…April 2002 hat das Finanzamt die Bw. hinsichtlich des im Schätzungswege ermittelten Lohnaufwandes zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen und die Dienstgeberbeiträge samt Zuschlag festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 23. Mai 2002 hat die Bw. sowohl gegen sämtliche im Zuge der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide als auch gegen…
…zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im gegenständlichen Fall ausschließlich die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts (Schätzung des Lohnaufwandes) entscheidungswesentlich war…
…Laut Lohnverrechnung wurden folgende Bruttolöhne ausbezahlt: | 2008 | 2009 | 2010 | 40.348,04 € | 75.050,78 € | 44.454,15 € Diese Annahmen sowie die darauf aufbauende Schätzung des Lohnaufwandes erscheinen aus folgenden Gründen durchaus plausibel und am geeignetsten…
…dem Geschäftsführer des jeweiligen Subunternehmens obliegt. Eine derartige Aufstellung fällt keinesfalls in den Zuständigkeitsbereich der beschwerdeführenden Partei. Es ergeben sich sohin keinerlei inhaltliche Unrichtigkeiten oder Buchführungsmängel. Zusätzlich ist laut aktueller Judikatur die Behörde nicht bei jedwedem formellen Mangel der Buchführung dazu berechtigt, eine Schätzung durchzuführen…
…zitierten Rechtsprechung des EuGH und des VwGH stand der Bf. kein Vorsteuerabzug aus den strittigen Rechnungen zu, da sie nach der oben dargelegten objektiven Sachlage die Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz nicht erfüllte. Schätzung der Betriebsausgaben: Die Bf. wendet sich gegen die Schätzung des Lohnaufwandes mit…
…Schätzung des fiktiven Lohnaufwandes in Höhe v. 50% des Rechnungsbetrages ohne Begründung erfolgt. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, dass im Fall der B eine Schätzung des Lohnaufwandes mit 100 S pro Stunde vorgenommen wurde, im Falle der M jedoch eine Schätzung in Höhe von 50% des…
…Schätzungswege ermittelt worden sind. Die Umsatzhinzuschätzung erfolgte an Hand der Funkfahrten (die Anzahl der Funkfahrten wurde bei der Funkzentrale erhoben); bei der Gewinnermittlung wurden 40% des hinzugeschätzten Umsatzes als Lohnaufwand angesetzt. Den Feststellungen der Betriebsprüfung hat das Finanzamt durch Erlassung entsprechender Abgabenbescheide (ua. auch Umsatz-…
…Betrag nur die auf die Fremdarbeiter (= Arbeitnehmer der polnischen Firma) entfallenden Arbeitslöhne abgezogen, wäre der verbleibende Differenzbetrag und somit auch die Basis für die Hinzuschätzung des Lohnaufwandes für die nicht offengelegte Anzahl an Arbeitnehmern noch wesentlich höher anzusetzen. Dieser Einwand ist daher nicht geeignet…
…€ Zur Schätzung des Lohnaufwandes der Ehegattin ist ganz allgemein festzuhalten, dass im Hinblick auf die Problematik einer einem Fremdvergleich innewohnenden Schätzung nicht kleinlich vorgegangen und von nicht angemessenen Bezügen erst dann gesprochen werden sollte, wenn sie eine Höhe erreichen, die außerhalb des Rahmens liegt…
…oder die Bf. selber weiterer Arbeiter bedienen. Die Schätzung der Höhe des Lohnaufwands für dieses eingesetzte Personal mit 50% der nicht anerkannten Fremdleistungen durch die belangte Behörde entspricht sowohl den Erfahrungen des Wirtschaftslebens als auch der Rechtsprechung (VwGH 19.09.2007, 2003/13/0115; VwGH…
