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19 Treffer1638 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1524–152611.1.5. Rechnungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt sind und die USt unstrittig an das Finanzamt abgeführt wurde (VwGH 20.11.1996, 96/15/0027). Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung. Eine Rechnungslegung nach Löschung im Firmenbuch ist nicht schädlich…

UFSW RV/1607-W/021. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Nichtaufbewahrung von Grundlosungsaufzeichnungen und anderen Buchführungsmängeln. 2. verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2005Teil 2/2

…Vorgangsweise des Behördenvertreters hätte die Bw wenig abgewinnen können. Eine sinnvolle und organisatorisch weniger aufwändige Trennung des betrieblichen und des privaten Einkaufs schien der Bw vielmehr der dargestellte Weg. Die Scheinnamen seien wohl gewählt worden, um Missverständnissen vorzubeugen, wie sie nur dieser BP unterliefen. Tz…

BFG RV/6100268/20201. Schätzung auf Basis einer Hausdurchsuchung beim Getränkelieferanten 2. Absolute Verjährung Umsatzsteuer 3. Hinterziehungsverjährung und Vorfragenbeurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.08.2023Teil 2/5

…realitätsfern. Die Bf. sei nur deshalb in den Fokus der Ermittlungen geraten, weil ihr Name auf der "Liste ***Zeugin S***" aufscheint. Es sei weder ein "Scheinname" ermittelt noch ein inkriminierendes Telefonat abgehört worden (Steuerfahnder ***Zeuge K***, Protokoll vom 29. Juni 2021). Selbst die ehemalige Mitarbeiterin…

BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 1/2

…96/13/0017). Dies ist wohl am deutlichsten, wenn in der Rechnung überhaupt ein fiktiver Scheinname (Scheinfirma) verwendet worden ist. Ist eine Leistung zwar ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert…

BFG RV/7100955/2013Sicherstellungsauftrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2016Teil 1/2

…erbracht wurde. Ob und von wem allenfalls doch eine Leistungserbringung getätigt wurde, ist aus der Rechnung nicht ableitbar. Würde eine Leistungserbringung tatsächlich erfolgt sein, so wurde ein Scheinname (eine Scheinfirma) verwendet, sodass nach Auffassung des VwGH den Erfordernissen des § 11 nicht Rechnung getragen wird, sofern…

BFG RV/7100444/2012Verweigerung Vorsteuerabzug wegen fehlender besonderer Rechnungsmerkmale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2014

…99/13/0020; 24.6.2004, Zl. 2001/15/0174). Wird ein Scheinname (eine Scheinfirma) verwendet, so ist nach Auffassung des VwGH den Erfordernissen des § 11 nicht Rechnung getragen, sofern es sich nicht um eine in den beteiligten Verkehrskreisen gebräuchliche Benennung des Lieferanten handelt (vgl…

BFG RV/7103189/20161. § 162 BAO 2. Ordentlicher Kaufmann 3. Scheinfirmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2026Teil 1/4

…4. 1996; 94/13/0133). Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung. Zu den angeführten Unternehmen wurden folgende Gemeinsamkeiten festgestellt: • Bei den angeführten Baufirmen handelt es sich durchwegs um Unternehmen, von denen bekannt sei, dass sie ihre Lohnabgaben (L, DB…

BFG RV/6100268/20201. Schätzung auf Basis einer Hausdurchsuchung beim Getränkelieferanten 2. Absolute Verjährung Umsatzsteuer 3. Hinterziehungsverjährung und Vorfragenbeurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.08.2023Teil 3/5

…zusätzlich noch "schwarz" hätte einkaufen wollen, wäre es naheliegend gewesen, dies gänzlich durch "anonyme" Einkäufe oder durch Verwendung von "Scheinnamen" beim Haupt- oder einem Fremdlieferanten geschehen zu lassen. Trotz jahrelanger Erhebungen hätten keine Hinweise auf die Verwendung von Schein- oder Decknamen durch die Bf. bzw…

BFG RV/7102355/20121. Mit der Angabe von Scheinfirmen wird der Aufforderung zur Benennung der tatsächlichen Empfänger nicht entsprochen. 2. Kein Vorsteuerabzug wegen fehlender Gutgläubigkeit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2016Teil 1/2

…liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. … Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung.“ Zitat aus Rechtsprechung: „Die in Rede stehenden Rechnungen enthalten keine Angaben über die Art der Tätigkeit bzw. Leistungsbeschreibung, lediglich nicht überprüfbare Angaben über…

BFG RV/7104860/2014Fehlende Gutgläubigkeit hindert Vorsteuerabzug aus Bauleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2015Teil 1/3

…an das Finanzamt abgeführt wurde (VwGH 20.11.1996, 96/15/0027). Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung. Der VwGH erkannte erst kürzlich (VwGH 27.02.2014, 2013/15/0287), dass die Adresse des Leistungsempfängers und des Leistenden auf…

UFSW RV/1940-W/05Nichtanerkennung von Vorsteuern wegen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2010Teil 1/2

…des leistenden Unternehmers steht der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt sind und die Umsatzsteuer unstrittig an das Finanzamt abgeführt wurde. Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung (UStR 2000 Rz 1506; Ruppe, UStG3…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 1/2

…Die in den Rechnungen angegebene Adresse sei keine Betriebsadresse, sondern nur ein Briefkasten. Die Verwendung eines Scheinnamens (einer Scheinfirma) entspräche nicht den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Rechnung - siehe dazu RZ 1506 UStR. Es seien daher die Rechnungen formal mangelhaft, weshalb der Vorsteuerabzug zu versagen gewesen sei.…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 2/2

…auf MZ lautenden Rechnungen den Bw. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Verwendung eines Scheinnamens (einer Scheinfirma) entspreche nicht den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Rechnung. MZ gab niederschriftlich befragt an, eine Einzelfirma mit dem Gegenstand des Schrotthandels im August 2003 gegründet, die Tätigkeit mit dieser Einzelfirma aber…

UFSW RV/1082-W/03Scheinrechnungen von Subbauunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2010

…Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt sind und die Umsatzsteuer unstrittig an das Finanzamt abgeführt wurde. Gleiches gilt, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde. Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung (UStR 2000 Rz 1506; Ruppe, UStG3, …

UFSG RV/0248-G/06Unternehmereigenschaft einer Personengemeinschaft oder einer Einzelperson
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2009

…nach seinem Diktat erstellte, teils Rechnungen im Namen der vorgeblichen Rechnungsleger fertigte, die Barschecks sowie das Bargeld übernahm und ihrem Bruder übergab. Bei allen diesen Lieferungen wusste MW, dass tatsächlich ihr Bruder diese Geschäfte durchführte und unter Scheinnamen auftrat. Ebenso wusste sie, dass die Verwendung…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 3/7

…Abs. 1 Z. 1 UStG werde dagegen nicht mehr entsprochen, wenn der Lieferant mit einem "Scheinnamen" bezeichnet wird, der keine in den beteiligten Verkehrskreisen gebräuchliche und bekannte Benennung des Lieferanten darstellt, und die Behörde die Identität des Lieferanten nur durch ein eigenständiges Ermittlungsverfahren eruieren kann…

UFSW RV/3473-W/07Erfolgsaussichten einer Berufung, Vorsteuerabzug, Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…Firmenname "P" Planungs- und Bauträgergesellschaft mbH lautet. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass durch die Anführung eines "Scheinnamens" oder einer "Scheinfirma" oder durch die Anführung einer unrichtigen Anschrift des leistenden Unternehmers den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 UStG 1994 nicht entsprochen wird…

UFSW RV/1607-W/021. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Nichtaufbewahrung von Grundlosungsaufzeichnungen und anderen Buchführungsmängeln. 2. verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2005Teil 1/2

…Mittel und Wege gegeben, die tatsächlichen Käufer aufscheinen zu lassen. Wären es tatsächlich nur Personaleinkäufe gewesen, wären Scheinnamen nicht notwendig gewesen. Tz 20 Vermögensunterdeckungen: In der Berufung werde ausgeführt, dass sich die Vermögensunterdeckungen aufklärten. Gleichzeitig werde in der rechnerischen Darstellung angeführt, dass trotzdem kleinere Vermögensunterdeckungen…

UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…ÖStZB 1991, 397; VwGH 24.4.1996, 94/13/0133, 0134, ÖStZB 1997, 131). Durch die Anführung eines Scheinnamens oder einer Scheinfirma wird den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 UStG 1994 nicht entsprochen (vgl. VwGH 20.11.1996, 95/15/0179, ÖStZB 1997, 504). Fehlen…