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4 952 Treffer1638 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0087-W/11Teilweise Stattgabe der Berufung, da die strafbestimmenden Wertbeträge zwischenzeitig reduziert wurden, allerdings ohne Saldierung der Zahllasten mit den Gutschriften aus anderen Voranmeldungszeiträumen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2012

…geahndet. Zunächst ist den unter Punkt 1. a) und 1. c) vorgebrachten Berufungseinwendungen, wonach der Beschuldigte eine Saldierung der Zahllasten in den Umsatzsteuervoranmeldungen mit Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet…

BFG RV/4100442/2019Voraussetzungen für eine Saldierung von Soll- und Habenzinsen bei einem Steuerpflichtigen, der zugleich Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2023Teil 1/2

…steuerlich nur als Werbungskosten von den Guthabenzinsen abgezogen werden. Im Rahmen der Sondersatzbesteuerung nach § 27a EStG 1988 und der KESt/Endbesteuerung sei eine Saldierung von Kredit- und Guthabenzinsen in der Regel nicht zulässig. Dies gelte allerdings nicht, wenn im Falle eines Vertragspaketes ein derart enger…

BFG RV/4100442/2019Voraussetzungen für eine Saldierung von Soll- und Habenzinsen bei einem Steuerpflichtigen, der zugleich Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2023Teil 2/2

…1387/77 und vom 2.4.1979, 1386/77, ausgeführt hat, ist eine Saldierung von Soll- und Habenzinsen dann zulässig, wenn eine enge wirtschaftliche Verknüpfung (Habenzinsen aus einem Bausparguthaben, Sollzinsen für einen Zwischenkredit zur Verwirklichung des Bauvorhabens) besteht. In derartigen Fällen kann davon ausgegangen werden…

BFG RV/7103372/2020Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 GSpG ist eine „Monatsabgabe“: Eine Saldierung von Monaten mit positiver Bemessungsgrundlage mit Monaten mit negativer Bemessungsgrundlage durch Abzug einer Gutschrift in einem Jahresbescheid ist daher nicht rechtmäßig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2022Teil 1/5

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin***Ri*** als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 6. September 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…

BFG RV/7103372/2020Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 GSpG ist eine „Monatsabgabe“: Eine Saldierung von Monaten mit positiver Bemessungsgrundlage mit Monaten mit negativer Bemessungsgrundlage durch Abzug einer Gutschrift in einem Jahresbescheid ist daher nicht rechtmäßig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2022Teil 2/5

…haben. Es ist keine Vorschrift ersichtlich, aus der sich ergäbe, dass bei der Selbstbemessung der Glücksspielabgabe für elektronische Lotterien nach Jahresende eine (neuerliche) Saldierung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage auf Basis des Kalenderjahres durchgeführt werden könnte bzw. müsste. Daraus ist aber der Schluss zu ziehen, dass…

BFG RV/7103372/2020Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 GSpG ist eine „Monatsabgabe“: Eine Saldierung von Monaten mit positiver Bemessungsgrundlage mit Monaten mit negativer Bemessungsgrundlage durch Abzug einer Gutschrift in einem Jahresbescheid ist daher nicht rechtmäßig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2022Teil 3/5

Auch wenn die Bf den Aufenthaltsort des jeweiligen Spielteilnehmers aus eigener Wahrnehmung nicht kennt, so ist sie deutlich näher am maßgeblichen Geschehensablauf als die Abgabenbehörde. Die Bf kennt - im Gegensatz zur Abgabenbehörde - ihre Kunden. Sie kennt durch den Registrierungsprozess und die jährlichen und anlassbezogenen Überprüfungen…

BFG RV/7103372/2020Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 GSpG ist eine „Monatsabgabe“: Eine Saldierung von Monaten mit positiver Bemessungsgrundlage mit Monaten mit negativer Bemessungsgrundlage durch Abzug einer Gutschrift in einem Jahresbescheid ist daher nicht rechtmäßig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2022Teil 4/5

…weil nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs für die Berechnung der Abgaben auf elektronische Lotterien "…die Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen in Form der Saldierung der erhaltenen Einsätze mit den ausbezahlten Gewinnen eben monatlich (und nicht jährlich und auch nicht bezogen auf die einzelne Ausspielung) zu…

BFG RV/7103372/2020Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 GSpG ist eine „Monatsabgabe“: Eine Saldierung von Monaten mit positiver Bemessungsgrundlage mit Monaten mit negativer Bemessungsgrundlage durch Abzug einer Gutschrift in einem Jahresbescheid ist daher nicht rechtmäßig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2022Teil 5/5

…BAO von der belangten Behörde zusammengefasst festgesetzt werden durften. Die Bf möchte aber eine Verrechnung bzw. Saldierung der Monate mit negativen Bemessungsgrundlagen mit Monaten mit positiven Bemessungsgrundlagen erreichen, also de facto den Abzug einer Gutschrift für die Monate mit negativen Bemessungsgrundlagen von den Monaten mit…

UFSI FSRV/0033-I/08Strafbestimmener Wertbetrag bei Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.04.2010

…die jeweiligen einzelnen Zeiträume. Die einzelnen strafrelevanten Beträge wurden bereits oben dargestellt; eine Saldierung von Umsatzsteuerzahllasten mit in anderen Zeiträumen entstandenen Umsatzsteuergutschriften ist nicht zulässig. Wie schon die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat, ist auch die zu Beginn der Außenprüfung zu AB-Nr. Z erstattete Selbstanzeige…

