…1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten…
… 42 Z 2 ImmoInvFG fallen. Da gemäß § 42 letzter Satz ImmoInvFG bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG das Vermögen stets als nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt gilt, ist für die Anwendung von § 42 Z 2 ImmoInvFG ausschließlich das Vorliegen einer Veranlagungsgemeinschaft in…
…nach den Grundsätzen der Risikostreuung (OGA; § 67 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011) ist jedenfalls ein AIF iSd AIFMG. Die Voraussetzungen an einen AIF sind sehr weit definiert; es ist daher weder eine Investition in Wertpapiere noch die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung erforderlich. Rz…
…wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe hierzu InvFR 2003 Rz 271 und die dort ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds…
…Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe Rz 104 ff) anlegt und das Kriterium der Nicht- oder Niedrigbesteuerung (siehe Rz 110 ff) erfüllt. Ob das ausländische Gebilde aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt…
… 42 Abs. 2 Z 1 InvFG das Wesensmerkmal der Vermögensverwaltung nach dem Grundsatz der Risikostreuung zu erfüllen, weshalb die Vergleichbarkeit auf dieser Ebene zu bejahen sei. Bei der Frage der Vergleichbarkeit auf Ebene der Kapitalanlagen führt die Bw aus: Im Zusammenhang mit inländischen Investmentfonds ist…
… 42 Abs. 1 InvFG anzusehen seien. Das BMF teilte mit Schreiben vom 13. November 2001 dazu mit, dass bei ausländischen Aktiengesellschaften, welche ihr Vermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung veranlagen, steuerlich gemäß § 42 Abs. 1 InvFG 1993 ein Investmentfonds vorliege. Der Gesetzgeber verfolge durch die…
…die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn des österreichischen…
Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…
…die nach den Grundstützen der Risikostreuung im Sinn des ImmoinvFG errichtet sind. Beteiligt sich daher eine österreichische Holding-GmbH in einem 10% übersteigenden Ausmaß an einer französischen société d'investissement immobilier cotée (SIIC), die ihr Kapital nach dem System der Risikostreuung in französischen Immobilien anlegt…
…deutsche Tochter-GmbH (D-GmbH) gründet, von der schließlich die Beteiligung an einer deutschen Investmentfonds-GmbH gehalten wird über die schlussendlich professionell und nach dem System der Risikostreuung das in der Ö-GmbH investierte Kapital ertragbringend veranlagt wird, dann unterliegen weder die Einkünfte der deutschen…
…Recht unterstehende Vermögen, das nach Gesetz, Satzung oder tatsächlicher Übung nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist. Die Struktur und Gestion der US-Personengesellschaft ist im Bundesministerium für Finanzen allerdings bisher noch nicht näher untersucht worden; sie bedarf daher einer gutachtlichen Analyse, die aber im…
… 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist, wobei die Rechtsform unerheblich zu bleiben hat. Dass ein solches Vermögen einer Vielzahl von Anlegern gehört ist nicht Voraussetzung für die…
…wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; Die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des…
… 2 Abs. 2a 1. Teilstrich EStG 1988 gegeben sein solle. Die Gründung mehrerer Kommanditgesellschaften habe der Risikostreuung und damit der Risikovermeidung gedient. Dies sei eine Vorgangsweise, die in der Immobilienbranche vollkommen üblich sei (siehe Seite 20 des Beschwerdeschreibens). Für die Höhe der steuerlichen Ergebnisse sei…
…Gewerblichkeit. Rz 5430: Als Abgrenzungshilfe kann bei großen Vermögen eine Vergleichsbetrachtung mit der Vermögensverwaltung im Rahmen eines Investmentfonds herangezogen werden. Erfolgt die Vermögensverwaltung nach dem Grundsatz der Risikostreuung und ist das damit verbundene Vermögensmanagement umfänglich mit jenem vergleichbar, wie es auch bei Investmentfonds üblich ist…
…einfließenden Einkünfte an den Begünstigten (siehe auch EAS 2799). Handelt es sich bei dem Trustvermögen um solches, das nach dem System der Risikostreuung angelegt ist, kämen die Grundsätze des Investmentfondsgesetzes zur Anwendung (siehe ebenfalls EAS 2799 und InvFR 2003 Rz 265). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…Die vorstehenden Beurteilungen gehen davon aus, dass es sich bei dem Trustvermögen nicht um Vermögen handelt, das nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und dass folglich nicht die Grundsätze des Investmentfondsgesetzes zur Anwendung kommen (siehe insb. InvFR 2003 Rz 265). Bundesministerium für Finanzen, 17…
…2 Z. 1 InvFG unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds", weil das ihr übertragene Kapitalvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist (EAS.984); die thesaurierten Erträge sind als ausschüttungsgleicher Ertrag bei der Muttergesellschaft zu erfassen; oder die Tochtergesellschaft entfaltet keine wirtschaftlich beachtliche Tätigkeit und es…
… 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist, wobei die Rechtsform unerheblich zu bleiben hat. Daß ein solches Vermögen einer Vielzahl von Anlegern gehört ist nicht Voraussetzung für die…