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UFSZ2L ZRV/0171-Z2L/02Festsetzung von Säumniszinsen gemäß Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b ZK in Verbindung mit § 80 Abs. 1 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.06.2006

…sind, wenn die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Für eine weitergehende Ermessensentscheidung durch die Zollbehörden, wie sie offensichtlich der Beschwerdeführer anstrebt, besteht aber keine Rechtsgrundlage. Die Festsetzung der Säumniszinsen ist somit zu Recht erfolgt. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Innsbruck, am 23…

BFG RV/7101869/2022Grobes Verschulden an der Säumnis: Bronchitis des Geschäftsführers der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2022

…weil die Säumnis mehr als fünf Tage betrug (Fälligkeit 07.01.2022, Entrichtung 13.01.2022) und überdies innerhalb der letzten sechs Monate eine weitere Säumnis vorliegt: So wurde die am 15.11.2021 fällige Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 10-12/2021 in der Höhe von 6…

UFSL RV/1186-L/08Festsetzung eines Säumniszuschlages, wenn vom Abgabenkonto des Geschäftspartners nur ein geringeres Guthaben überrechnet wurde als von der Berufungswerberin erwartet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…Abs. 5 BAO könne nicht zur Anwendung gelangen, da die Säumnis mehr als fünf Tage betragen habe. Mit einer als Vorlageantrag zu wertenden Eingabe vom 16.10.2008 wurde unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Berufungsvorentscheidung ersucht, von der Verrechnung eines Säumniszuschlages Abstand zu nehmen, und…

UFSL FSRV/0043-L/11Säumniszuschlag im Zusammenhang mit einer nicht termingerecht entrichteten Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.05.2012

… 229) als beendet gilt (lit. c) oder ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist (lit. d). § 217 Abs. 5 BAO zufolge entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages insofern nicht, als die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt (zur getrennten Verbuchung der Geldstrafen von den übrigen…

UFSZ2L ZRV/0050-Z2L/02Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszinsen, da aufgrund eines nicht im Einflussbereich der Partei gelegenen Arbeitsfehlers die Entrichtung des Abgabenbetrages erst am achten Tag nach Ablauf der dafür festgesetzten Frist erfolgt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.07.2003

…Säumniszinsen nur zu erheben, wenn die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Im Sinne des Abs.2 leg.cit. werden die Säumniszinsen je Säumniszeitraum berechnet, und fallen für den gesamten Säumniszeitraum an, auch wenn die Säumnis nicht im ganzen Säumniszeitraum bestanden hat. Ein Säumniszeitraum reicht…

UFSL RV/0553-L/05Säumniszuschlag für Nachforderung aus berichtigter Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2007

…5 BAO habe nicht zur Anwendung gelangen können, weil die Säumnis mehr als fünf Tage betragen habe. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 14.6.2005 wurde neuerlich darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2005 fristgerecht zum…

UFSL RV/1013-L/04Verschulden gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei schwerer Erkrankung der Buchhalterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…5 BAO nicht zur Anwendung gelangen hätte können, da die Säumnis mehr als fünf Tage betragen habe. Auf ein Verschulden oder sonstige in der (privaten) Einflusssphäre des Abgabepflichtigen gelegene Umstände sei nicht Bedacht zu nehmen. Mit Eingabe vom 10.9.2004 wurde die Entscheidung über…

BFG RV/5100019/2017Einmalige Versäumung einer Frist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2018

…04-06/2016, auch liegt kein Fall der ausnahmsweisen Säumnis des § 217 Abs. 5 BAO vor, weil die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 29.3.2007, 2005/16/0095…

UFSZ3K ZRV/0009-Z3K/05Säumniszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.05.2005

…222 Absatz 1 Buchstabe a Unterabsatz 4 ZK darf zehn Tage nicht überschreiten. ... § 80. (1) Ist der Abgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, sind Säumniszinsen zu erheben, wenn die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. (2) Als Jahreszinssatz ist ein um zwei Prozent über dem Kreditzinssatz…

UFSZ1W ZRV/0126-Z1W/02Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer bei Rückwaren; Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.09.2004

… 80 Abs. 1 ZollR-DG sind im Falle der Nichtentrichtung des Abgabenbetrages Säumniszinsen zu erheben, wenn die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Gemäß § 80 Abs. 2 ZollR-DG ist als Jahreszinssatz ein um zwei Prozent über dem Kreditzinssatz nach § 78 Abs. 2 liegender Zinssatz…

UFSZ1W ZRV/0301-Z1W/07Entstehung der Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 202 Abs.3 zweiter Anstrich ZK samt Abgabenerhöhung gemäß §108 Abs.1 ZollR-DG infolge Beteiligung am Zigarettenschmuggel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2010

…wenn die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Abs.2: Als Jahreszinssatz ist ein um zwei Prozent über dem Kreditzinssatz nach § 78 Abs.2 liegender Zinssatz heranzuziehen. Die Säumniszinsen werden je Säumniszeitraum berechnet und fallen für einen gesamten Säumniszeitraum an, auch wenn die Säumnis nicht…

UFSZ2L ZRV/0010-Z2L/03Geltendmachung der Einbringung eines Überrechnungsantrages, welchem zollschuldbefreiende Wirkung zukommen würde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Gemäß § 80 Absatz 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz werden Säumniszinsen dann vorgeschrieben, wenn die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Im Sinnes des Artikel 223 ZK kann die Entrichtung des Abgabenbetrages in bar oder mit jedem anderen Zahlungsmittel, das nach den geltenden Vorschriften schuldbefreiende Wirkung hat, erfolgen…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/02Die Belastung mit Säumniszinsen wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Abgabenbeträgen ist keine Unbilligkeit nach Lage der Sache. Organisationsmängel und die Vernachlässigung der Überwachungspflicht stellen grobes Verschulden im Sinne des Art. 239 Abs.1 ZK iVm Art. 905 ZK-DVO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2003

…am Fälligkeitstag (im Gegenstande der 15. Dezember 2000) zu entrichten. Gemäß § 80 Abs. 1 ZollR-DG seien Säumniszinsen zu erheben, wenn die Säumnis mehr als fünf Tage betrage. Nehme die Bf. diese Nachsicht, die Verzögerungen verschiedener Art abfangen soll, aber von vornherein zur Gänze für…

UFSL FSRV/0042-L/09Festsetzung eines (ersten) Säumniszuschlages wegen Nichtentrichtung der Geldstrafe, Verschulden an der Unmöglichkeit der Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.07.2010

… 229) als beendet gilt (lit. c) oder ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist (lit. d). § 217 Abs. 5 BAO zufolge entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages insofern nicht, als die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt (zur getrennten Verbuchung der Geldsstrafen von den übrigen…

BFG RV/6100132/2016Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020

…die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht…

UFSZ1W ZRV/0062-Z1W/08Abweisung einer Beschwerde gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen,da bezüglich dieser Vorschreibung keine Verjährung vorliegt,der Berufung gegen den Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt und keine Voraussetzung vorliegt, wonach die Zollbehörde auf die Vorschreibung von Säumniszinsen verzichten kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.02.2011

…sind gemäß § 80 Abs.1 ZollR-DG Säumniszinsen nur zu erheben, wenn die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Gemäß § 80 Abs.2 ZollR-DG ist als Jahreszinssatz ein um zwei Prozent über dem Kreditsatz nach § 78 Abs.2 liegender Zinnssatz heranzuziehen. Die Säumniszinsen werden…

UFSZ3K ZRV/0312-Z3K/02Säumniszinsen nach dem Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2008

…Säumnis mehr als fünf Tage beträgt. Nach Abs. 2 leg. cit. ist als Jahreszinssatz ein um zwei Prozent über dem Kreditzinssatz nach § 78 Abs. 2 liegender Zinssatz heranzuziehen. Die Säumniszinsen werden je Säumniszeitraum berechnet und fallen für einen gesamten Säumniszeitraum an, auch wenn die Säumnis…

UFSK RV/0250-K/07Säumniszuschlag, grobes Organisationsverschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…hat. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entstehe nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage betrage und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet hat. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages sei allein davon abhängig…

UFSL RV/0699-L/05Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007

…Abs. 4 lit. a bis d BAO und auch keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des Abs. 5 vorliegt (so hat die Säumnis mehr als fünf Tage betragen). Die Umsatzsteuer für 2003 hat € 5.450,72 betragen und war der erste Säumniszuschlag daher mit 2%…

UFSI RV/0420-I/03Im Berufungsverfahren betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlages gestelltes Nachsichtsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2003

…5 BAO idF BGBl. I 142/2000) sei auf den Berufungsfall nicht anwendbar, weil die Säumnis mehr als fünf Tage betragen habe. Da der Säumniszuschlag eine objektive Rechtsfolge der Säumnis sei, käme es auf die Gründe für den Zahlungsverzug nicht an. Die Abgabenbehörde sei bei…