UFSS FSRV/0010-S/04Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.01.2005

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen S, geb. 20. Juni 1958, wohnhaft in SA, vertreten durch die BDO Loibl Pamperl Serverus Brugger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Sterneckstraße 55, über…

UFSW RV/3214-W/021.) Der Erwerb aus einem Erbanfall und der Erwerb aus einer Ablebensversicherung sind zusammenzurechnen. 2.) Bewertung niedrig verzinslicher Darlehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004

…unbegründet ab. Im früheren Verfahren wurde auf das im Inventar unter den Aktiven genannte Guthaben bei der BAWAG, das aus der Saldierung des Kredites und den Lebensversicherungen in Höhe von S 869.323,16 resultierte, im Zuge der Bemessung der Erbschaftssteuer fälschlicherweise die Begünstigungsvorschrift gemäß §…

UFSL FSRV/0022-L/03Betrifft eine Vielzahl von Prüfungsfeststellungen die Erfassung von Privataufwendungen als Betriebsausgaben, so rechtfertigt dies die Annahme eines begründeten Verdachtes im Sinne des § 82 Abs.1 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.08.2003

…Eine Kompensation einer Abgabenverkürzung mit einer Abgabenmehrleistung in einem anderen Zeitraum ist daher nicht zulässig (Saldierungsverbot). Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass die Beträge für die Zeiträume Jänner bis August 1998 und Jänner bis Oktober 2000 jeweils die saldierten Beträge zwischen den festgestellten Vorauszahlungen und…

EStR 2000 Rz 2124–21366.2 Bewertungsgrundsätze
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Was als Wirtschaftsgut den Bewertungsgegenstand darstellt, ist den Rz 452 f zu entnehmen. Dem Grundsatz der Einzelbewertung entspricht in erster Linie das Identitätspreisverfahren (siehe Rz 2313 f). Rz 2136: Nicht vom Saldierungsverbot umfasst sind positive und negative Wirtschaftsgüter dann, wenn sie als Bewertungseinheit angesehen werden…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Abgabenschuldner (zB als Stromlieferer) sein, ist eine Saldierung zwischen geschuldeter Elektrizitätsabgabe und Elektrizitätsabgabenvergütung nicht zulässig. Die geschuldete Elektrizitätsabgabe ist monatlich zu entrichten und in der jährlichen Elektrizitätsabgabeerklärung bekannt zu geben (Formular ELA 1) (siehe unten Rz 37 und 41), die Vergütung der Elektrizitätsabgabe ist im…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Erdgasabgabe (zB als Erdgaslieferer), ist eine Saldierung zwischen geschuldeter Erdgasabgabe und Erdgasabgabenvergütung nicht zulässig. Die geschuldete Erdgasabgabe ist monatlich zu entrichten und in der jährlichen Erdgasabgabeerklärung bekannt zu geben (Formular EGA 1) (siehe unten Rz 95 und Rz 99), die Vergütung der Erdgasabgabe ist im…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…der Kohleabgabe (zB als Kohlehändler), ist eine Saldierung zwischen Kohleabgabe und Kohleabgabevergütung nicht zulässig. Die geschuldete Kohleabgabe ist monatlich zu entrichten und in der jährlichen Kohleabgabeerklärung bekannt zu geben (Formular KOH 1) (siehe unten Rz 151 und 155), die Vergütung der Kohleabgabe ist im Vergütungsverfahren…

UFSF RV/0277-F/04Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Privatentnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2007Teil 1/3

…stünden; der Prüfer habe bei der Zinsberechnung Anlagenzugänge in Höhe von 640.583,00 S berücksichtigt. Ergebe die Saldierung aller betrieblichen Geldmittelkonten keinen positiven und insoweit entnahmefähigen Saldo, dann führe die Entnahme der betrieblichen Mittel zu einer Umqualifizierung betrieblicher Schulden in ertragsteuerlich unbeachtliche Privatschulden. Es…

UFSS RV/0946-S/02Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…die betreffenden Abgaben infolge der Berufungsentscheidung vermindert haben ( ATS 710.000.-ESt 1989 und ATS 711.950.-ESt 1990). Eine nachträgliche Saldierung von bescheidmäßig ausgesetzten Beträgen mit Gutschriften aus Folgejahren ist gesetzlich nicht vorgesehen, und kann auch nicht im Wege des § 295 BAO erreicht werden…

BFG RV/7102134/2025Anträge auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 12a NoVAG 1991
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2025

…Ro 2016/16/0001) ist über Anträge auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 12 bzw. § 12a NoVAG 1991 mittels gesondertem Bescheid abzusprechen; eine Saldierung von NoVA-Schuld und Vergütung im "NoVA-Festsetzungsverfahren" ist nicht zulässig (Haller, Kfz-Händler als vergütungsberechtigte Erwerber gem. § 6 Abs. 9 NoVAG…

BFG RV/7105235/2014Gemäß § 295 Abs. 1 BAO erlassene Einkommensteuerbescheide, die gegenüber den vorherigen Bescheiden keine Änderung der Abgabenfestsetzungen bewirken, wobei einer der neuen Einkommensteuerbescheide (geringfügige) Änderungen der Bemessungsgrundlagen aufweist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2017

…Jahres 2001 wurde mit -6.207 öS (-451,08 €) im Einkommensteuerbescheid 2001 vom 21. Dezember 2011 berücksichtigt, und zwar aus der Summierung/Saldierung von Einkünfteanteilen des Bf. aus fünf Beteiligungen wie folgt (BFG-Akt Bl. 5): X2: -250 öS X3: -190.249 öS X4:…