…und die diesbezüglich offenen Fragen zu beantworten und einer Ankündigung der Schätzung im August 2001 wurden, entgegen wiederholten Zusicherungen seitens des Bw. bis zur Schlussbesprechung am 22.11.2001 weder die fehlenden Kontoauszüge (siehe dazu Arbeitsbogen S 78) vorgelegt, noch die ungeklärt gebliebenen Bankeingänge aufgeklärt…
…Begründung ein. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Mit Bericht vom 28.11.2014 wurde eine Außenprüfung über die Jahre 2011 bis 2013 sowie USt 1-9/2014 abgeschlossen (Schätzung aufgrund ungeklärter Bareinzahlungen sowie kein Nachweis über Mittelherkunft betreffend Lebenshaltungskosten). Die dazu ergangenen Bescheide sind…
…Dieser enthält folgende Feststellungen: "Tz 1 Zuschätzung/Sicherheitszuschläge: Auf Grund von nicht aufklärbaren Unterdeckungen in der Vermögenszuwachsrechnung, z.T. nicht mittels Belegen nachweisbarer ungeklärter Bankeingänge und der festgestellten Mängel in der Inventurermittlung werden für die Jahre 2002-2005 Zuschätzungen zu Umsatz und Gewinn von jährlich…
…1994: PKW-Kosten, Diäten, Subprovisionen, Schätzung wegen ungeklärter Bankeingänge (Tz 24 BP-Bericht), Zuschätzung von Lebenshaltungskosten (Tz 25 BP-Bericht), Progressionsvorbehalt. In der mündlichen Spruchsenatsverhandlung habe der Beschuldigte glaubhaft deponiert, dass er von seiner Mutter K und von E Darlehenszuzählungen erhalten habe. Dies sei unter…
…aufklären konnte. Da die Bf zur Schätzung Anlass gegeben hat, muss sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die mit jeder Schätzung verbundene Ungenauigkeit hinnehmen. Aufgrund der Bareinzahlungen mit ungeklärter Herkunft hat eine Zurechnung zu den erklärten Einkünften in Höhe der ungeklärten Einlagen zu erfolgen, da…
…hinsichtlich der Fremdleistungen vorzulegen. Weiters wurde dem Bw. anlässlich dieser Besprechung auch ein detaillierter Ausdruck über die ungeklärten Vermögenszuwächse laut Bankeingängen (insgesamt 93.365 €) sowie laut Kassa (insgesamt 19.710 €) mit der Aufforderung übergeben, die aufgelisteten Eingänge entsprechend nachzuweisen bzw. aufzuklären (insgesamt 113…
…Die Prüferin gab am 2. August 2013 folgende Stellungnahme zur Berufung ab, die dem Bf offenbar am 13. August 2013 übermittelt wurde: Ungeklärte Bankeingänge: Wie bereits im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung gem. § 150 BAO vom 26.06.2013 ausgeführt, erfolgten Eingänge auf das…
…**Z6-Adr**, zum Beweis dafür, dass der Bf. bereits in den 1980er und 1990er Jahren aufgrund seiner Bankgeschäfte und Bankeinlagen und seiner sparsamen Lebensweise sehr vermögend gewesen sei; - Die zum Zeitpunkt der Tätigkeit des Bf. größten Kunden bzw. deren Ansprechpartner gemäß beigeschlossener Liste zum Beweis…
…0214). Im Beschwerdefall ist es dem Bf. nicht gelungen, die Herkunft der Mittel der in Frage stehenden Bankeingänge hinreichend aufzuklären. Insoweit war daher von einem ungeklärten Vermögenszuwachs auszugehen, der im Rahmen der Schätzung nach § 184 Abs. 1 und 2 BAO zur Zurechnung zu den Einkünften…
…Baustellen unter Zugrundelegung des Durchschnittsumsatzes pro Baustelle. Das BFG bezieht auf Grund der durch das FA gefundenen neueren Beweisergebnisse in Bezug auf das Bauvorhaben FGgasse (insbesondere Ausgangsrechnungen 2008 über 170.000 € netto) dieses Bauvorhaben nicht in die Schätzung betreffend das Jahr 2006 ein (vgl…
