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104 902 Treffer499 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 156411.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 382/2016)
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

11.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016) 11.2.3a.1. Begriff Rz 1564c: Rechnungen…

UFSG RV/0484-G/04Zentralregulierungsabrechnungen und Rechnungserfordernisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Steuerberater, vom 27. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Dezember 2003 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2002 und die Berufung vom 29. Oktober 2004 den Bescheid des Finanzamtes…

UZK-IAArtikel 119 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 119 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Erklärung auf der Rechnung kann ausgefertigt werden: a)von einem ermächtigten Ausführer in der Union im Sinne des Artikels 120; b)von jedem Ausführer für Sendungen…

UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

11. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994) 11.1. Rechnungslegung 11.1.1. Verpflichtung bzw. Anspruchsberechtigung Rz 1501: Bei Ausführung von Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt. Sofern der Unternehmer Umsätze an einen anderen…

UFSG RV/0225-G/06Vorsteuerabzug und Zentralregulierungsabrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2007

…1994 mit der Begründung ab, dass die Rechnungen nicht sämtliche gesetzlichen Rechnungserfordernisse enthalten würden. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass die Abrechnungen sehr wohl alle Rechnungserfordernisse aufweisen würden: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers (= Berufungswerberin); Name und Anschrift…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Februar 2003 betreffend 1. Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2000 und Körperschaftsteuer 2000, 2. Körperschaftsteuer 2000 und 2001, 3. Umsatzsteuerfestsetzung 4-10…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 2/2

…bei Aufsaldierung der Einzelbeträge aber zu einer Rechnungssumme von S 113.347,- führt). Den Rechnungen der SKGmbH mangelt es daher am Rechnungserfordernis der richtigen Anschrift des Leistenden als auch (teilweise) des Leistungsempfängers und ist der Vorsteuerabzug daraus nicht zu gewähren (zur rechtlichen Beurteilung siehe den…

UStR 2000 Rz 1557–156011.2 Rechnungsarten
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

11.2 Rechnungsarten 11.2.1. Urkundenprinzip Rz 1557: Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (siehe jedoch Rz 15611564c ff betreffend elektronisch übermittelte Rechnung). Es ist nicht erforderlich, dass diese Urkunde die Bezeichnung "Rechnung" trägt…

BFG RV/2100771/2019Vorsteuern aus Leistungen eines Veranstaltungszentrums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2021

…verbunden seien. Auch bei der Sequenz 23 "Erstellung eines Gruppenfotos" handle es sich um eine sonstige Leistung, deren Steuerbarkeit sich nach dem Empfängerortprinzip richte. Die beantragten Rechnungen 13 und 23 entsprechen nicht den Rechnungserfordernissen des § 11 UStG 1994, weil der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag, Steuersatz etc…

UStR 2000 Rz 2451–250617. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Istbesteuerung (§ 17 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

17. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Istbesteuerung (§ 17 UStG 1994) 17.1. Soll-Istbesteuerung Rz 2451: Die Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist die grundsätzliche Besteuerungsart. Die Istbesteuerung ist nur für die im § 17 UStG 1994 angeführten Fälle vorgesehen. 17.1.1. Istbesteuerung für freiberufliche und…

UFSG RV/0255-G/09Keine Vorsteuererstattung aus nicht ordnungsgemäßer Rechnung und ausgestellt von einem Nichtunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2011

…zitierten Kommentarstelle in der Berufung (Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-Kommentar, Anm. 19 zu § 16) zu entnehmen. Werden Rechnungen berichtigt, ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rechnungserfordernisse im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung vorzugehen. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 25. November 2011

UFSG RV/0419-G/09(Keine) Vorsteuererstattung für Privatwohnung des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…wurde erwogen: Ausschließlich verfahrensgegenständlich sind die Berufungen hinsichtlich der Zeiträume 9-12/2006 und 1-6/2007 und die in diesem Zusammenhang vorgelegten Rechnungen. Diese Rechnungen waren hinsichtlich der betrieblichen Veranlassung der Ausgaben und der Rechnungserfordernisse nach dem UStG 1994 und der Erstattungsverordnung BGBl. Nr…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S Bau GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 1997 und 1998, Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer 1998 entschieden: Der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1997…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 2/2

bedeute nicht, dass er nicht für seine Geschäftspartner erreichbar gewesen sei so negiert sie hartnäckig die festgestellten Ergebnisse der behördlichen Sachverhaltermittlungen, nach denen sowohl dessen seinerzeitiger Aufenthaltsort als auch der Ort der Geschäftsleitung der A. Bau GesmbH im Dunkeln liegen. Die gem. § 11 Abs. 1…

UZK-IAArtikel 75 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 75 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Erklärung auf der Rechnung kann von jedem in einem begünstigten Land tätigen Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6…

BFG RV/7106345/2016Kein Vorsteuerabzug und Schätzung der Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2019Teil 2/3

Am 6.5.2019 wurde im Zuge einer Vorsprache beim Bundefinanzgericht ein Ordner mit diversen Unterlagen, wie in der mündlichen Verhandlung vereinbart, vorgelegt und darüber folgende Niederschrift aufgenommen: FA: warum kommen Rechnungen mit A so spät?: BP war überraschend und auch deren Abschluss. Vorgelegt wird…

UStR 2000 Rz 2581–259318.8. Buchmäßiger Nachweis
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

18.8. Buchmäßiger Nachweis 18.8.1. Allgemeines Rz 2581: Nach dem UStG 1994 ist ein buchmäßiger Nachweis in folgenden Fällen vorgesehen: § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten…

UStR 2000 Rz 4031–4051111. Rechnungslegung im Binnenmarkt (Art. 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

111. Rechnungslegung im Binnenmarkt (Art. 11 UStG 1994) 111.1. Anwendungsbereich 111.1.1. Rechnungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen Rz 4031: Der Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 verpflichtet, wenn er eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführt…

BFG RV/6100256/2021Vorsteuerabzug zwischen verbundenen Unternehmen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.04.2024Teil 2/2

Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…

EnAbgR Rz 44–461.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…