…Begründung zurückgefordert, dass das Studium offenbar nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben worden sei, da für diesen Zeitraum keine Prüfungsantritte nachgewiesen worden seien. In der Beschwerde vom 17.6.2019 brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) vor, dass die die Familienbeihilfe für diesen Zeitraum nachbezahlt worden sei, weil…
…Semester) angesetzt wird. Es ist daher erforderlich, regelmäßig zu Prüfungen anzutreten, um irgendeinen Studienfortschritt zu erzielen. Nach dem März 2018 wurden jedoch überhaupt keine Prüfungsantritte mehr nachgewiesen. Es daher für den Zeitraum ab April 2018 nicht belegt, dass der Sohn der Bf. im Beschwerdezeitraum noch…
…den Studienbeginn bzw. das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Erst ab dem zweiten Studienjahr ist als Anspruchsvoraussetzung die Ablegung bestimmter Prüfungen für das vorhergehende Studienjahr nachzuweisen. Da für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023 keine Prüfungsantritte nachgewiesen wurden, erfolgte die Rückforderung…
…den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend. Das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (z.B. VwGH 20.6.2000, 98/15/0001 mit…
…der getroffenen Feststellungen war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Oktober 2022 - September 2023 allerdings von Anfang an von keinem ernsthaft und zielstrebig betriebenen Studium auszugehen, insbesondere da es im ersten Studienjahr zu keinerlei Prüfungsantritten gekommen ist. Der erste und bis dato einzige Prüfungserfolg wurde im Sommersemester 2024 (…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache VN1 VN2 NN, Straßenbez ONr., 1220 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 09.06.2015 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, welche für…
…Bf. bringt darin im Wesentlichen vor, es sei bei der Zuerkennung der Familienbeihilfe nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass zwingend ein Prüfungsantritt erforderlich sei. Sie habe die Beihilfe daher im guten Glauben und ohne Kenntnis dieser Bedingung bezogen. Dass ihre Tochter keine Prüfungen abgelegt habe…
…sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muß aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (VwGH v. 20.11.1996,94/15/0130 ).…
…Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (VwGH v. 20.6.2000, 98/15/0001).…
…abgesehen von den leistungsorientierten Voraussetzungen beim Besuch einer in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtung - nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (vgl. VwGH 20.6.2000…
…abzulegen sind, bei der das Kind aber während langer Zeit zu keiner Prüfung antritt, kann nicht als Berufsausbildung gewertet werden. Der Maturaschüler muss durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erfüllen (vgl. VwGH 13.3.1991, 90/13…
…es ist damit noch das Bemühen um einen Studienerfolg erkennbar und damit auch noch der Anspruch auf die Familienbeihilfe anzuerkennen. Da der Sohn des Bw. für das Sommersemester 2011 keine Prüfungsantritte nachgewiesen hat, kann auch von keiner Berufsausbildung im Sinne der vorgenannten Bestimmungen gesprochen werden…
…zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Das anspruchsvermittelnde Kind müsse durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen. Da der Sohn der Bf…
…bis März 2025 auch seinen Zivildienst abgelegt. Aufgrund der Tatsache, dass der Zivildienst die volle Zeit des Sohnes der Beschwerdeführerin in Anspruch genommen habe, seien Prüfungsantritte erst nach dem Ende des Zivildienstes, somit ab April 2025, möglich gewesen. Dieser Umstand sei noch dadurch verstärkt worden…
…betrieben werden. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind durch Prüfungsantritte innerhalb eines angemessenen Zeitraumes die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung erfüllt (vgl. VwGH 20.6.2000, ZI…
…Lehrveranstaltungen sowie insbesondere im Antreten zu Prüfungen. Dabei ist nicht der Prüfungserfolg entscheidend, wohl aber, dass innerhalb angemessener Zeit Prüfungsantritte erfolgen und damit objektiv erkennbar wird, dass die Ausbildung ernsthaft verfolgt wird (vgl etwa VwGH 20.11.1996, 94/15/0130; VwGH 30.6.2016…
…betrieben werden. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind durch Prüfungsantritte innerhalb eines angemessenen Zeitraumes die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung erfüllt (vgl. VwGH 20.6.2000, ZI…
…in den letzten beiden Jahren ein Schulbesuch bzw. Prüfungsantritte unmöglich gewesen seien. Ein zweites eingeholtes Sachverständigengutachten bestätigte die Feststellungen des ersten Gutachtens und führte zu keinem anderen Ergebnis. Die Beschwerden wurden daher mit Beschwerdevorentscheidung abgewiesen. Die Bf. beantragte die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung an…
…bereits zehn Prüfungen erfolgreich abgelegt worden. Eine Zulassungsprüfung sei negativ benotet worden und bei einer Prüfung sei ein Prüfungsantritt der Tochter der Bf. noch ausständig. Die Auszahlung der Familienbeihilfe wurde daraufhin bis Februar 2022 verlängert (Dok.20). In der Beantwortung vom 15.2.2023 eines…
…der Sohn unter einer anhaltenden familiären und seelischen Belastung litt. 1. Ernsthafte Vorbereitung auf die Prüfung Ich habe mich auch nach November 2024 weiterhin ernsthaft und zielstrebig auf die Prüfungen vorbereitet. Dass kein Prüfungsantritt stattfand, bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Ausbildung betrieben wurde. Am 23…