Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch C., vom 14. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Walter Klang, vom 14. September 2004 betreffend Umsatzsteuer 2003…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***BF***, vertreten durch ***Stbg***, über die Beschwerde vom 16. Juni 2027gegen den Bescheid des ***FA***, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 15. Dezember 2016 betreffend Vorsteuerstattung 01-03/2012, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
Dass die ***1*** Umsätze des Jahres 2010 ursprünglich nicht versteuerte, was bei einer Betriebsprüfung offenkundig wurde und eine nachträgliche Verrechnung mit Umsatzsteuer aufgrund der Beanstandungen der Prüfungsorgane im Jahr 2012 nach sich zog, beweist noch nicht, dass die nachträglichen Rechnungen auch rechtsrichtig (im Hinblick auf…
…a FinStrG und § 293 Abs. 1 StGB geführten Strafprozesses gemäß § 109 Abs. 1 StPO bildet beim Bw als Rechnungsempfänger keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO für die nach § 12 UStG 1994 zu beurteilende Anerkennung der Vorsteuer in seinem Umsatzsteuerverfahren. Nur solche…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des C.R.j, Student,, geb. XYZ, Adr., vertreten durch Ing. Mag. Walter Stingl KG, Steuerberater, 1100 Laxenburgerstraße 83, vom 28. Oktober 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch ADir. Mold, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 26.08.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt als belangter Behörde vom 17.07.2009, betreffend Umsatzsteuer 2007 sowie Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch "Nordost" Treuhand- und OrganisationsgesmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 3-11/2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
… 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 idF BGBl. I 71/2003 verwiesen. Bei Durchsicht der übermittelten Originalbelege fiel auf, dass der Großteil der Rechnungen hinsichtlich des Rechnungsempfängers überklebt worden war und ursprünglich auf "A. GmbH, Adresse1" ausgestellt worden war. Bei diesem Unternehmen scheint die…
…die dort geforderten Rechnungsangaben verwiesen, die bei den vorgelegten Rechnungen fehlten bzw. unvollständig seien. Der Rechnungsempfänger sei nicht mit dem Antragsteller ident. In Österreich seien vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen Aufwendungen für die private Lebensführung und Repräsentationsaufwendungen. Kopien seien von der Erstattung auszuscheiden, die Vorlage von Originalrechnungen…
5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…
…dass es sich bei den angeführten Rechnungen um Rechnungen der Bw. handle. Damit nicht bei allen 21 Rechnungen der Rechnungsempfänger eingesetzt werden müsse, habe die Firma E. anhand dieser Aufstellung die Dieseltankungen bestätigt. Das Finanzamt versagte der Berufung in der BVE vom 25. Jänner 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., zustellbevollmächtigt Stb., vom 19. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 19. Mai 2009 betreffend Festsetzung der Kammerumlage gemäß § 57 Abs. 1 Handelskammergesetz für 1-12/2008 und vom 20. Mai 2009…
…sei auch dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer Rechnung zu tragen. Das bedeute, dass die Berichtigung einer Rechnung dann nicht möglich sei, wenn der Rechnungsempfänger zB. insolvent sei. Eine Rechnungsberichtigung sei daher im Streitfall nicht möglich (vgl. Tz 1 und 2 des Berichtes vom 23…
…nach Ansicht des Betriebsprüfers deshalb gewählt worden, um durch Rechnungslegung und dem damit verbundenen Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger bei gleichzeitiger Nichtabfuhr der Umsatzsteuer und Lohnabgaben beim Rechnungsleger einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu erlangen. Die oben genannten Vorsteuerbeträge seien daher nicht abzugsfähig, da die Rechnungen vorsätzlich zur Erschleichung…
…1564j) 11.2.3a.3. Zustimmung zur elektronischen Rechnung Rz 1564e: Die Zustimmung des Empfängers der elektronischen Rechnung bedarf keiner besonderen Form; es muss lediglich Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger darüber bestehen, dass die Rechnung elektronisch ausgestellt werden soll. Die Zustimmung kann zB in Form…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…
…vom 20.1.2007 darauf hin, dass die Sichtweise der Finanzverwaltung, ein Rechnungsempfänger dürfe sich nicht (auch nicht im guten Glauben) auf die Richtigkeit der Lieferantenadresse verlassen, als innerstaatlich überholt und überdies auch gemeinschaftsrechtlich nicht gedeckt betrachtet werden könne, da die diesbezügliche Judikatur des VwGH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Steuerberatung, vom 29. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Jänner 2008 betreffend Umsatzsteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…dann in Betracht, wenn sich herausstellt, dass die Rückabwicklung eines gewährten Vorsteuerabzuges beim Rechnungsempfänger nicht mehr möglich ist; in einem derartigen Fall wäre allerdings auch noch die Frage des guten Glaubens des Rechnungsausstellers von Bedeutung." Auch mit Erkenntnis vom 28.11.2002, 98/13/0038…