…hat das Finanzamt der Berufung teilweise Folge gegeben. Zu den nicht als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen führte das Finanzamt auszugsweise aus: "Für die eingebrachte PC Einlage wurde ... ein geschätzter Privatanteil von 50 Prozent in Abzug gebracht. Auch die Berücksichtigung von pauschalen Nächtigungskosten (Wien privat) setzt gem. …
…im Hinblick auf die besonderen Umstände des gegenständlichen Falles (zweiter PC im Haushalt des Bw.) glaubwürdig, dass das Notebook ausschließlich beruflich eingesetzt wurde, weshalb die vollen Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sind (AfA auf der Basis einer vierjährigen Nutzungsdauer). Die Ausscheidung des Privatanteiles (40 %…
…mündlichen Berufungsverhandlung behauptete, diese sich jedoch in steuerlich maßgeblichen Einkünften nicht niederschlug. Strittig sind 1.) die Zuerkennung eines Arbeitszimmers als Betriebsausgabe eines Lauftrainers; 2.) die Höhe des Privatanteiles bei einem überwiegend beruflich verwendeten PC und 3.) die Höhe der Tagesdiäten. ad 1.) Gem. § 20 Abs…
…in diesem Punkt teilweise Folge zu geben. 2) Privatanteil PC: Diesbezüglich ergibt sich eine teilweise Stattgabe (Zustimmung der Parteien auf 20 % Privatanteil). Berechnung Arbeitsmittel: | | € | € | | Lt. Erklärung | Lt. UFS (80% beruflich = 20 % Privatanteil) | Druckerpatrone | 21…
…ob die Gattin des Berufungswerbers über einen eigenen PC oder über ein eigenes Standgerät verfügt hat, unbeantwortet blieb, und zu den Vorhaltungen, dass der Berufungswerber selbst betreffend die Einkommensteuer 2002 bis 2005 einen 40 %igen Privatanteil hinsichtlich eines Laptops (Targa Notebook) erklärt hat (die Arbeitgeberin…
…selbständigen Bereich zuzuordnenden PC-Anlagegütern, weil diese in den Räumen der Universität gestanden und dort auch von seinen Dienstnehmern verwendet worden seien. Der Internetanschluss werde sowohl für den betrieblichen und beruflichen Bereich als auch im Rahmen der KEG genutzt. Der Abzug eines Privatanteils von 20…
…Februar 2005 Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt: 1) Es werde die Berichtigung des Privatanteils bei PC-Ausgaben von 40% auf bisher gewährte 30% beantragt. 2) Berücksichtigung von Fachliteratur wegen EQ-Kursen (Positionen 30 und 40) 3) Breitbandinternetkosten 2003: € 202,04. Es werde die Berichtigung…
…seit 2005 ein Laptop, der ausschließlich für private Zwecke verwendet wird, zur Verfügung. Ein Privatanteil in Höhe von 40 % ist in diesem Fall bei weitem überhöht und unangemessen. Hinsichtlich PC-Zubehör muss mitgeteilt werden, dass es sich hierbei um eine Festplatte, einen DVD-Brenner, Druckerpatronen…
…Von den Kosten werden im Schätzungswege 60 % als beruflich veranlasst berücksichtigt. Privatanteil PC: Der vom Bw. beantragten Privatanteil in Höhe von 30% wird anerkannt, und der Berufung ist daher diesbezüglich stattzugeben. Angemerkt wird, dass die Berufung hinsichtlich Handy und PC analog zur Berufungsvorentscheidung entschieden wird…
…in Höhe von 1.174,22 Euro als vorweggenommene Werbungskosten anzuerkennen. Aufwendungen für PC und Druckerpatronen Die Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil kann nur im Schätzungswege vorgenommen werden. Die Vorgangsweise, einen anzunehmenden Privatanteil der Computerverwendung durch griffweise Schätzung zu ermitteln…
…3.522,92 Euro verringern sich folglich um die Aufwendungen für AfA (238,46 Euro), Vorhänge (224,19 Euro), Karniesen (398,80 Euro), den Privatanteil PC etc. (130,48 und 220 Euro), das km-Geld (590,40 Euro), den Flug nach Split (121,50 Euro)…
…Eingabe am 6. August 2009 der zuständigen Amtsvertreterin zur Kenntnis- und allfälligen Stellungnahme übermittelt. Mit Eingabe vom 19. August 2009 wurde seitens der Amtsvertreterin folgende Stellungnahme übermittelt: ad Privatanteil PC: 40 % PA würden den LStRl RZ 339 entsprechen. ad Ausbildung zum Wellnesscoach: Lt. Vorhaltsbeantwortung werde…
…von der Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommene Abzug von 40 % Privatanteil wurde vom Bw. abgelehnt. Eine Begründung zu diesem Punkt ist jedoch nicht erfolgt. Im Hinblick darauf, dass vom Bw. die Existenz eines zweiten PC im Familienhaushalt nicht nachgewiesen wurde und dass eine Nutzung auch durch…
…-nach- zahlungen | 1.220,70 € (16.797,25 S) | 944,75 | | | Privatanteil PC | 42,74 € (588,10 S | 16,74 | | | Summe Ein- nahmen | 8.422,59 € (115.897,40 S) |…
…Bereich der Privatanteile festgestellt werden konnten. Ansonsten würde es keine weiteren Anmerkungen geben. Mit Datum 9. Dezember 2013 übermittelte der Referent dem Beschwerdeführer folgende Korrekturen zu seinen Eingaben: KZ 000: Buchhaltung: 250,00 und Stromverkauf 108,07 KZ 001: hier gehören die Privatanteile Bildschirm, PC…
…Finanzamt (776,25 €). - ab 11.7.2008 Mutterschutz: kein überwiegendes Zurücklegen der Wegstrecke zur Arbeit. Sonstige Werbungskosten: < Privatanteil PC (Zubehör): 40% erscheinen hier jedenfalls den üblichen Gegebenheiten zu entsprechen (ist auch übliche Verwaltungspraxis). < Italienisch: hierbei wurde keine berufliche Veranlassung/kein beruflicher Zusammenhang…
…eines Privatnutzungsanteils an den Gegenständen des Anlagevermögens trotz Aberkennung des Schreibtisches durch das Finanzamt nichts vorgebracht sondern etwa 2002 der Ansatz "Privatanteil PC" unverändert belassen wurde, erfährt der Privatanteil "Privatnutzung Anl." iHv ATS 3.498,56 (= € 254,25) durch die Kürzung der Schreibtisch…
…vom 10. März 2004 verwiesen. Bezüglich der betreffend Einkommensteuer für 2000 vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung teilweise stattgegebenen und im Vorlageantrag nicht mehr bekämpften Berufungspunkte (ad 1 und 3 der Berufung -Privatanteil PC und sonstige dort angeführte Werbungskosten) wird auf die Bescheidbegründung vom 14. November…
…Bezüglich der Absetzung für Abnutzung (AfA) für den PC erkannte das Finanzamt – wie vom Bf angesetzt - eine berufliche Nutzung von 60% (40% Privatanteil) an, hinsichtlich der restlichen Arbeitsmittel (Computerbestand- bzw. Bauteile) erkannte es (indem es den Privatanteil von 40% auf 60% erhöhte) nur eine berufliche…
…27. Juni 2001 wurden der Privatanteil an allen PC-Komponenten auf 40% erhöht und die auf den oben beschriebenen Rechnungen genannten Computerteile als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet und daher bei einer Nutzungsdauer von vier Jahren nur eine Absetzung für Abnutzung für ein halbes Jahr anerkannt…