plankengasse 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. Mai 2018 gegen den Bescheid des ehemaligen Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schlösser & Partner Rechtsanwälte OG, Korösistraße 17/I, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 24. September 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Schlosser-Peter Rechtsanwälte OG, Zelinkagasse 14 Tür 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Z, vertreten durch Dr. Anna Schlosser-Péter, Zelinkagasse 14 Tür I+II, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 10.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 06…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter Dr. AW in der Beschwerdesache WN, Schlosser, geb. 1234, wohnhaft in XXXX, vertreten durch die Jazosch:Moser Rechtsanwälte GesbR, Bahnhofstraße 5, 4050 Traun , betreffend den Abgabenbescheid des Zollamtes Linz Wels vom 24.4.2012, Zl.01…