…EMRK danach, ob das Gesetz die Zuwiderhandlung systematisch dem Strafrecht zuordnet. Ist dies nicht der Fall, ist sodann die Schwere der Sanktion von Bedeutung (ahndender bzw. abschreckender Charakter der Strafe). Nach dieser Rechtsprechung ist grundlegende Voraussetzung dafür, dass einer Norm strafrechtlicher Charakter zukommt, der sowohl…
…für die Abgabenerhöhung aufzunehmen sein sollten. Diese Überlegungen wurden lediglich in Fachvorträgen zu dieser neuen Bestimmung und in Literatur dazu angestellt, daher liegt nach Ansicht des BFG keine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die Rechtsfrage, ob die Verwendung des Wortes "anlässlich" in § 29 Abs…
…des Kindes ohne Bedeutung. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden daher zu Recht zurückgefordert Zulässigkeit einer Revision Die Lösung der gegenständlichen Rechtsfrage, ob der Bf. die Familienbeihilfe zusteht, ergibt sich bereits aus den bezughabenden Gesetzesbestimmungen. Es liegt sohin keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor und…
…6.2020, G 302/2019), weswegen eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im gegenständlichen Fall nicht vorlag. Belehrung und Hinweise Dem Antragsteller steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) zu erheben. Die…
…2004, 2004/13/0069, mwN). Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird diesbezüglich somit nicht berührt. Der Ansatz eines Drittels des Veräußerungsgewinnes im Jahr 2010 aufgrund des Eventualantrages auf Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf drei Jahre gemäß § 37 Abs. 2 EStG 1988 hängt einzig davon ab, ob…
…die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen aus § 45 Abs. 4 EStG 1988. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Artikel 133 Abs. 4 B-VG wird durch das vorliegende Erkenntnis somit nicht berührt und ist eine (ordentliche) Revision daher nicht zulässig. Feldkirch, am 2. Dezember 2025
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen treffen im Beschwerdefall nicht zu. Die Entscheidung ist im Einklang mit der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Demzufolge ist…
…0094). Genügte nämlich für die Zulässigkeit einer Revision bereits das Fehlen höchstgerichtlicher Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt, wäre der Verwaltungsgerichtshof in vielen Fällen zur Entscheidung berufen, obgleich in Wahrheit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, sondern nur die Einzelfallgerechtigkeit berührende Wertungsfragen aufgeworfen werden (vgl. VwGH 23…
78) Im gegenständlichen Fall liegt einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht vor. Die maßgebliche Rechtslage ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz bzw. die zu lösenden Rechtsfragen sind bereits durch die oben zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geklärt. Für die Zulässigkeit der ordentlichen Revision besteht daher kein…
…weshalb von der Verhängung eines Sicherheitszuschlages im Jahr 2010 Abstand zu nehmen war. 5. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der…
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig. Es handelt sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung…
…hervorgehen) kam das BFG - analog dem Finanzamt - zu dem Schluss, dass die oa. Subunternehmer nicht als Erbringer jener Leistungen, die der Bf. in Rechnung gestellt wurden, anzusehen sind. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im oa. Sinne lag sohin nicht vor. Graz, am 4. Oktober 2023
…der Zahlungen namhaft zu machen (vgl. VwGH 2. März 1993, 91/14/0144). Da auch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag und das BFG gegenständlich den erwähnten Erkenntnissen des VwGH gefolgt ist, war eine ordentliche Revision als nicht zulässig zu erklären. Wien, am 10…
…Einnahmen von Strafgefangenen unmittelbar aus dem Gesetz ergeben hatte und der Verfassungsgerichtshof die Verfassungskonformität des § 3 Abs. 1 Z. 31 EStG 1988 mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 28.9.2018, G 261/2017-10, bestätigt hatte, war das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen treffen im Beschwerdefall nicht zu. Die Entscheidung ist im Einklang mit der angesprochenen umfangreichen, ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Demzufolge…
…hat nur die ihr erwachsenen Kosten erfolgreich eingeklagt. In Bezug auf die Zahlungen, die die Bf als „Schadenersätze“ bezeichnet hat, liegt daher keine Rechtsfrage i.S. von Art 133 Abs 4 B-VG vor, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Klagenfurt am Wörthersee, am 16. März 2016
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegen das vorliegende Erkenntnis ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG eine Revision unzulässig, da die Entscheidung ein Ergebnis der freien Beweiswürdigung ist und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt…
…weicht nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, sondern folgt der in diesem Erkenntnis zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Die strittigen Punkte betrafen Tatsachenfeststellungen, die aufgrund der freien Beweiswürdigung gem. § 167 Abs. 2 BAO getroffen wurden und Beweiswürdigungen, weshalb eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht vorliegt…
…im Beschwerdefall festgestellten Anforderungen der Außenprüfung nach ihrem konkreten Inhalt ein solches Empfängerbenennungsverlangen darstellten, erfolgt in Anwendung dieser Rechtsprechung auf den festgestellten Sachverhalt und begründet keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Auch zur grundsätzlichen steuerlichen Anerkennung von Eventmarketing liegt Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, insbesondere VwGH 19…
…Frage nicht nur in Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer, sondern beispielsweise auch für die einkommensteuerliche Behandlung eines Tausches nach § 6 Z 14 EStG 1988 von Bedeutung ist, liegt insoweit eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 5. März 2026