…nur dann in Zusammenhang mit dem Vertrag, der Grundlage für die Mietzinsvorschreibung von S 16.000.- bzw. € 1.162,77 ist, dem Erfordernis einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 entsprechen, wenn dort auch der auf diesen Hauptmietzins…
…nur dann in Zusammenhang mit dem Vertrag, der Grundlage für die Mietzinsvorschreibung von S 16.000.- bzw. € 1.162,77 ist, dem Erfordernis einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 entsprechen, wenn dort auch der auf diesen Hauptmietzins…
…S4, dies stelle sich jedoch als bloßer Schreibfehler die auch den Behörden bzw. dem Firmenbuch unterlaufen seien, dar. Damit liege aber kein Mangel der Rechnung i.S.d. § 11 UStG 1994 vor, lasse sich doch die Adresse eindeutig identifizieren. Wenn die Ap. der Bf. vorwerfe…
…Adresse (Fremdenpension) zum Zeitpunkt der verrechneten "Leistung" keinen Sitz seines "Unternehmens" hatte.' Das zum Abzug der Vorsteuer notwendige Erfordernis einer i.S.d. § 11 UStG 1994 mangelfreien Rechnung war damit auch hinsichtlich des Rechnungsmerkmales 'Anschrift des leistenden Unternehmers' nicht erfüllt. Zu den Ausführungen der Bw.…
…idente Steuerbeträge ausweisen und damit ein Widerspruch der V2 gegen den Steuerbetrag i.S.d. § 11 (7) letzter Satz UStG 1994 nicht vorliegt. Eine weitere Voraussetzung für eine als Rechnung anzuerkennende Abrechnung mittels Gutschrift stellt die Bestimmung des § 11 (8) Z 2 UStG 1994 dar…
…im konkreten Fall auch zur Person der R. Bau GesmbH Zweifel bestehen würden, könne das Fehlen des Leistungszeitraumes und somit das Vorliegen einer Rechnung i.S.d. § 11 UStG 1994 keine untergeordnete, dem Vorsteuerabzug nicht hinderliche Bedeutung zukommen. Gegen die Berufungsvorentscheidung wurde mit 20…
…eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 ausgestellt haben muss. Dieselben strengen Formvorschriften gelten im Falle der Ausstellung einer Gutschrift iSd § 11 Abs. 7 UStG 1994 (vgl. Kolacny-Mayer, UStG Kurzkommentar, UStG 1994, 2. Aufl., § 12 Anm. 25 und die darin zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). § 11…
…12 UStG 1994 noch den des § 11 Abs. 14 UStG 1994. Der Zweck dieser Regelungen liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug - eine Rechnung i.S.d. § 11 UStG 1994 ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - vorzubeugen (vgl. Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-ON…
…2001. Die Begründung für die Versagung des Vorsteuerabzuges erscheine nicht schlüssig, nachdem der Kaufvertrag die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug i.S.d. § 11 UStG 1994 erfülle und der Vorgang (zur Erläuterung: die Liegenschaftsveräußerung) ohnehin gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 bei Option steuerpflichtig sei. Die…
…einer Scheinrechnung (fingierte Rechnung) i.S.d. § 11 Abs. 14 UStG 1994 sei nach höchstgerichtlichen Entscheidungen unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Bestimmungen nur dann anzunehmen, wenn eine missbräuchliche Rechnungsausstellung vorliege. Von einer missbräuchlichen Rechnungsausstellung könne jedoch nur dann gesprochen werden, wenn die Ausstellung der fingierten Rechnung (ausschließlich)…
…nicht als Rechnung i.S. dieser Gesetzesstelle anzusehen ist und auf eine solche Urkunde der Vorsteuerabzug nicht gestützt werden kann (vgl. VwGH 26.2.2004, 2004/15/0004; 26.6.2001, 2001/14/0023). Durch das Abstellen auf eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 soll…
…ist die geltend gemachte Vorsteuer auch mangels Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen nicht zum Abzug zugelassen. Denn für das Vorliegen einer Rechnung i. S. d. § 11 UStG 94 bedarf es auch der genauen Bezeichnung der Rechnung. Es müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden - Bezeichnungen…
…aber jedenfalls an einem nach dem angegebenen Ausstellungsdatum gelegenen Datum. Solange keine eindeutige Berichtigung vorliegt, ist schon deswegen keiner dieser jeweils drei Belege als Rechnung i. S. d. UStG 1994 anzusehen, ohne dass auf weitere Mängel der Belege einzugehen war. Die Berufung war daher als…
…dieser die Leistung nicht erbringen können. Die traditionelle Rechtsprechung des VwGH ging davon aus, dass das Vorliegen einer Rechnung i.S.d. § 11 UStG 1994 eine materiellrechtliche Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ist. Wies eine Urkunde nicht die in § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Angaben auf…
…iHv S 962.000,00 für den Zeitraum Mai 1998 bis Juni 2000 in Rechnung gestellt. 2001 begleicht die GmbH Verbindlichkeiten aus Vorjahren iHv S 3.221.297,00 und das seit 1998 hinterlegte Sparbuch wird, da nicht mehr hinterlegt, ebenfalls zur Einnahme (0% USt…
…dass die XY M S GmbH gegenständliche Gesamtaufwendungen nicht für ihren eigenen Geschäftsbetrieb verwendet habe und damit pauschal 40% an die Bf. weiterverrechnete. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert…
…wenn über die Teilentgelte Rechnungen im Sinne des zweiten und dritten Satzes ausgestellt worden sind." § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 lautet: "§ 12. (1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene…
…1.823,04 Euro. In der Begründung des neuen Umsatzsteuerbescheides 2008 führte das Finanzamt aus: Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer war gemäß § 11(12) UStG 1994 vorzuschreiben, weil Sie Kleinunternehmer sind und nicht zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes optiert haben. Laut Werkvertrag …
…der Judikatur des EuGH auch schon vorher. § 27 Abs 9 UStG 1994 idfd Streitzeitraum gF lautet: "(9) Der Unternehmer haftet für die Steuer für einen an ihn ausgeführten Umsatz, soweit diese in einer Rechnung im Sinne des § 11 ausgewiesen wurde, der Aussteller der Rechnung entsprechend…
…eine ordnungsmäßige Rechnung i.S.d. § 11 UStG 1994 stelle, trage der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug vornimmt, das Risiko, ob der Leistende Unternehmer sei (Kolacny/Mayer, § 12 Anm. 26 unter Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung). Der Leistungsempfänger könne sein Risiko durch eine Erklärung des Rechnungsausstellers…