Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende P und die weiteren Mitglieder B, PI sowie BT im Beisein der Schriftführerin AB über die Berufungen der OJ, ehem. wh. in Z, nunmehr wh. in W, vertreten durch GK, Steuerberater, H, vom 1. Juni 2004 bzw…
Schätzungsmethode so gewählt werden muss, dass sie den tatsächlichen Gegebenheiten am nächsten zu kommen scheint. Dies konnte, was den gegenständlichen Fall betrifft, mit obiger Darstellung bewiesen werden. Was die Ausgaben des Jahres 2002 anlangt, so bestand in diesem Bereich auf Grund der Nachreichung einer durch…
…gemäß § 85 Abs. 3 VfGG den Vollzug, auf die bis dahin eingetretenen Säumnisfolgen hat dies aber - im Unterschied beispielsweise zu einem zeitgerechten Stundungsersuchen gemäß § 212 BAO - keine Auswirkungen. Im vorliegenden Beschwerdefall steht außer Streit, dass bis zum Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung der ersten Säumniszuschläge, dem…
…begehrten Teilbetrag erfolgt wäre. Wie bereits erwähnt, erstrecken sich die Rechtswirkungen des gegenständlichen Aussetzungsantrages (Vollstreckungshemmung, Hinausschieben von Säumnisfolgen) nur auf die für die Aussetzung in Betracht kommende Abgabe bzw. auf den vom Aussetzungsantrag betroffenen Teil dieser Abgabe, sohin auf die Einkommensteuer 2001 im Teilbetrag von…
…worden. Vielmehr sei dem Berufungswerber mit der Verständigung vom 9. Juli 2002 die Möglichkeit geboten worden, die nachteiligen Säumnisfolgen entweder durch die vollständige Entrichtung der vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuldigkeit oder durch ein neuerliches zeitgerechtes Ansuchen um Zahlungserleichterungen zu vermeiden. Da hierauf bis zum 26. Juli…
…indes angesprochen werden muss, ein zwar innerhalb der Berufungsfrist des Eingangsabgabenbescheides, aber erst nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht die bereits eingetretenen Säumnisfolgen, wie insbesondere die Entstehung von Säumniszinsen (iSd Art.323 Abs.1 lit.b) Zollkodex iVm § 80 ZollR…
…anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht während des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
…13/0242). Entscheidend für die Anwendung des § 217 Abs. 5 BAO ist, ob der Abgabepflichtige, unabhängig von allfälligen Säumnisfolgen, die Abgaben zeitgerecht entrichtet hat. Bestehen für eine Abgabe mehrere Zahlungstermine, so ist jeder dieser Termine gesondert zu berücksichtigen. Wurde etwa eine nicht entrichtet Umsatzsteuervorauszahlung festgesetzt (…
… 212a BAO bzw. des § 230 Abs. 6 BAO ein Hinausschieben der Säumnisfolgen und eine Vollstreckungshemmung ex lege ab dem Zeitpunkt des Einreichens des Aussetzungsantrages bei der Abgabenbehörde (siehe auch Stoll, BAO Kommentar, Seite 2274f). Der nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung…
…dass jemand, der sich nicht rechtzeitig um die termingerechte Zahlung kümmert, es auch in Kauf nimmt und sich damit abfindet, das gesetzliche Säumnisfolgen eintreten. Das eine "Kontoüberziehung" nachteilige Folgen nach sich zieht, ist jedem im Geschäftsleben stehenden Abgabepflichtigen bekannt. Gerade der Umstand, dass die in…
…Körperschaftsteuervorauszahlung für das erste Quartal 2003 der 20. Februar 2003 heranzuziehen ist, somit der Begünstigungstatbestand des § 217 Abs. 5 BAO erfüllt ist, entstehen noch keine Säumnisfolgen. Der Berufung war daher stattzugeben und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28. Mai 2004 Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Grunde und der Höhe nach zu Recht festgesetzt worden sei. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge sei und grundsätzlich die Säumnis ohne Berücksichtigung der Begleitumstände, die im Einzelfall zur Säumnis geführt haben, objektiv festzustellen sei. Im Antrag auf Entscheidung durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH , über die Beschwerde vom 03.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.02.2016 betreffend Säumniszuschläge Umsatzsteuer 2009 bis 2010 zu Recht erkannt: Die…
…eines "vermuteten" ausreichenden Guthabens am Abgabenkonto nicht überzeugt, nimmt in Kauf, dass die gesetzlichen Säumnisfolgen eintreten. In einem solchen Fall wird die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen, weshalb ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes…
…auslöst, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Fehlt es an einem konkreten Abgabenanspruch, gibt es auch keinen davon abgeleiteten Abgabenzahlungsanpruch, dessen verspätete Erfüllung Säumnisfolgen (hier: eine Vorsäumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO) auslösen könnte. Gemäß § 4 Abs. 2…
…Ergehen der in den in Betracht kommenden Fällen zwingend vorgesehenen Verständigung hat der Abgabepflichtige bis zur Ausstellung eines Rückstandsausweises folgende Möglichkeiten, trotz Eintritts des Terminverlustes für ihn nachteilige Folgen (Säumnisfolgen, Einbringungsmaßnahmen) zu vermeiden: Vollständige Entrichtung der vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld. Neuerliches als zeitgerecht zu wertendes…
…der Säumniszuschläge für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben maßgebend ist. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art". Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Meister als Berichterstatter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rupert Mayr und Mag. Robert Soder als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen…
…nicht in die mit Bescheid vom 24.10.2018 bewilligte Zahlungserleichterung einbezogen sind, nicht innerhalb der für die Entrichtung zur Verfügung stehenden Frist in voller Höhe entrichtet wurden und daher Terminverlust eingetreten wäre; jene Säumnisfolgen und Einbringungsmaßnahmen, die durch diesen Terminverlust ausgelöst würden, könnten vermeiden…