Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7100657/2013
Keine Doppelbesteuerung mit Gesellschaftsteuer bei Vergebührung von zur Verfügung gestelltem Gesellschafterdarlehen gem. § 33 TP 19 GebG und Gesellschaftsteuer nach Forderungsverzicht des Großteils des Darlehens
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100657/2013vom 04.08.2021Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision gem. Art 133 Abs 4 B-VG iVm § 25a Abs 1 VwGG zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Diese Voraussetzungen treffen im Beschwerdefall nicht zu.
Die Entscheidung ist im Einklang mit der angesprochenen umfangreichen, ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde.
Demzufolge ist die Revision nicht zulässig.
Wien, am 4. August 2021
Normen und Schlagworte
- KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, dRGBl. I S 1058/1934
- § 33 TP 8 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
- § 2 Z 2 bis 4 KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, dRGBl. I S 1058/1934
- § 7 Abs. 1 Z 2 KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, dRGBl. I S 1058/1934
- § 33 TP 19 Abs. 1 Z 1 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
- § 8 KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, dRGBl. I S 1058/1934
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7100657/2013
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2021:RV.7100657.2013
- Stammnummer
- 134171
- Gültig
- 04.08.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF