…1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen die A-KG als belangten Verband, FNaaa, XXXA, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen deren finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Finanzvergehen…
…für welche der Verband zur Verantwortung gezogen wird, bereits für B als Komplementär und solcherart Miteigentümer des Verbandes den Rechtsnachteil seiner Bestrafung mit € 8.000,00 nach sich gezogen hat. Dieser Umstand ist mit einem Abschlag um ein Drittel auf € 8.000,00…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
…worden sind (zum Beispiel VwGH vom 16.11.1972, Zl. 574/71). Des weiteren kann ein Zollerlass aus Billigkeitsgründen nicht dazu in Anspruch genommen werden, um Rechtsnachteile, die dem Zollschuldner aus dem Verhältnis zu dritten Personen entstanden sind, auszugleichen (VwGH vom 9.06.1972, Zl…
…mangels Vorliegen eines entsprechenden (fakultativen) Vorlageantrages als Reaktion auf eine zuvor erlassene Beschwerdevorentscheidung, nicht in Betracht. Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die beschwerdeführende Partei den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…mangels Vorliegen eines entsprechenden (fakultativen) Vorlageantrages als Reaktion auf eine zuvor erlassene Beschwerdevorentscheidung, nicht in Betracht. Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die beschwerdeführende Partei den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Da hinsichtlich der angefochtenen neuen Sachbescheide…
„(1) Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) (…) ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis - so dadurch, dass sie von einer Zustellung ohne ihr Verschulden keine Kenntnis erlangt hat - eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß …
…25.9.2006 (Montag). Diese Frist wurde von der Beschwerdeführerin unbestritten versäumt, die Berufung gegen den Festsetzungsbescheid wurde erst gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag vom 1.12.2009 eingebracht. 2) Rechtsnachteil Rechtsnachteil im Sinne des § 308 BAO ist der Umstand, dass die befristete Prozesshandlung nicht mehr…
…Stand wegen Versäumung der mündlichen Berufungsverhandlung am 4. Dezember 2013 vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS). Die Wiedereinsetzung sei erforderlich um das volle Parteiengehör wahrnehmen zu können und um keinen Rechtsnachteil zu erleiden. Neben der versäumten Berufungsverhandlung wurde darauf verwiesen, dass in der –zwar richtig zugestellten…
…des an das Bundesverwaltungsgericht in Wien adressierten Antrages auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand samt außerordentlicher Revision mit der GZ: W . Durch Versäumung der Frist zur Einbringung einer außerordentlichen Revision würde der Antragsteller dahingehend einen Rechtsnachteil erleiden, als es ihm nicht möglich wäre…
…Frist sei gem. § 308 Abs. 1 BAO auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleide, die Wiedereinsetzung in den zu vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft mache, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert gewesen sei, die Frist…
…dieser Versäumung mich kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft. Durch diese Versäumung muss ich aber einen Rechtsnachteil erleiden. Aus diesem Grund ersuche ich die unten angeführten Tatsachen anzuerkennen, damit gemäß § 72 durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung das Verfahren in die Lage…
…wurde erwogen: Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war…
…Geschäftsführer bzw. Abwickler) für die Gesellschaft Verfahrenshilfeanträge wie folgt: Das Verfahren ist sehr umfangreich und rechtlich äußerst kompliziert und setzt eine Fachkenntnis voraus welche ich nicht habe - um drohende Rechtsnachteile zu vermeiden ist eine fachkundige Vertretung notwendig. Leider ist es weder für mich noch der…
…deren Betrag € 730,00 übersteigt, bezogen habe. Sie sei ungeachtet des vorgesehenen Freibetrages unter Setzung einer Frist und der Androhung von Rechtsnachteilen zur Abgabe einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert worden, da auch im Vorjahr entsprechende Einkünfte vorgelegen hätten, die eine zwingende Arbeitnehmerveranlagung erforderten. Die…
…Wesentlichen vor, dass die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung nach § 167 FinStrG sehr wohl vorliegen würden. Der Bf habe die Frist zur Abgabe einer Bereiterklärung versäumt und erleide dadurch einen erheblichen Rechtsnachteil, da ihm die Möglichkeit verwehrt wird, anstelle der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Zudem liege…
…lautet: "Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares…
…1) Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares…