…in der Lage wäre, seinen Verpflichtungen, nachzukommen. Dies liegt vor, da ohne Umschuldung keine Weiterfinanzierung der bisherigen Bank gegeben gewesen wäre. Sanierungsabsicht, besteht in der Absicht, die wirtschaftliche Gesundung des Betriebes herbeizuführen. Dies liegt vor. Sanierungsfähigkeit, wobei Kennzeichen dafür die Möglichkeit ist, den Betrieb vor…
…Es würde sich die Beurteilung der weiteren Kriterien erübrigen, da ein wesentliches Erfordernis für die steuerliche Begünstigung, nämlich die Sanierungsabsicht fehlen würde. Mit Eingabe vom 23. Februar 2006 (eingelangt beim Finanzamt am 24. Februar 2006) erhob der steuerliche Vertreter der Bw gegen den oa Bescheid…
…gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind. Die Anwendung der steuerlichen Begünstigung setzt voraus, dass es sich um einen Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Unternehmens handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen…
…und nur dann, wenn die abstrakten Voraussetzungen für einen Sanierungsgewinn im Sinne des § 36 EStG 1988 vorliegen (Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungsmöglichkeit). Ein Zwangsausgleich liege nicht vor. Auch das Kriterium der allgemeinen Sanierungsmaßnahmen - wenn sich sämtliche oder zumindest die Mehrheit der Gläubiger bereit finden, auf ihre…
…der Begünstigungsbestimmung des § 36 EStG steuerfrei behandelt wurde. Die Anwendung der Begünstigungsbestimmung setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass von betrieblichen Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor…
…sanierungsfähig war, die Gläubiger des geprüften Unternehmens nicht mit Sanierungsabsicht die Schulden nachgelassen haben und der Betrieb "de facto" und wie auch dem Finanzamt mitgeteilt nicht fortgeführt wurde. Daher sind diese Erträge als laufender Gewinn zu erfassen. Im Einzelnen wird wie folgt dazu ausgeführt: a…
…Umwälzungen in der seinerzeitigen R. zurückzuführen waren. Natürlich wurde in dieser Angelegenheit auch unsere langjährige und umfangreiche Zusammenarbeit besonders berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Hinweis auf die Sanierungsabsicht der D. Bank AG ist zweifellos, dass man zu einem Schuldnachlass bereit war, obwohl man private Haftungen der…
… 140 bis 156 der Insolvenzordnung ist das Vorliegen einer Sanierungsabsicht zu vermuten (vgl. das zur Rechtslage vor dem IRÄG 2010 ergangene VwGH-Erkenntnis vom 27.4.1971, 1420/69). Keine Sanierungsabsicht liegt vor bei: Abgabennachsicht (ohne Einbeziehung in eine allgemeine Sanierungsmaßnahme) der Abgabenbehörde (VwGH 20…
…F | 679.325,88 € | Sanierungsgewinn | 25.034.165,41 € Weiters übermittelte die Bw Auszüge aus der Forderungsnachlassvereinbarung mit der RZB und RLB, aus der die eindeutige Sanierungsabsicht ersichtlich sei sowie ein Schreiben der F, in dem zum Ausdruck gebracht wurde…
…geltende Verwaltungspraxis, wonach Sanierungsgewinne, entstanden in einem Ausgleichsverfahren oder Liquidationsvergleich, dann nicht festgesetzt worden seien, wenn darüber hinaus Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungsmöglichkeit bestanden hätten. Weiters genügte sowohl nach RZ 1010 der EStRL als auch nach der Judikatur des VwGH (Erk. vom 15.5.1997, Zl…
…für Finanzen zu Recht versagt hat. Die Anwendung der steuerlichen Begünstigung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen…
…geltend. Im angefochtenen Körperschaftsteuerbescheid 2008 verwehrte das Finanzamt die Zuerkennung der beantragten Begünstigung mit der Begründung, dass bei einer Abgabennachsicht der Abgabenbehörde keine Sanierungsabsicht vorliege. In der Berufung wird vorgebracht, dass sich die Bw mit dem Finanzamt als ihrem einzigen Gläubiger auf eine Ausgleichsquote geeinigt…
…wird. In Sanierungsfällen sind die sachlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 206 [lit] b BAO Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungsmöglichkeit. Nur fortbestehende Unternehmen fallen daher unter den Anwendungsbereich obiger Gesetzesstelle. Im gegenständlichen Fall wurde im Jahresabschluss 2003 die Steuerfreiheit für einen außergerichtlichen Schuldnachlass i.H. von…
…die dem Gericht im anhängigen Verfahren nicht vorliegen, reicht nicht) führt der Bf näher aus, dass nach der damaligen Rechtslage eine Sanierungsabsicht erforderlich gewesen sei, welche vorliege und auch eine Sanierungseignung "nicht ernsthaft strittig" sei. Unter Verweis auf EStR 2000 Rz 7272 seien außergerichtliche den…
…beziffert und die Ausgleichsquote mit 18,77% angegeben worden. Die Behörde führte im Folgenden aus, dass die steuerliche Begünstigung mangels Sanierungsabsicht jedoch nicht in Anspruch genommen werden könne. Am 26.7.2018 erging der nunmehr angefochtene, berichtigende Einkommensteuerbescheid 2016. Dieser Einkommensteuerbescheid ist als "Berichtigung gem…
…dann vor, wenn der Schulderlass zum Zweck der Sanierung erfolgt ist, wofür die von der Judikatur entwickelten Voraussetzungen der Sanierungsbedürftigkeit, einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme, der Sanierungsabsicht und der Sanierungsfähigkeit erfüllt sein müssen (Vgl. Gruber in Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg), WU-KStG, 3. Aufl…
…Schuldnachlass des einzigen Hauptgläubigers sei als allgemeine Sanierungmaßnahme zu werten. Aufgrund der hohen Überschuldung läge die Sanierungsbedürftigkeit ebenso klar auf der Hand wie die Sanierungsabsicht der Nachlassmaßnahme. 3.) Mittels Bedenkenvorhalt vom 08.07.2014 ersuchte das Finanzamt die Bf. nochmals um Übermittlung nachfolgender Unterlagen: a)…
…des Bp-Berichtes vom 17. März 2008 nachstehende Feststellung getroffen: "Tz 2 Schuldennachlass | Der Schuldennachlass der BB. wird nicht als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn anerkannt, da die Sanierungsabsicht des Gläubigers nicht nachgewiesen werden konnte. Es gab kein Sanierungskonzept, aus dem hervorging, dass der Schuldennachlass zum Zweck…
…gesamten zugehörigen Schriftverkehr vorzulegen, sowie konkrete Ausführungen zu den Punkten Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungseignung zu machen. Ein Sanierungskonzept und Nachweise für die wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens mögen vorgelegt werden. In Beantwortung dieses Vorhaltes brachte der Bw nach Darstellung der Entwicklung von Eigenkapital, Verbindlichkeiten an Kreditinstitute…
…im Zeitpunkt des Schuldnachlasses keine Sanierungsbedürftigkeit des Betriebes vor, dieser hätte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existiert. Die steuerliche Berücksichtigung eines Verbindlichkeitsentfalls als Sanierungsgewinn im Sinne der gesetzlichen Vorschriften setze unter anderem Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens und Sanierungsabsicht des eines Schuld erlassenden Gläubigers voraus. Sanierungsbedürftigkeit bedeute…