…damalige Buchhalterin kenne. Immerhin sei sie bei der Prüfung am 04.04.2007 dabei gewesen und habe auch im Zuge der Konkurseröffnung Kontakt mit dem Finanzamt gehabt (Übermittlung der Lohnkonten der GmbH, Übermittlung von Saldenlisten etc.). Es wäre für das Finanzamt St. Pölten ebenfalls leicht…
…steuerlich nur als Werbungskosten von den Guthabenzinsen abgezogen werden. Im Rahmen der Sondersatzbesteuerung nach § 27a EStG 1988 und der KESt/Endbesteuerung sei eine Saldierung von Kredit- und Guthabenzinsen in der Regel nicht zulässig. Dies gelte allerdings nicht, wenn im Falle eines Vertragspaketes ein derart enger…
…1387/77 und vom 2.4.1979, 1386/77, ausgeführt hat, ist eine Saldierung von Soll- und Habenzinsen dann zulässig, wenn eine enge wirtschaftliche Verknüpfung (Habenzinsen aus einem Bausparguthaben, Sollzinsen für einen Zwischenkredit zur Verwirklichung des Bauvorhabens) besteht. In derartigen Fällen kann davon ausgegangen werden…
…Gewinn, den der Glücksspielanbieter auszahle, würde nämlich nicht bezogen auf den einzelnen Spielvertrag ausschließlich vom Einsatz des gewinnenden Spielers abgezogen. Der abzugsfähige Gewinn mache daher die Bemessungsgrundlage der Jahresbruttospieleinnahmen zu einer saldierten Größe, die über den einzelnen Spielvertrag hinausgehe und die Einsätze aller Spielverträge umfasse…
…auch das Bundesfinanzgericht vor dem eindeutigen Wortlaut des § 57 GSpG davon ausgehe, dass die Bemessungsgrundlage der Jahresbruttospieleinnahmen eine saldierte Größe darstelle, die über den einzelnen Spielvertrag hinausgehe und die Einsätze und ausgezahlten Gewinne aller Spielverträge umfasse, die innerhalb eines Kalenderjahres von dem Abgabepflichtigen eingenommen würden…
Auch wenn die Bf den Aufenthaltsort des jeweiligen Spielteilnehmers aus eigener Wahrnehmung nicht kennt, so ist sie deutlich näher am maßgeblichen Geschehensablauf als die Abgabenbehörde. Die Bf kennt - im Gegensatz zur Abgabenbehörde - ihre Kunden. Sie kennt durch den Registrierungsprozess und die jährlichen und anlassbezogenen Überprüfungen…
…weil nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs für die Berechnung der Abgaben auf elektronische Lotterien "…die Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen in Form der Saldierung der erhaltenen Einsätze mit den ausbezahlten Gewinnen eben monatlich (und nicht jährlich und auch nicht bezogen auf die einzelne Ausspielung) zu…
…Eigentümlichkeit des Wortes im Zusammenhang mit dem Sinn und Zweck des Glücksspielgesetzes" definierte. Der Saldo der einzelnen Spieltische am Ende eines jeden Tages bildet die Grundlage für die Abrechnung der Spielbankabgabe. Wurde an einen Spielteilnehmer irrtümlich ein Gewinn ausgezahlt und zahlt dieser den Gewinn an…
…in diesem Zusammenhang, dass eine Trennung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Kapitalvermögen stattzufinden hat. Eine Saldierung etwaiger Erträge aus anderen Einkunftsarten kann wegen des Grundsatzes der Subsidiarität nicht mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfolgen. Daraus ergibt sich, dass die Zinsen…
Die Bw haben sich, konfrontiert mit mehreren Möglichkeiten der Finanzierung ihres Engagements, für jene Extremvariante entschieden, welche mit einer USt- Gutschrift aus dem Vorsteuerabzug als einzige "Eigenleistung" der Anleger operiert und den wirtschaftlichen Erfolg der Vermietung gänzlich von Umständen abhängig macht, die einem vorsichtigen und…
…in diesem Zusammenhang, dass eine Trennung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Kapitalvermögen stattzufinden hat. Eine Saldierung etwaiger Erträge aus anderen Einkunftsarten kann wegen des Grundsatzes der Subsidiarität nicht mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfolgen. Daraus ergibt sich, dass die Zinsen…
Der Vorsteuerausschluss bei Vorliegen von Liebhaberei (§ 2 Abs 5 UStG 1994 iVm § 1 Abs 2 und § 6 L-VO II) wurde vom VwGH (siehe E 2006/15/0318 vom 23.09.2010 und dort referierte frühere Rechtsprechung) als eine mit Art 13 Teil B Buchstabe…
…in diesem Zusammenhang, dass eine Trennung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Kapitalvermögen stattzufinden hat. Eine Saldierung etwaiger Erträge aus anderen Einkunftsarten kann wegen des Grundsatzes der Subsidiarität nicht mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfolgen. Daraus ergibt sich, dass die Zinsen…
sind ihre Konsumentenschutzrechte verletzt worden? wurden sie ohne ihr zumutbares Wissen übervorteilt? wurden sie über das steuerrechtliche Schicksal der Investition getäuscht oder unzulänglich informiert?) nach dem oben Gesagten nicht zu erkennen. Im Übrigen ist hinsichtlich der Frage der Umsatzsteuerpflicht der streitgegenständlichen Betätigung Sofortbeurteilung geboten. Der…
…Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages wurde die Umsatzsteuer für 2007 mit € 4.210,56 ermittelt und der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 11.März 2008 vorgeschrieben. Von der Vorinstanz wurden als Grundlage für den strafbestimmenden Wertbetrag jeweils die für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember saldierten Umsatzsteuerbeträge herangezogen…
…von der Bw. verschiedenes Subjekt, weshalb eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Frage komme. Vielmehr seien die Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen für die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung des festgesetzten Säumniszuschlages grundsätzlich ohne Einfluss (VwGH 22.3.1995, 94/13…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen S, geb. 20. Juni 1958, wohnhaft in SA, vertreten durch die BDO Loibl Pamperl Serverus Brugger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Sterneckstraße 55, über…
…bis 2001) sowie Tz 3 des Prüfungsberichtes vom 7. September 2006 (2002 bis 2004)]: Wenn Geldmittel entnommen würden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Konten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden sei, entstünden durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden (dh. es sei kein Zinsabzug möglich). Entnahmen im…
…| 3.1.2000 Kreditrate | +S 4.712,00 | 7.1.2000 Kreditrate | +S 4.560,00 | 31.1.2000 Realisierung Lebensversicherung | +S 440.137,80 | 31.1.2000 Realisierung Lebensversicherung | +S 999.283,50 | Saldo "derzeit"…
…mit einer Abgabenmehrleistung in einem anderen Zeitraum ist daher nicht zulässig (Saldierungsverbot). Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass die Beträge für die Zeiträume Jänner bis August 1998 und Jänner bis Oktober 2000 jeweils die saldierten Beträge zwischen den festgestellten Vorauszahlungen und Überschüssen darstellen (vgl. die…