…auszuscheiden wären, um den tatsächlich ausbezahlten Grundlohn zu ermitteln. Die Heranziehung des (für die Ehegattin) ermittelten Kollektivvertragslohns von durchschnittlich 639,00 € pro Monat (für den Beschwerdezeitraum 2004 bis 2008) kann bei der Schätzung des Lohnaufwandes überdies nur dann zu einem vergleichbaren Ergebnis führen, wenn…
…gegen die Höhe des Arbeitseinsatzes/Lohnaufwandes substantiierte Einwendungen zu erheben, was die Bw. jedoch nicht getan hat. Mit ihrem allgemein gehaltenen Vorbringen, dass ein weitaus zu hoher Arbeitskräfteeinsatz angenommen worden sei, vermag die Bw. die ausführlich begründete Schätzung des Finanzamtes jedoch nicht in Zweifel zu…
…oder die Bf. selber weiterer Arbeiter bedienen. Die Schätzung der Höhe des Lohnaufwands für dieses eingesetzte Personal mit 80% der nicht anerkannten Fremdleistungen durch die belangte Behörde entspricht sowohl den Erfahrungen des Wirtschaftslebens als auch der Rechtsprechung (VwGH 19.09.2007, 2003/13/0115; VwGH…
…mit 50% des erklärten Lohnaufwandes nicht (zusätzlich) zu schätzen. Folglich war auch dem Beschwerdebegehren, eine Rückstellung für bisher nicht berücksichtigte Lohnnebenkosten in Ansatz zu bringen, nicht Folge zu leisten. Verdeckte Gewinnausschüttung Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilseigner kann nach der Rspr des VwGH auch…
… 184 Abs. 1 BAO gegeben. Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes erfolgte daher die Schätzung des Lohnaufwandes mit 50% des nicht anerkannten Fremdleistungsaufwandes sowohl dem Grund als auch der Höhe nach zu Recht. Dieser Prozentsatz entspricht der von Erfahrungswerten gestützten langjährigen Entscheidungspraxis, welche ihre Begründung im Wesentlichen…
…Lenker, Einsatzhäufigkeit etc.) erfolgte seitens der Lohnsteuerprüfung eine Schätzung des Lohnaufwandes in Form eines Sicherheitszuschlages auf Basis der Lohnzetteldaten für den Zeitraum 1996 bis 1998. Insgesamt ergab die Neuberechnung unter Anwendung eines Sicherheitszuschlages iHv. 25% der in den Jahren 1996 bis 1999 im geprüften Unternehmen…
…Unterlagen nicht ermittelt werden. Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes erfolgte daher die Schätzung des Lohnaufwandes mit 50 % des nicht anerkannten Fremdleistungsaufwandes in ständiger Rechtsprechung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht. Dieser Prozentsatz entspricht der von Erfahrungswerten gestützten langjährigen Entscheidungspraxis, welche ihre Begründung…
…Geschäftsführer mit Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom XX.XX.XXXX, ***Str-GZ***, vom Vorwurf der Hinterziehung (u.a.) der gegenständlichen Lohnabgaben freigesprochen worden sei. Weiters bemängelt sie, dass die Schätzung des Lohnaufwandes mit 50 % der Rechnungsbeträge unzureichend begründet sei. Mit Beschluss des LG Wiener…
…der eine tatsächliche Lieferung des Materials beweisen oder glaubhaft machen würde. Die dazu vorgelegten Unterlagen hätten in keinen direkten Zusammenhang zu den in den Rechnungen ausgewiesenen Materiallieferungen gestellt werden können. Für die ausgeschiedenen Beträge der Firmen [G] und ***5*** sei ein Lohnaufwand zu schätzen. Folgende…
…am Umsatz nachgehen. Auf Grund der vorliegenden Meldedaten und der Niederschriften wurde vom Prüfungsorgan eine Schätzung des Lohnaufwandes vorgenommen und von der so ermittelten Bemessungsgrundlage der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag berechnet. Das Finanzamt hat sich den Prüfungsfeststellungen angeschlossen und der Bw. mit Haftungs…