…| Schätzung wegen Nichtabgabe der Erklärung in Anlehnung an die eingebrachten UVA's 1-10/2007 und der U-Festsetzungen 11 und 12. Die Vorsteuern wurden mit 5.771,86 geschätzt. | Netto Honorare lt. Excel-Liste | | 41.691,13 | zzgl. ungeklärte…
…September 2003 lauten auf R-GmbH. Die Vorsteuern aus diesen Rechnungen seien zu kürzen. Steuerliche Feststellungen; Tz. 4 Ungeklärter Geldfluss Die Herkunft des Bankeinganges KontoNr., Belegnummer 81 vom 31. Oktober 2001 "Rückzahlung 270.000,00" konnte nicht geklärt werden. Deshalb wurden ATS 239.218,18…
…§ 184 Abs. 3 BAO die Besteuerungsgrundlagen insbesondere dann zu schätzen, wenn die Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Aufgrund dieser Bestimmung ergibt sich, dass schon bloße formelle Aufzeichnungsmängel, die einen Zweifel…
…Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen insbesondere dann zu schätzen, wenn die Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Aufgrund dieser Bestimmung ergibt sich, dass schon bloße formelle Aufzeichnungsmängel, die…
…die Stellungnahme der Betriebsprüfung, das Vorbringen der Bw., der entscheidungsrelevante Sachverhalt, die Beweiswürdigung und die rechtliche Beurteilung jeweils zu den einzelnen Berufungspunkten zusammengefasst dargestellt: | 1) Schätzung unter Anwendung eines Sicherheitszuschlages Mittels Aktenvermerks betreffend Termin per 15. Oktober 2001 hielt die Bp u. a. fest…
…6) Schätzungshöhe a) Höhe der Einnahmen Die Amtspartei ging bei ihrer Schätzung dahingehend vor, dass je angegebenen Klient ein Betrag von 20.000,-- ATS zugerechnet wurde. In der so gewonnenen Schätzungshöhe fanden die ungeklärten Vermögenszuwächse Deckung. Nach Ansicht der Referentin hat das Finanzamt nicht dargetan…
…zu der Ansicht gelangt, dass aus oben angeführten Gründen berufungsgegenständlich bezüglich der Bankeingänge laut Bp keine Darlehen eines "Freundes" des Bw. vorliegen, sondern dass es sich bei diesen streitgegenständlichen Bankeingängen um ungeklärte Vermögenszuwächse und demgemäß aus oben angeführten Gründen um Einnahmen iSd § 4 EStG 1988…
…andauern, jede Grundlage entbehrenden Schätzungen) gegen die Bw vorgegangen werde. Die Bw seien durch die Vorgangsweise der Finanzbehörde derart belastet, dass sie bereits an gesundheitlichen Schaden leiden. Helga W habe aufgrund der Belastungen mittlerweile einen Herzinfarkt erlitten und befinde sich im Krankenhaus in Behandlung. Dass…
…Ergänzungen dazu seien am 21. August 2006 eingebracht worden. Die Einleitung des Strafverfahrens würde demnach auf falsche Tatsachen beruhen, weil ungeklärte Bankeingänge, hohe Aufwendungen etc. mittels Belegen hätten nachgewiesen werden können. Folglich würde subjektiv als auch objektive kein Verdacht eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens bestehen. Zur…
…solchen Nachweis oder einem Verweis auf einen solchen nicht gleichzuhalten wie die dort vertretene Ansicht, in Anbetracht der ungeklärten Vermögenszuwächse und der Art der Geschäftsabwicklung durch AP könne nach Ansicht der Betriebsprüfung auch Vorsatz unterstellt werden. Der Bw. führt in der Berufungsschrift weiters aus, dass…