Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/4200153/2013
Unversteuerte Entnahme von Gasöl (Diesel) aus einem Steuerlager
geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - ErkenntnisRV/4200153/2013vom 24.04.2015Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Abschließend ist somit festzuhalten, dass für die A-GmbH als Inhaberin des Steuerlagers die Mineralölsteuerschuld dadurch entstanden ist, dass gemäß § 21 Abs 1 Z 1 MinStG 1995 verbrauchsteuerpflichtiges Mineralöl aus dem Steuerlager weggebracht wurde, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder Zollverfahren anschloss. Da die Mineralölsteuerschuld nach den Bestimmungen des § 201 BAO von der belangten Behörde in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht festgesetzt wurde, war spruchgemäß zu entscheiden.
Zur Unzulässigkeit einer Revision
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Gegen das vorliegende Erkenntnis ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG eine Revision unzulässig, da die Entscheidung ein Ergebnis der freien Beweiswürdigung ist und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt.
Salzburg-Aigen, am 24. April 2015
Normen und Schlagworte
- § 201 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 201 Abs. 1 Z 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 20 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 167 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 21 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995, Mineralölsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 630/1994
- § 23 Abs. 8 MinStG 1995, Mineralölsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 630/1994
- § 303 Abs. 1 lit. b BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 23 MinStG 1995, Mineralölsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 630/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/4200153/2013
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2015:RV.4200153.2013
- Stammnummer
- 104587
- Gültig
- 24.04.2015 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF