…zur Wohnraumsanierung: Rückzahlung von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit. a bis c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen. Wie sich aus dem Sachverhalt laut Akt ergibt, wurde das Darlehen bei X…
…Rückzahlungen von Darlehen für Wohnraumschaffung stehende Vermögensumschichtungen nicht zu einer Nichtanerkennung als Sonderausgaben. Gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 besteht für Ausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2 bis 4 mit Ausnahme der Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von…
…Schaffung von begünstigtem Wohnraum 2.854,59 € gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 geleistet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 idgF sind Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem…
…Berufung. Darin führte er aus, folgende Korrekturen seien anhand der Beilagen [zu diesen gleich unten] durchgeführt worden: - Versicherungsprämien. - Rückzahlung von Darlehen und Zinsen. - Pendlerpauschale. - Arbeitsmittel (die Telefonkosten stünden zu 50% in beruflichem Zusammenhang, da kein Diensthandy zur Verfügung stehe). -Reisekosten (Bewerbungsfahrten). Abschließend ersuchte der Bw…
…Höhe von S 151.158,50 (€ 10.985,10) zweifelsfrei und eindeutig nachgewiesen werden. Gleichzeitig damit ist aber das Schicksal gegenständlicher Berufung hinsichtlich der Beurteilung der strittigen Tilgungsrückzahlungen des Jahres 2009 als dem Sonderausgabenabzug zu Grunde liegende Ausgaben entschieden. Stehen Rückzahlungen von Darlehen nur…
…ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei und eine zeugenschaftliche Bestätigung von Herrn C. S. dieser Berufung angeschlossen. Es werde nochmals betont, dass im Dezember 2001 bereits Willensübereinstimmung unter den Parteien vorgelegen sei, und dass daher der Überbezug des Bw. in ein Darlehen umgewandelt worden sei. Zur rechtlichen…
…lit. d EStG Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit. a bis lit. c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen als Sonderausgaben zu berücksichtigen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…Jahr 2002 machte er als Sonderausgaben unter der Kennzahl 456 ("Beträge zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum, Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen") folgende Beträge geltend: - 3.672,48 € (Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens des Bundeslandes X). - 1.739,04 € (Notariatskosten anlässlich der Überschreibung…
…Die Ernsthaftigkeit einer Absicht zur Rückzahlung von Darlehensbeträgen ist unter diesen Umständen nach Ansicht des Finanzamtes demnach nicht erkennbar. Die nunmehr vorgelegten Zahlungsbelege dokumentieren eindeutig, dass erst ab dem 2. Quartal 2015 (p.16.7.2015) regelmäßig Darlehenstilgungen durchgeführt wurden. Im Rahmen der Bonitätsprüfung sind…
…der Rückzahlung bzw. zum 31.12. eines jeden Jahres fällig werden. Mit Rechnung Nr. ***6*** vom 28.12.2012 verrechnete der Beschwerdeführer der ***PH-Gesellschaft*** k.s. für den Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012 für das noch aushaftende Darlehen in Höhe von 300…
…wird auf die Ausführungen im Bp-Bericht vom 9. Jänner 2002 verwiesen. In den Wertpapierrückkäufen kann auch keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 - mangels Vorliegens von Zwangsläufigkeit der mit dem Darlehen finanzierten Ausgaben - erblickt werden. Eine Zwangsläufigkeit liegt nämlich dann nicht vor…
…bis einschließlich Juni 2007 die laufend zu leistenden Rückzahlungen (an Kapital und Zinsen) an seine Geldgeber - wenn auch gelegentlich erst nach "Bitten und/oder Drängen des S. und finanziert durch Beträge, die er von anderen Darlehensgeber erlangte - im Wesentlichen leisten konnte und auch tatsächlich leistete…
…der Darlehen stattgefunden, die Verträge seien nicht unterzeichnet und daher nicht gültig. Bei zwei Objekten seien zudem die Namen der Grundstücke in den Darlehensverträgen vertauscht worden. Fremdüblichkeit sei daher nicht gegeben. Mit 17.2.2011 sei bei den zuletzt genannten zwei Objekten eine Rückzahlung von…
…Höchstgerichts aber auch lit. d, der die Rückzahlung von Darlehen im Zusammenhang mit Wohnraumschaffung nach lit. a und lit. b begünstigt. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um Beträge zur Schaffung von begünstigtem Wohnraum im Sinne der § 18 Abs. 1 Z 3 lit…
…Übernachtung + Verköstigung und Pauschale als Werbungskosten steuerlich geltend. Das Finanzamt wies das Begehren der Berufungswerberin bis auf Prämienzahungen für die Krankenversicherung in Höhe von S 6.776,- im Jahr 2000 mit folgender Begründung ab: "Da Sie nicht Darlehensnehmer sind, konnten die Rückzahlungen keine Berücksichtigung finden…
…tragen. Vorgelegt wurde überdies ein Bankbeleg über die Überweisung eines Betrages von 30.000,00 € am 30.12.2005 vom einem Bankkonto der Bw. auf ein Konto ihres Gatten mit dem Verwendungszweck: "Rückzahlung Darlehen Hochwasser". Auf Grund des bei Vereinbarungen zwischen einander nahe stehenden…
…um Privatkonten von Hr. D ). Am Darlehenskonto werden zwar 5,5 % Zinsen p.a. verrechnet, aber ohne jegliche Tilgung lediglich die Stände erhöht. Im Prüfungszeitraum wurden keinerlei Tilgungen geleistet, auf Befragung gab D an, dass auch bis 23.10.2003 (SB-Termin) keinerlei Rückzahlungen getätigt…
…Höchstgerichts aber auch lit. d, der die Rückzahlung von Darlehen im Zusammenhang mit Wohnraumschaffung nach lit. a und lit. b begünstigt. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um Beträge zur Schaffung von begünstigtem Wohnraum im Sinne der § 18 Abs. 1 Z 3 lit…
…Mit Vorlagebericht vom 3. Jänner 2013 übermittelte das Finanzamt diese Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat und begründete den Antrag auf Abweisung: betreffend Rückzahlung von Darlehen für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum: mit mangelnder Publizität (nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen) der behaupteten Darlehensvereinbarung; die Rückzahlungsbestätigung betreffe…
…der Insolvenzanmeldung gegeben gewesen sei. Darüber hinaus habe er auch die Rückzahlung eines Darlehens geprüft. Der Großteil der Zahlungen habe sich auf die Insolvenzüberprüfung bezogen. Es werde daher ersucht, einen anteiligen Betrag von ca. 180.000,00 S als einkommensmindernd anzuerkennen, wobei auf verschiedene Kommentare…